465/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl, Gabriele Heinisch-Hosek und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend die Bewilligung der ÖBB-Lehrlingsstiftung für das Lehrjahr 2003/2004

Für das Ausbildungsjahr 2003/2004 ist wiederum ein Lehrgang der Privatstiftung für
Berufsausbildung der ÖBB geplant. Für 600 Bewerber konnten 58 Ausbildungsplätze
zur Verfügung gestellt werden. Die Infrastruktur für diese Ausbildung wird von der
ÖBB zur Verfügung gestellt, die Lehrlinge erhalten einen vollgültigen Lehrabschluss.
Für einen solchen Ausbildungslehrgang ist nach §30 des Berufsausbildungsgesetzes
eine Bewilligung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit notwendig.
Obwohl der Antrag auf diese Bewilligung von der Stiftungsleitung bereits im Februar
dieses Jahres gestellt wurde und alle erforderlichen Voraussetzungen nach §30
Abs.2 des BAG voll und ganz erfüllt sind, ist seitens des Ministeriums
bedauerlicherweise bis zum heutigen Tag noch keine Zusage erfolgt. Es ist nicht das
erste Mal, dass die Bewilligung Ihres Ressorts nicht fristgerecht erteilt wird.
Dies bringt neben erheblichen administrativen Schwierigkeiten auch eine durchaus
vermeidbare Ungewissheit für die auszubildenden Jugendlichen und deren Eltern mit
sich. Zudem ist der Fortbestand der ÖBB-Lehrwerkstätten in Wien-Liesing, Graz,
Attnang-Puchheim und Knittelfeld dadurch gefährdet, da diese hauptsächlich von
Seiten der Privatstiftung mit Lehrlingen beschickt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden  Abgeordneten  an  den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.   Leistet die ÖBB-Lehrlingsstiftung Ihrer Ansicht nach einen wichtigen Beitrag
zur Entlastung des Lehrstellenmarktes ?

2. Wenn ja,  - warum  erfolgt die  Erteilung der Ausbildungsbewilligung zum
wiederholten Male nicht zeitgerecht ?

3. Wenn nein, - warum nicht ?

4.  Ist seitens Ihres Ressorts mit einer Ausbildungsbewilligung zu rechnen ?

5.  Wenn ja, - wann ?

6.  Wenn nein, - warum nicht ?

7.   Aus   welchem    Grund   wird   die   Ausbildungsbewilligung   für   die   ÖBB-
Lehrlingsstiftung nicht unbefristet erteilt ?