437/J XXII. GP

Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend "Grenzüberschreitender Taxiverkehr" und „Verdacht der Schlepperei'

In der Anfrage „Grenzüberschreitender Taxiverkehr und Schlepperei" (4298/AB XXI. GP)
wurden ihnen u. a. Probleme von seriösen Taxiunternehmen und Taxifahrern bei
grenzüberschreitenden Fahrten nach Deutschland dargelegt.

Die damalige Antwort durch das BMI war aber unbefriedigend, die Probleme sind
weiterhin nicht gelöst. Zum einen besteht keine gesetzliche Grundlage für Visa- oder
Passkontrollen durch Taxilenkerinnen, zum anderen könnten vorgelegte Pässe auch
gefälscht sein. Daher ist Ihr Tipp keine Lösung!

„Als Vorsichtsmaßnahme kann nur allen Taxilenkern empfohlen werden, sich bei Fahrten
ins benachbarte Ausland davon zu überzeugen, dass die Fahrgäste über entsprechende
Dokumente verfugen. Da grenzüberschreitende Fahrten sicherlich nicht den Regelfall
darstellen, sollte die Frage, ob jeder Fahrgast über das für die Fahrt über die Grenze
erforderliche Reisedokument verfügt, keine unzumutbare Belastung für den Taxilenker zu
sein."

Um noch einmal die Problematik zu verdeutlichen, die Begründung für die erste
parlamentarische Anfrage:

Im Sommer des Vorjahres ereignete sich in Salzburg ein Vorfall, der Probleme für Taxilenker

bei grenzüberschreitendem Verkehr aufzeigte. Bei einem solchem Transport eines

Kunden vom Salzburger Hauptbahnhof in das benachbarte bayrische Freilassing

erlebte ein Salzburger Taxilenker eine böse Überraschung. An der Ausstiegsstelle des

Kunden am Freilassinger Bahnhof stoppte eine Zivilstreife der Fahndungsgruppe

Polizeiinspektion Traunstein, überprüfte den Fahrgast und führte diesen

anschließend mit Handschellen ab. Der Salzburger Taxilenker musste in das rd. 20

Kilometer entfernte Bad Reichenhall mitkommen und wurde dort eingehend

einvernommen.

Dabei wurde diesem mitgeteilt, dass gegen ihm ein Verfahren wegen Vergehens

gegen das Ausländergesetz eingeleitet wird. Der Salzburger Taxilenker wird somit

als Schlepper verdächtigt. Der Hinweis der bayrischen Behörden, dass das

Verfahren „vermutlich im Sande verlaufen wird" stellt keinen wirklichen Trost für den

Taxilenker dar. Der in diesem Zusammenhang gemachte Hinweis, die Taxilenker

sollen sich von ihren Fahrgästen Ausweispapiere zeigen lassen, mutet gerade in der

Tourismus- und Festspielstadt Salzburg geradezu absurd an. Dies war nicht der

erste derartige Vorfall.

Gerade dieser Fall zeigt jedoch deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen  für die

Arbeit von Taxilenker beim Verkehr über die Grenze zu hinterfragen sind.

 

Die Probleme setzen sich allerdings fort, wie auch folgendes Beispiel zeigt:

„Helle Aufregung herrscht unter Salzburgs Taxilenkern. Der Grund: Das Amtsgericht
Laufen verurteilte Werner B., er fährt für 81-11, zu einer Geldstrafe von 2000 Euro. Ihm
wird vorgeworfen sich als „Schleuser" betätigt zu haben. Er transportierte am 16.
Dezember drei irakische Staatsbürger vom Bahnhof Salzburg Richtung Rosenheim. In
Piding gab es eine Fremdenkontrolle. Das Taxi wurde gestoppt. Die Polizei verhaftete die
Fahrgäste und verhörte B. vier Stunden. Im Straftbefehl heißt es: „Sie werden beschuldigt,
Ausländern Hilfe bei deren unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt geleistet zu
haben und sich hierfür einen Vermögensvorteil versprochen zu haben. " Peter Tutschku,
Chef von 81-11: "Wir lassen uns nicht mehr weiter kriminalisieren. Die Situation ist
untragbar. Das waren ordentliche Fahrgäste. Es ist doch nicht Aufgabe der Taxifahrer
Passe zu kontrollieren. " (SN 09.04.2003). Oder:

