447/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten G a ß n e r
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend   Ablehnung   von   öffentlichen   Schulen   als   Träger   für   Deutsch-
Integrationskurse

Mit der Änderung des Fremdengesetzes 2002 wurden in Österreich lebende AusländerInnen
dazu verpflichtet, einen Deutschkurs zu absolvieren, um ihre Aufenthaltsbewilligung zu
erlangen bzw. nicht zu verlieren. Der Innenminister erließ eine begleitende Verordnung, die
festschreibt, welche Personen und Institutionen solche Deutschkurse anbieten dürfen.
Die Hauptschule Schwertberg bietet seit geraumer Zeit Deutschkurse für die Mütter der
SchülerInnen nichtdeutscher Muttersprache an. Diese Kurse werden mit großer
Begeisterung in Anspruch genommen und bedeuten einen wichtigen Fortschritt für die
soziale und kulturelle Integration der betreffenden Mütter und letztlich auch ihrer Kinder. Der
Direktor der Hauptschule hat sich mit großem Engagement darum bemüht, eine
Zertifizierung als offizieller Kursträger für Deutsch-Integrationskurse zu erlangen - leider
ohne Erfolg. In der genannten Verordnung sind Institutionen der Erwachsenenbildung sowie
private, humanitäre oder religiöse Einrichtungen als Kursträger vorgesehen. An öffentliche
Schulen wurde nicht gedacht, obwohl hier sowohl Infrastruktur als auch erfahrenes
qualifiziertes Lehrpersonal bereits vorhanden wären. In der Verordnung wird außerdem
mehrmals betont, dass bei den verpflichtenden Deutschkurse die Menschen und ihr
Lebensraum - im Hinblick auf eine bessere Integration - im Mittelpunkt stehen sollen. Im
Falle der Hauptschule Schwertberg sind diese Anforderungen in optimaler Weise erfüllt.
Leider wird diese höchst integrative Form des Sprachunterrichts nicht offiziell anerkannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende

Anfrage:

1.  Wieso sind öffentliche Schulen in der genannten Verordnung nicht als Kursträger für
Deutsch-Integrationskurse vorgesehen?

2.   Halten Sie es für sinnvoll, öffentliche Schulen als Kursträger anzuerkennen?

3.   Wenn nein, warum nicht?

4.  Wenn ja, werden Sie eine entsprechende Änderung der Durchführungsverordnung
vornehmen?