427/J XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/70/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu entnehmen,
welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes
nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in Art. 77
B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils zuständige
Bundesministerium.
Nicht erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die
Nichtumsetzung von EU-Richtlinien
jene Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder
fallen. Gleiches gilt
für gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen
Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen (Ressortprinzip).
Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine
unvollständige oder fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH
Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen folgende
Anfrage:
l.
Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt
nicht
umgesetzt?
2.
Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen
Handlungsbedarf?
3. Was
sind die wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze
bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?
4. Aus
welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlage
bzw. Verordnungsentwurf übermittelt? Woran ist dies
bislang
gescheitert?
5. Gab
es dazu bereits ein Begutachtungsverfahren?
Wie
lautet der Begutachtungsentwurf?
6.
Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben
welche Kritik
geübt?
7.
Welche Haltung nehmen die gesetzlichen Interessensvertretungen zur
inhaltlichen
Umsetzung dieser Richtlinie ein?
8.
Wann werden Sie einen entsprechenden Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?