437/J XXII. GP
Eingelangt am 22.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Grenzüberschreitender Taxiverkehr" und „Verdacht der Schlepperei'
In der Anfrage „Grenzüberschreitender Taxiverkehr und
Schlepperei" (4298/AB XXI. GP)
wurden ihnen u. a. Probleme von seriösen Taxiunternehmen und Taxifahrern bei
grenzüberschreitenden Fahrten nach Deutschland dargelegt.
Die damalige Antwort durch das BMI war aber
unbefriedigend, die Probleme sind
weiterhin nicht gelöst. Zum einen besteht keine gesetzliche Grundlage
für Visa- oder
Passkontrollen durch Taxilenkerinnen, zum anderen könnten vorgelegte
Pässe auch
gefälscht sein. Daher ist Ihr Tipp keine Lösung!
„Als Vorsichtsmaßnahme kann nur allen
Taxilenkern empfohlen werden, sich bei Fahrten
ins benachbarte Ausland davon zu überzeugen, dass die Fahrgäste über
entsprechende
Dokumente verfugen. Da grenzüberschreitende Fahrten sicherlich nicht
den Regelfall
darstellen, sollte die Frage, ob jeder Fahrgast über das für die Fahrt über die
Grenze
erforderliche Reisedokument verfügt, keine unzumutbare Belastung für den
Taxilenker zu
sein."
Um noch einmal die Problematik zu verdeutlichen, die
Begründung für die erste
parlamentarische Anfrage:
Im Sommer des Vorjahres ereignete sich in Salzburg ein Vorfall, der Probleme für Taxilenker
bei grenzüberschreitendem Verkehr aufzeigte. Bei einem solchem Transport eines
Kunden vom Salzburger Hauptbahnhof in das benachbarte bayrische Freilassing
erlebte ein Salzburger Taxilenker eine böse Überraschung. An der Ausstiegsstelle des
Kunden am Freilassinger Bahnhof stoppte eine Zivilstreife der Fahndungsgruppe
Polizeiinspektion Traunstein, überprüfte den Fahrgast und führte diesen
anschließend mit Handschellen ab. Der Salzburger Taxilenker musste in das rd. 20
Kilometer entfernte Bad Reichenhall mitkommen und wurde dort eingehend
einvernommen.
Dabei wurde diesem mitgeteilt, dass gegen ihm ein Verfahren wegen Vergehens
gegen das Ausländergesetz eingeleitet wird. Der Salzburger Taxilenker wird somit
als Schlepper verdächtigt. Der Hinweis der bayrischen Behörden, dass das
Verfahren „vermutlich im Sande verlaufen wird" stellt keinen wirklichen Trost für den
Taxilenker dar. Der in diesem Zusammenhang gemachte Hinweis, die Taxilenker
sollen sich von ihren Fahrgästen Ausweispapiere zeigen lassen, mutet gerade in der
Tourismus- und Festspielstadt Salzburg geradezu absurd an. Dies war nicht der
erste derartige Vorfall.
Gerade dieser Fall zeigt jedoch deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen für die
Arbeit von Taxilenker beim Verkehr über die Grenze zu
hinterfragen sind.
Die Probleme setzen sich allerdings fort, wie auch folgendes Beispiel zeigt:
„Helle Aufregung herrscht unter Salzburgs
Taxilenkern. Der Grund: Das Amtsgericht
Laufen verurteilte Werner B., er fährt für 81-11, zu einer Geldstrafe von 2000
Euro. Ihm
wird vorgeworfen sich als „Schleuser" betätigt zu haben. Er transportierte
am 16.
Dezember drei irakische Staatsbürger vom Bahnhof Salzburg Richtung
Rosenheim. In
Piding gab es eine Fremdenkontrolle. Das Taxi wurde gestoppt. Die
Polizei verhaftete die
Fahrgäste und verhörte B. vier Stunden. Im Straftbefehl heißt es: „Sie
werden beschuldigt,
Ausländern Hilfe bei deren unerlaubter Einreise und unerlaubtem
Aufenthalt geleistet zu
haben und sich hierfür einen Vermögensvorteil versprochen zu haben.
" Peter Tutschku,
Chef von 81-11: "Wir lassen uns nicht mehr weiter kriminalisieren.
