466/J XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend die Störfälle im ungarischen AKW Paks
Am 10. April 2003 ereignete sich im ungarischen
AKW Paks ein Störfall,
der auf Stufe 3
der 7stufigen internationalen
INES-Skala eingeordnet wurde und daher ein
„ernster Störfair
war. In der Folge kam es noch zu zwei
weiteren Vorkommnissen in Paks. Von Seiten der
ungarischen Behörden kamen nur zögerlich Informationen über das Ausmaß der
Störfälle
nach Österreich. Von Seiten der
österreichischen Bundesregierung sind
nach den Vorfällen in
Paks keine Stellungnahmen bekannt
geworden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Wann langte die erste Information zu einem Störfall im
ungarischen AKW Paks bei
den österreichischen
Bundesdienststellen ein?
2. Wann wurde welche
Bundesdienststelle von ungarischer Seite über den Störfall in
Paks in welcher Form (Fax,
Telefon oder e-mail) informiert?
3. Wann wurden Sie persönlich über die Störfälle in Paks informiert?
4. Welche
Informationen wurden von ungarischer Seite den österreichischen
Dienststellen zugeleitet?
5. Wurden Angaben zum
Quellterm, den freigesetzten Nukliden und zur meteorlogischen
Situation
übermittelt?
6. Falls ja, wann?
7. Falls ja, an wen?
8. Wen haben die ungarischen Behörden im Falle eines
Störfalls in Österreich zu
informieren?
9. In welcher Form sind wann die
Informationsstellen und Informationswege in beiden
Staaten festgelegt worden, die im
Falle eines Ereignisses im AKW Paks miteinander
Kontakt aufnehmen?
10. Wie und
wann haben Sie auf die Informationen aus Ungarn reagiert?
11. Wann haben Beamte Ihres
Ministeriums offiziell und auf welchem Weg mit den
ungarischen Auskunftstellen Kontakt aufgenommen und nähere Informationen
eingefordert?
12. Mit welchem Ergebnis?
13. Wann hat die ungarische Seite
Informationen zur Verfügung gestellt, die eine nähere
Einschätzung einer potentiellen Gefährdung Österreichs ermöglicht hat?
14. Wurden bei den Kontaktaufnahmen
österreichischer Dienststellen mit ungarischen
Auskunftstellen die bilateral festgelegten Informationsstellen mittels der festgelegten
Informationswege kontaktiert?
15. Hat sich die ungarische Seite
Ihrer Ansicht nach gemäß den sich aus internationalen
Konventionen wie der IAEA Early Notification, EU-Regelungen oder dem
bilateralen
Vertrag ergebenden Informationspflichten verhalten?
16. Hat Österreich nach der
Erstinformation aus Ungarn schließlich um nähere
Informationen zum
Unfallhergang und deren möglichen weiteren Verlauf gebeten?
17. Falls ja, durch wen und mit
welchem Erfolg?
18. Wie werden Sie künftig den
Informationsfluss zwischen den ungarischen Behörden
und Österreich in Sachen Atom verbessern?
19. Wie konkret sieht das Abkommen
zwischen Österreich und Ungarn in Sachen
Notfallinformationen aus?
20. In welchem konkreten Fall ist
Ungarn verpflichtet. Österreich zu informieren?
21. Ab welchem Vorfall gemäß der
internationalen INES-Skala?
22. Werden Sie das bilaterale Abkommen
zwischen Österreich und Ungarn in Sachen
Notfallinformationen konkretisieren?
23. Falls nein, warum nicht?
24. Falls ja, in welchem Ausmaß?
25. Halten Sie in Bezug auf den konkreten Anlassfall in Paks die
einschlägigen
Bestimmungen in den bilateralen Verträgen Österreichs mit den
Nachbarstaaten zur
Regelung der Informationspflichten für ausreichend?
26. Falls nicht, gibt es bereits
Initiativen auf bilateraler oder EU-Ebene zur Änderung?
27. Beabsichtigen Sie die Erarbeitung
von Zusatzprotokollen zu den einzelnen bilateralen
Verträgen, in welchen die Informationspflicht präzisiert wird?
28. Planen Sie Initiativen zur
genaueren Regelung von Informationspflichten bei
Vorfällen in ausländischen AKWs auf EU-Ebene?
29. Falls ja, welche?
30. Hat es bereits Bemühungen von
Ihrer Seite gegeben, den bilateralen
Informationsaustausch bei
Vorfällen in ausländischen AKWs zu verbessern?
31. Falls ja und mit
welchen Staaten konkret?
32. Halten Sie es für zielführend, in
derartigen Abkommen Konsequenzen bei Verletzung
der Meldepflichten zu vereinbaren?
33. Betreibt Österreich - ähnlich wie
bei den AKWs Temelin, Dukovany, Bohunice,
Mochovce oder Krsko eine Strahlenmessstelle beim ungarischen AKW Paks?
34. Falls nein, wann wird eine derartige Anlage in Betrieb genommen?
35. Besteht bereits eine Übereinkunft für eine Installation mit Ungarn?
36. Falls nein, warum nicht?
37. Betreibt Österreich
Strahlenmessstellen an AKW-Standorten in der Schweiz und in
Deutschland?
38. Falls nein, warum nicht?
39. Falls nein, sind
derartige Anlagen geplant?
40. Welche konkreten Probleme gab es nach Angaben des Chefs der
ungarischen
Aufsichtsbehörde, der am 14. Mai in Österreich über den Störfall
berichtete, bei den
genannten Störfällen in Paks?
41. Sind die Probleme behoben?
42. Welche Maßnahmen haben die
ungarischen Betreiber Ihres Wissens nach nach den
massiven Problemen in Paks gesetzt?
43. Halten Sie diese für
ausreichend?
44. Bestand zu irgendeinem Moment eine
Gefährdung für die österreichische
Bevölkerung?