432/J XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/40/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003 (AB/159) ist zu entnehmen,
welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem Informationsstand des Bundeskanzleramtes
nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Umsetzung trägt nach dem in Art. 77
B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das jeweils zuständige
Bundesministerium.
Nicht erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die
Nichtumsetzung von EU-Richtlinien
jene Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder
fallen. Gleiches gilt
für gültige EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen
Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen (Ressortprinzip).
Das Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine
unvollständige oder fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH
Amtshaftungsansprüche
(Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende
Anfrage:
l. Warum wurde diese EU-Richtlinie
bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht
umgesetzt?
2. Welchen Inhalt hat diese
Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?
3. Was sind die wesentlichen
politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw.
Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?
4. Aus welchen Gründen hat Ihr
Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf
übermittelt? Woran ist dies
bislang gescheitert?
5. Gab es dazu bereits ein
Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?
6. Wenn ja, was war Inhalt der
Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik
geübt?
7. Welche Haltung nehmen die
gesetzlichen Interessensvertretungen zur inhaltlichen
Umsetzung
dieser Richtlinie ein?
8. Wann werden Sie einen entsprechenden
Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?