469/J XXII. GP

Eingelangt am 28.05.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den BM für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend       der       Verwertung      der      geschlossenen      Bezirksgerichte      durch      die
Bundesimmobiliengesellschaft mbH

Seit 1. Jänner 2001 befinden sich rund 5 000 bundeseigene Liegenschaften im Eigentum der
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das
Bundesimmobiliengesetz                        (BGB1 141/2000) vom 29.12.2000. Die
Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H (BIG) steht zur Gänze im Besitz der Republik
Österreich. Wie von der Homepage der Bundesimmobiliengesellschaft mbH zu entnehmen
ist, ist es deren Hauptaufgabe, ,,das Immobilienvermögen nach privatwirtschaftlichen
Grundsätzen zu bewirtschaften und den Immobilienbedarf des Bundes zu marktorientierten
Konditionen zu befriedigen und die Werthaltigkeit der Gebäudesubstanz zu sichern sowie
nicht mehr benötigte Liegenschaften einer optimalen Verwertung zuzuführen".
Die von Justizminister Dr. Böhmdorfer angestrebte Neuordnung der Gerichtsorganisation
führt zur Schließung von Bezirksgerichten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Bezirksgerichte stehen im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH?

2.   Welche Bezirksgerichte wurden im Zuge der Sprengelordnung seit 2001/2002 an die
Bundesimmobiliengesellschaft mbH abgetreten?

3.   Zu welchen Zahlungsmodalitäten wurden diese Immobilien an die
Bundesimmobiliengesellschaft mbH abgetreten?

4.   Wie wurden die Bezirksgerichte verwertet?

5.   Welche Bezirksgerichte wurden bisher verkauft?

6.   Zu welchen Preisen wurden die Bezirksgerichte bisher verkauft?

7.   In welcher Höhe wurden aufgrund der unter Frage 5 angeführten Immobilienverkäufe
Nachbesserungspflichten gemäß § 14 BIG schlagend und wann wurden diese
Ansprüche gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen berichtigt?