453/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Versicherungen bei Kunsttransporten im Ausland

Pauhof, alias Wolfgang Pauzenberger und Michael Hofstätter, zählen zu den
profiliertesten heimischen Planern, weshalb ihre Pläne und Modelle bei
internationalen Ausstellungen äusserst gefragt sind. Drei Pauhof-Modelle
wurden allerdings vor drei Jahren im Zuge einer Ausstellungsübersiedlung von
London nach Tokio während des Transportes zerstört. Zuständiger Übersiedler
war das österreichische Kulturamt in Japan. Der Versicherungswert betrug
590.000 Schilling. Da nicht bezahlt wurde, strengten die Architekten nach
monatelangen vergeblichen Versuchen einer friedlichen Schlichtung eine
Schadenersatzklage gegen die Republik an. Nach dreijährigen
Verhandlungen wurde nun die Klage im März in erster Instanz abgewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Warum wurde für diesen Transport keine für Kunsttransporte übliche „Nagel-
zu-Nagel-Versicherung" abgeschlossen?

2. Warum wurde als Begünstigte nicht die Republik Österreich oder die
Architekten vorgesehen?

3. Warum wurde es akzeptiert, dass der Kunsttransporteur selbst die
Versicherung in eigenem Namen abschließen konnte und dadurch das
Versicherungsunternehmen im Vorfeld des Prozesses unter Hinweis auf nicht
bestehende Vertragsverhältnisse jegliche Auskunft ablehnen könnte?

4.  Finden Sie es gerechtfertigt, dass die Architekten nun nicht nur für den

Schaden aufkommen müssen, sondern auch die Prozesskosten zu bezahlen
haben und damit über Gebühr für das Bereitsstellen von Modellen belastet
werden?