442/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Reheis

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rechnungshofbericht über die Österreichische Galerie Belvedere

Im Rechnungshofbericht über die Österreichische Galerie Belvedere (ÖGBel) wurde
folgendes festgestellt: „Mit dem Geschäftsführer der ÖGBel wurde im Jänner 2000 eine
Vereinbarung geschlossen, wonach zusätzlich zu seinem Monatsbezug als Beamter ein
nicht ruhegenussfähiger Zuschlag sowie ein leistungsbezogener Zuschlag von 20% des
Jahresbezuges ausbezahlt werden. Dadurch kam es zu einer Verdoppelung seines
bisherigen Jahresbezuges. Die aufgrund der Vereinbarung ausgezahlten Beträge wurden
über ein Aufwandskonto verrechnet und damit nicht der Lohnsteuer unterzogen."

Weitere Probleme hat die ÖGBel mit der Steuerpflicht für ihren Museumsshop, den sie
glaubt nicht der KöSt unterworfen zu sein.

In beiden Fällen wurde laut Rechnungshofbericht eine Prüfung durch die
Finanzlandesdirektion angeordnet.

Die dem Rechnungshofausschuss übermittelte Liste der ÖGBel führt Ihr Ministerium als
letzten bekannten Standort folgenden Kunstwerks:

Lampi, Joh. Bapt. „Jugendbildnis Kaiser Ferdinands, 96x74 cm, Öl auf Leinwand

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage

1.   Was war das Ergebnis der Überprüfung der ÖGBel und ihres Geschäftsführers durch
die Finanzlandesdirektion?

2.   Ist die Ansicht des Rechnungshofes richtig, dass die erhöhten Bezüge des
Geschäftsführers und der Museumsshop der Steuerpflicht unterliegen?
Wenn nein, warum nicht?

3.   Kam es zu Nachzahlungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils?

4.   Wie erklären Sie sich das Verschwinden des obgenannten Kunstobjekts in Ihrem
Ministerium?

5.   Wurden Nachforschungen Ihrerseits über seinen Verbleib angestellt?
Wenn ja, was war das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?


6.   Wie tragen Sie in Hinkunft Sorge dafür, dass nicht noch weitere Kunstobjekte in Ihrem
Ministerium „verschwinden"?

7.   Wie viele Kunstobjekte sind derzeit von Ihrem Ministerium entlehnt und wie

garantieren Sie die entsprechenden konservatorischen Voraussetzungen für deren
Hängung bzw. Aufstellung?

8.   Zahlen Sie für die entlehnten Kunstobjekte eine Nutzungsgebühr?
Wenn ja, wieviel?
Wenn nein, warum nicht?

9.   Welche Kunstobjekte wurden in den letzten fünf Jahren an diverse Sammlungen und
Museen zurückgestellt, wie viele davon beschädigt?