447/J XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
G a ß n e r
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ablehnung
von öffentlichen Schulen als
Träger für Deutsch-
Integrationskurse
Mit der Änderung des Fremdengesetzes 2002 wurden in
Österreich lebende AusländerInnen
dazu verpflichtet, einen Deutschkurs zu absolvieren, um ihre
Aufenthaltsbewilligung zu
erlangen bzw. nicht zu verlieren. Der Innenminister erließ eine begleitende
Verordnung, die
festschreibt, welche Personen und Institutionen solche Deutschkurse anbieten
dürfen.
Die Hauptschule Schwertberg bietet seit geraumer Zeit Deutschkurse für die
Mütter der
SchülerInnen nichtdeutscher Muttersprache an. Diese Kurse werden mit großer
Begeisterung in Anspruch genommen und bedeuten einen wichtigen Fortschritt für
die
soziale und kulturelle Integration der betreffenden Mütter und letztlich auch
ihrer Kinder. Der
Direktor der Hauptschule hat sich mit großem Engagement darum bemüht, eine
Zertifizierung als offizieller Kursträger für Deutsch-Integrationskurse zu
erlangen - leider
ohne Erfolg. In der genannten Verordnung sind Institutionen der
Erwachsenenbildung sowie
private, humanitäre oder religiöse Einrichtungen als Kursträger vorgesehen. An
öffentliche
Schulen wurde nicht gedacht, obwohl hier sowohl Infrastruktur als auch
erfahrenes
qualifiziertes Lehrpersonal bereits vorhanden wären. In der Verordnung wird
außerdem
mehrmals betont, dass bei den verpflichtenden Deutschkurse die Menschen und ihr
Lebensraum - im Hinblick auf eine bessere Integration - im Mittelpunkt stehen
sollen. Im
Falle der Hauptschule Schwertberg sind diese Anforderungen in optimaler Weise
erfüllt.
Leider wird diese höchst integrative Form des Sprachunterrichts nicht offiziell
anerkannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1. Wieso sind
öffentliche Schulen in der genannten Verordnung nicht als Kursträger für
Deutsch-Integrationskurse vorgesehen?
2. Halten Sie es für sinnvoll, öffentliche Schulen als Kursträger anzuerkennen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja,
werden Sie eine entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung
vornehmen?