Die Situation ist
untragbar. Das waren ordentliche Fahrgäste. Es ist doch nicht Aufgabe der
Taxifahrer
Passe zu kontrollieren. " (SN 09.04.2003).
Oder:
„ Taxler geriet unschuldig unter Schlepper-Verdacht:
Böser Schreck für einen Salzburger Taxler:
Vor wenigen Tagen stiegen am Bahnhof drei
Männer zu ihm in den Wagen. „Iraker. Sie wollten nach Rosenheim ",
sagt der 58-jährige
Lenker. Über Notruf bat er bei der Polizei um eine Kontrolle. Die kam nicht.
Dafür
stoppten bayrische Fahnder das Taxi, er wurde als Schlepper festgenommen!"
(Salzburger
Krone, 27.03.2003)
Aus Sicht der Taxiunternehmer und TaxilenkerInnen
Salzburgs wird befürchtet, dass sich
diese Probleme gerade in der Festspielzeit zuspitzen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Halten Sie die europäischen bzw. nationalen gesetzlichen Regelungen nach den oben
geschilderten Vorfallen, für den grenzüberschreitenden Taxiverkehr weiterhin für sinnvoll?
2. Sehen Sie eine legistischen
Handlungsbedarf im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz § 11 („Verkehr
über die Grenze") bzw. § 12 („Zwischenstaatliche Vereinbarungen") und
beabsichtigen Sie
gemeinsam mit dem BMVIT diese Bestimmungen neu zu regeln?
Wenn ja, in welcher Weise?
3. Sehen Sie ähnliche Probleme aufgrund der österreichischen Ausländergesetze beim
grenzüberschreitenden Verkehr von ausländischen
Taxilenkern (z.B. aus Deutschland, Italien,
Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei) nach Österreich?
4. Welche fremdenrechtlichen
Vorschriften sind beim es für den grenzüberschreitenden Verkehr in die
einzelnen an Österreich angrenzenden EU-Staaten und Drittstaaten von
Taxilenkern zu beachten?
Welche Tipps können Sie geben?
5. Wie lauten die einzelnen (vorhandenen) diesbezüglichen Abkommen mit den einzelnen
Nachbarländern Österreichs? Welche Dokumente müssen
jeweils bei einem Grenzübertritt
mitgeführt werden?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass es unter Beachtung der Beschlüsse des Europäischen Rates
von Sevilla zu einer Regelung mit den Nachbarstaaten kommt, dass
österreichische
Taxilenkerinnen beim grenzüberschreitenden Verkehr nicht in Konflikt mit den
dortigen Fremden-
bzw. Ausländergesetzen, Visagesetzen etc. bzw. der EU-Verordnung über
Schlepperei kommen?
7. Halten Sie im Lichte der og.
genannten Ereignisse es für sinnvoll, bis zur endgültigen Klärung der
rechtlichen Situation, den grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxifahrten
nicht mehr
durchzuführen?
8. Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen könnten sie sich dazu vorstellen?
9. Wenn nein, welche Vorsichtsmaßnahmen können Sie Taxilenkerlnnen empfehlen?
10. In wie vielen Fällen wurde gegen
österreichische Taxilenkerinnen 2000,2001 und 2002
wegen Verdachts der Beihilfe
zur unerlaubten Einreise (Schlepperei) in ein anderes
EU-Mitgliedland im Ausland ermittelt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
11. Aus welchen Bundesländern stammten die davon betroffenen Taxilenkerlnnen?
12. Gegen wie viele
österreichische Taxiunternehmer bzw. Taxilenkerlnnen wurde
deswegen in diesen Jahren eine Strafe (z.B. Bußgeld) ausgesprochen?
13. Wie viele
österreichische Taxilenkerlnnen waren in den Jahren 2000, 2001 und 2002
aktiv - und
nachgewiesener Maßen in Schlepperei verwickelt bzw. selbst als Schlepper
tätig und wurden auch verurteilt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
14. In welcher Form
wird ihr Bundesministerium über derartige Fälle und Verfahren
verständigt?
15. In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2000, 2001 und 2002 österreichische
Taxilenkerlnnen
selbst die ausländischen Sicherheitsbehörden (Polizei) auf „Illegale"
aufmerksam gemacht (Aufschlüsselung auf
Jahre)?