431/J XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/90/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf?

Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu entnehmen,

welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes

nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.

Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in Art. 77

B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils zuständige

Bundesministerium.

Nicht erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die Nichtumsetzung von EU-Richtlinien
jene Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen. Gleiches gilt
für gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen (Ressortprinzip).

Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine unvollständige oder fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen folgende

Anfrage:

l.   Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht
  u
mgesetzt?

 

2.   Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?

3.   Was sind die wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?

4.   Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine

diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf übermittelt? Woran ist dies
bislang gescheitert?

5.   Gab es dazu bereits ein Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?

6.   Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik
geübt?

7.   Welche Haltung nehmen die gesetzlichen Interessensvertretungen zur inhaltlichen
Umsetzung dieser Richtlinie ein?

8.   Wann werden Sie einen entsprechenden Begutachtungsentwurf  bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?