464/J XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Bundestierschutzgesetzes
Nach
unseren Informationen wurde im Bundeskanzleramt bereits eine Arbeitsgruppe
zur Erarbeitung eines Bundestierschutzgesetzes eingerichtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wer leitet die Arbeitsgruppe?
2. Welche Institutionen sind in der Arbeitsgruppe vertreten?
3. Welche Expertinnen und Disziplinen sind in der Arbeitsgruppe vertreten?
4. Nach welchen Kriterien wurden die
Teilnehmerinnen an der Arbeitsgruppe
ausgewählt?
5. Ist die Tierärztekammer an der
Arbeitsgruppe beteiligt? Wenn nein, warum
nicht?
6. Sind die einschlägigen Unversitäten
(VetMed, BOKU etc.) an der Arbeitsgruppe
beteiligt? Wenn nein, warum nicht?
7. Wurden die an der Enquete-Kommission
beteiligten Tierschutzorganisationen
zu den Arbeitsgruppen eingeladen? Wenn nein, warum nicht?
8. Bis wann ist mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zu rechnen?
9. Wird eine ausreichende Begutachtungsphase
eingeräumt werden bzw. wie viel
Zeit wird zur Begutachtung zur Verfügung stehen und welche Institutionen
werden zur Begutachtung eingeladen?
10. Wann soll das Bundestierschutzgesetz beschlossen werden?
11. Setzen Sie sich für die Anerkennung des Tierschutzes
als Rechtsgut im
Verfassungsrang ein? Wenn nein, warum nicht? ,
12.
Setzen Sie sich für die Einrichtung einer Tieranwaltschaft ein? Wenn
nein,
warum nicht?
13.
Setzen Sie sich für die ideelle und finanzielle Förderung des
Tierschutzes (wie
z.B. verstärkte Förderung tiergerechter Haltungssysteme, Einbeziehung des
Tierschutzes im Rahmen von Erziehung und Bildung, Förderung in der
Forschung und Ausbildung) ein? Wenn ja, welche Bereiche sollen gefördert
werden und wenn nein, warum nicht?
14.
In welchen Bereichen will Österreich hinsichtlich Tierschutz eine
Vorreiterrolle
in der EU einnehmen?
15. Welche EU-Vertragsverletzungsverfahren laufen gegen Österreich im
Zusammenhang mit
Vollzugsmängeln im Tierschutz und was werden Sie in
nächster Zeit unternehmen, damit EU-Recht in Österreich umgesetzt wird?