454/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Wahrung der baukulturellen Verantwortung des Bundes

Im aktuellen Regierungsprogramm findet sich ein Bekenntnis zur „Erarbeitung
eines Gesamtprogramms zur Wahrnehmung der baukulturellen Verantwortung
der Bundes".

Dennoch werden im Auftrag des Bundes weiterhin Wettbewerbsverfahren
durchgeführt, die von gravierenden Widersprüchen und Mängeln, sowohl
verfahrensrechtlicher als auch inhaltlicher Art gekennzeichnet sind. Außerdem
entstehen im Zuge von Planungsleistungen für Bundesbauten zunehmend
Konflikte, die offensichtlich nur mehr über Gerichtsverfahren zu lösen sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie gedenken Sie in Zukunft sicherzustellen, dass der Bund seine
baukulturelle Verantwortung wahrnimmt?

2) Wer wurde mit der Erarbeitung des Gesamtprogramms zur Wahrnehmung der
baukulturellen Verantwortung des Bundes beauftragt?

3) In welchem Zeitraum sind welche Maßnahmen zur Wahrnehmung der
baukulturellen Verantwortung des Bundes vorgesehen?

4) Wird es eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Erarbeitung und
Durchführung des Gesamtprogramms zur Wahrnehmung der baukulturellen
Verantwortung des Bundes geben?

5) Wenn JA: Wer wird diese Zusammenarbeit koordinieren?

6) Wenn NEIN: Warum nicht?

7) Werden Sie dafür sorgen, dass mit Unterstützung des Bundes allen politischen
Entscheidungsträgern des Bundes, der Länder und Gemeinden die
Qualitätskriterien in Planungs- und Baukultur vermittelt werden?

 

8) Wenn JA: Wie?

9) Wenn NEIN: Warum nicht?

10) Warum gibt es bis heute keine Sicherstellung von Mindeststandards für die
Durchführung von Architekturwettbewerben, um Missstände, wie jüngst beim
Wettbewerbsverfahren „Erneuerung und Erweiterung des Museums des 20.
Jahrhunderts" zu verhindern?

11) Wer trägt beispielsweise die Verantwortung für das durch gravierende
Widersprüche und Mängel - sowohl verfahrensrechtlicher als auch inhaltlicher Art -
gekennzeichnete Wettbewerbsverfahren zur „Erneuerung und Erweiterung des
Museums des 20. Jahrhunderts"?

12) Welche Maßnahmen werden seitens der österreichischen Bundesregierung
getroffen, um in Zukunft rechtmäßig durchgeführte und nachvollziehbare
Verfahren und deren qualitätsvolle Umsetzung zum Wohle der Bevölkerung
sicherzustellen?

13) Warum wird die "Wettbewerbsordnung Architekten" WOA trotz
Verbindlicherklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im
Bereich des staatlichen Hochbaus nicht angewendet?

14) Warum wird die "Gebührenordnung Architekten" GOA im Bereich des
staatlichen Hochbaus nicht verbindlich angewendet?

15) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein administrativer Mindeststandard
für Bauvorhaben, der sowohl Rechtsgrundlagen der Projektdurchführung, als
auch Methoden und Kriterien der Qualitätssicherung beinhaltet, erstellt wird?

16) Wenn JA: Wie?

17) Wenn NEIN: Warum nicht?

18.) Wie erklären Sie sich die Tatsache, dass es etwa sowohl bei der Sanierung
des Palmenhauses, als auch des Völkerkundemuseums oder im Zuge der
Renovierung der Albertina zu gravierenden Konflikten bzw. Gerichtsverfahren
bezüglich der angemessenen Entlohnung der Planerinnen gekommen ist?

19.) Wie werden Sie in Zukunft ein professionelles und vorbildliches
Baumanagement seitens des Bundes sicherstellen?