466/J XXII. GP

Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend die Störfälle im ungarischen AKW Paks

Am 10. April 2003 ereignete sich im ungarischen AKW Paks ein Störfall, der auf Stufe 3
der 7stufigen internationalen INES-Skala eingeordnet wurde und daher ein „ernster Störfair
war. In der Folge kam es noch zu zwei weiteren Vorkommnissen in Paks. Von Seiten der
ungarischen Behörden kamen nur zögerlich Informationen über das Ausmaß der Störfälle
nach Österreich. Von Seiten der österreichischen Bundesregierung sind nach den Vorfällen in
Paks keine Stellungnahmen bekannt geworden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten

nachstehende

Anfrage:

1.  Wann langte die erste Information zu einem Störfall im ungarischen AKW Paks bei
       
den österreichischen Bundesdienststellen ein?

2.   Wann wurde welche Bundesdienststelle von ungarischer Seite über den Störfall in
      
Paks in welcher Form (Fax, Telefon oder e-mail) informiert?

3.   Wann wurden Sie persönlich über die Störfälle in Paks informiert?

4.   Welche Informationen wurden von ungarischer Seite den österreichischen
      Dienststellen zugeleitet?

5.   Wurden Angaben zum Quellterm, den freigesetzten Nukliden und zur meteorlogischen
      Situation übermittelt?

6.   Falls ja, wann?

7.   Falls ja, an wen?

8.   Wen haben die ungarischen Behörden im Falle eines Störfalls in Österreich zu
 
informieren?

9. In welcher Form sind wann die Informationsstellen und Informationswege in beiden
Staaten festgelegt worden, die im Falle eines Ereignisses im AKW Paks miteinander
Kontakt aufnehmen?

10. Wie und wann haben Sie auf die Informationen aus Ungarn reagiert?

 


11. Wann haben Beamte Ihres Ministeriums offiziell und auf welchem Weg mit den
ungarischen Auskunftstellen Kontakt aufgenommen und nähere Informationen
eingefordert?

12. Mit welchem Ergebnis?

13. Wann hat die ungarische Seite Informationen zur Verfügung gestellt, die eine nähere
Einschätzung einer potentiellen Gefährdung Österreichs ermöglicht hat?

14. Wurden bei den Kontaktaufnahmen österreichischer Dienststellen mit ungarischen
Auskunftstellen die bilateral festgelegten Informationsstellen mittels der festgelegten
Informationswege kontaktiert?

15. Hat sich die ungarische Seite Ihrer Ansicht nach gemäß den sich aus internationalen
Konventionen wie der IAEA Early Notification, EU-Regelungen oder dem bilateralen
Vertrag ergebenden Informationspflichten verhalten?

16. Hat Österreich nach der Erstinformation aus Ungarn schließlich um nähere

Informationen zum Unfallhergang und deren möglichen weiteren Verlauf gebeten?

17. Falls ja, durch wen und mit welchem Erfolg?

18. Wie werden Sie künftig den Informationsfluss zwischen den ungarischen Behörden
und Österreich in Sachen Atom verbessern?

19. Wie konkret sieht das Abkommen zwischen Österreich und Ungarn in Sachen
Notfallinformationen aus?

20. In welchem konkreten Fall ist Ungarn verpflichtet. Österreich zu informieren?

21. Ab welchem Vorfall gemäß der internationalen INES-Skala?

22. Werden Sie das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Ungarn in Sachen
Notfallinformationen konkretisieren?

23. Falls nein, warum nicht?

24. Falls ja, in welchem Ausmaß?

25. Halten Sie in Bezug auf den konkreten Anlassfall in Paks die einschlägigen

Bestimmungen in den bilateralen Verträgen Österreichs mit den Nachbarstaaten zur
Regelung der Informationspflichten für ausreichend?

26. Falls nicht, gibt es bereits Initiativen auf bilateraler oder EU-Ebene zur Änderung?

27. Beabsichtigen Sie die Erarbeitung von Zusatzprotokollen zu den einzelnen bilateralen
Verträgen, in welchen die Informationspflicht präzisiert wird?

28. Planen Sie Initiativen zur genaueren Regelung von Informationspflichten bei
Vorfällen in ausländischen AKWs auf EU-Ebene?

29. Falls ja, welche?

30. Hat es bereits Bemühungen von Ihrer Seite gegeben, den bilateralen

Informationsaustausch bei Vorfällen in ausländischen AKWs zu verbessern?

31. Falls ja und mit welchen Staaten konkret?

32. Halten Sie es für zielführend, in derartigen Abkommen Konsequenzen bei Verletzung
der Meldepflichten zu vereinbaren?

33. Betreibt Österreich - ähnlich wie bei den AKWs Temelin, Dukovany, Bohunice,
Mochovce oder Krsko eine Strahlenmessstelle beim ungarischen AKW Paks?

34. Falls nein, wann wird eine derartige Anlage in Betrieb genommen?

35. Besteht bereits eine Übereinkunft für eine Installation mit Ungarn?

36. Falls nein, warum nicht?

37. Betreibt Österreich Strahlenmessstellen an AKW-Standorten in der Schweiz und in
Deutschland?

38. Falls nein, warum nicht?

39. Falls nein, sind derartige Anlagen geplant?

40. Welche konkreten Probleme gab es nach Angaben des Chefs der ungarischen

Aufsichtsbehörde, der am 14. Mai in Österreich über den Störfall berichtete, bei den
genannten Störfällen in Paks?

41. Sind die Probleme behoben?

42. Welche Maßnahmen haben die ungarischen Betreiber Ihres Wissens nach nach den
massiven Problemen in Paks gesetzt?

43. Halten Sie diese für ausreichend?

44. Bestand zu irgendeinem Moment eine Gefährdung für die österreichische
Bevölkerung?