Taxler geriet unschuldig unter Schlepper-Verdacht:

Böser Schreck für einen Salzburger Taxler: Vor wenigen Tagen stiegen am Bahnhof drei
Männer zu ihm in den Wagen. „Iraker. Sie wollten nach Rosenheim ", sagt der 58-jährige
Lenker. Über Notruf bat er bei der Polizei um eine Kontrolle. Die kam nicht. Dafür
stoppten bayrische Fahnder das Taxi, er wurde als Schlepper festgenommen!"
(Salzburger
Krone, 27.03.2003)

Aus Sicht der Taxiunternehmer und TaxilenkerInnen Salzburgs wird befürchtet, dass sich
diese Probleme gerade in der Festspielzeit zuspitzen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Halten Sie die europäischen bzw. nationalen gesetzlichen Regelungen nach den oben

geschilderten Vorfallen, für den grenzüberschreitenden Taxiverkehr weiterhin für sinnvoll?

2.   Sehen Sie eine legistischen Handlungsbedarf im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz § 11 („Verkehr
über die Grenze") bzw. § 12 („Zwischenstaatliche Vereinbarungen") und beabsichtigen Sie
gemeinsam mit dem BMVIT diese Bestimmungen neu zu regeln?
Wenn ja, in welcher Weise?

3.   Sehen Sie ähnliche Probleme aufgrund der österreichischen Ausländergesetze beim

grenzüberschreitenden Verkehr von ausländischen Taxilenkern (z.B. aus Deutschland, Italien,
Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei) nach Österreich?

4.   Welche fremdenrechtlichen Vorschriften sind beim es für den grenzüberschreitenden Verkehr in die
einzelnen an Österreich angrenzenden EU-Staaten und Drittstaaten von Taxilenkern zu beachten?
Welche Tipps können Sie geben?

5.   Wie lauten die einzelnen (vorhandenen) diesbezüglichen Abkommen mit den einzelnen

Nachbarländern Österreichs? Welche Dokumente müssen jeweils bei einem Grenzübertritt
mitgeführt werden?

 

6.   Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es unter Beachtung der Beschlüsse des Europäischen Rates
von Sevilla zu einer Regelung mit den Nachbarstaaten kommt, dass österreichische
Taxilenkerinnen beim grenzüberschreitenden Verkehr nicht in Konflikt mit den dortigen Fremden-
bzw. Ausländergesetzen, Visagesetzen etc. bzw. der EU-Verordnung über Schlepperei kommen?

7.   Halten Sie im Lichte der og. genannten Ereignisse es für sinnvoll, bis zur endgültigen Klärung der
rechtlichen Situation, den grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxifahrten nicht mehr
durchzuführen?

8.   Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen könnten sie sich dazu vorstellen?

9.   Wenn nein, welche Vorsichtsmaßnahmen können Sie Taxilenkerlnnen empfehlen?

10. In wie vielen Fällen wurde gegen österreichische Taxilenkerinnen 2000,2001 und 2002
wegen Verdachts   der Beihilfe zur unerlaubten Einreise (Schlepperei) in ein anderes
EU-Mitgliedland im Ausland ermittelt (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

11. Aus welchen Bundesländern stammten die davon betroffenen Taxilenkerlnnen?

12. Gegen wie viele österreichische Taxiunternehmer bzw. Taxilenkerlnnen wurde
deswegen in diesen Jahren eine Strafe (z.B. Bußgeld) ausgesprochen?

13. Wie viele österreichische Taxilenkerlnnen waren in den Jahren 2000, 2001 und 2002
aktiv - und nachgewiesener Maßen in Schlepperei verwickelt bzw. selbst als Schlepper
tätig und wurden auch verurteilt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

14. In welcher Form wird ihr Bundesministerium über derartige Fälle und Verfahren
verständigt?

15. In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2000, 2001 und 2002 österreichische

Taxilenkerlnnen selbst die ausländischen Sicherheitsbehörden (Polizei) auf „Illegale"
aufmerksam gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)?