469/J XXII. GP
Eingelangt am 28.05.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den BM für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein
betreffend der Verwertung der
geschlossenen Bezirksgerichte durch die
Bundesimmobiliengesellschaft mbH
Seit 1. Jänner 2001 befinden sich rund 5 000 bundeseigene
Liegenschaften im Eigentum der
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die
gesetzliche Grundlage dafür bietet das
Bundesimmobiliengesetz (BGB1
141/2000) vom 29.12.2000. Die
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
(BIG) steht zur Gänze im Besitz der
Republik
Österreich. Wie von der Homepage der Bundesimmobiliengesellschaft mbH zu
entnehmen
ist, ist es deren Hauptaufgabe,
,,das Immobilienvermögen nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen zu bewirtschaften und den Immobilienbedarf des Bundes zu
marktorientierten
Konditionen zu befriedigen und die
Werthaltigkeit der Gebäudesubstanz zu sichern sowie
nicht mehr benötigte Liegenschaften einer optimalen Verwertung
zuzuführen".
Die von Justizminister Dr.
Böhmdorfer angestrebte Neuordnung der Gerichtsorganisation
führt zur Schließung von Bezirksgerichten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang
an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Welche Bezirksgerichte stehen im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH?
2. Welche Bezirksgerichte wurden im Zuge der
Sprengelordnung seit 2001/2002 an die
Bundesimmobiliengesellschaft
mbH abgetreten?
3. Zu welchen Zahlungsmodalitäten wurden diese Immobilien
an die
Bundesimmobiliengesellschaft
mbH abgetreten?
4. Wie wurden die Bezirksgerichte verwertet?
5. Welche Bezirksgerichte wurden bisher verkauft?
6. Zu welchen Preisen wurden die Bezirksgerichte bisher verkauft?
7. In welcher Höhe wurden aufgrund der unter Frage 5
angeführten Immobilienverkäufe
Nachbesserungspflichten gemäß § 14 BIG schlagend und wann wurden diese
Ansprüche gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen berichtigt?