472/J XXII. GP

Eingelangt am 03.06.2003

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Honorarabrechnungen Argentur Communit

Das BMSG hat mir der Argentur Communit zum Europäischen Jahr der Menschen

mit Behinderung 2003, einen Vertrag mit dem BMSG über die geplante

Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Jahr abgeschlossen.

Von der EU wurden für Österreich ein Betrag von € 332.000,00 bereitgestellt. Die

Mittelverwendung obligt dem BMSG.

Wie sich jetzt schon zeigt, gibt es bereits die ersten „Ungereimtheiten". Dem BMSG

werden vom Vertragspartner Communit Honorarrechnungen zur Abrechnung

vorgelegt, die nicht der Realität entsprechen. Diese Honorarrechnungen betreffen

kurzzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen, die von Communit angeworben und vom

BMSG aus den Mitteln der € 332.000,00, die von der EU bereitgestellt wurden,

finanziert.

Wie uns berichtet wurde, hat die Geschäftsführung von Communit angeblich unter

anderem auch bei der sgn. Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen Jahr der

Menschen mit Behinderung 2003, am 15. November 2002 im Crowne Plaza Vienna

Hotel, Wagramer Straße 21, 1220 Wien, Menschen auch für diesen einen Tag

beschäftigt.

Mit den KurzzeitmitarbeiterInnen wurde von Communit ein pro geleistete

Arbeitsstunde ein NETTOHONORAR vereinbart.

Da jedoch der Tagesverdienst so hoch war, dass er über der täglichen

Geringfügigkeitsgrenze lag, hätten diese ArbeitnehmerInnen zur Pflichtversicherung

bei der zuständigen Gebietskrankenkasse durch die Argentur Communit angemeldet

werden müssen. Für den Tagesverdienst hätte Communit Lohnsteuer an das

zuständige Finanzamt abführen müssen.

Um diesen Abgaben zu entgehen, wurde angeblich der tatsächliche Tagesverdienst

auf mehrere Tage aufgeteilt (gestreckt), um somit wieder in den Rahmen der

Geringfügigkeitsgrenze zu fallen, obwohl nur an einem Tag die Arbeitsleistung

erbracht und das Einkommen erzielt wurde.

Durch diese Vorgangsweisen sind den Sozialversicherungsträgern und dem

Finanzamt Einnahmen entgangen, die noch nicht beziffert werden können.

Damit diese angeblichen Vorgangsweisen bei einer Überprüfung nicht auffallen, hat
die Argentur Communit eigenständig neue Honorarabrechnungen erstellt, welche
den Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung standhalten könnten. Diese
angeblich gefälschten Honorarabrechnungen sind aber nicht mehr mit der
Unterschrift der HonorarnehmerInnen unterzeichnet, sondern MitarbeiterInnen von
Communit haben unter diese Honorarabrechnungen unterschrieben, jedoch nicht mit
dem persönlichen Namen, sondern mit dem Namen der tatsächlichen
HonorarnehmerInnen.

 

Die uns vorliegende Information enthält konkret folgende Sätze: "

Es gibt gefälschte (von mir selbst mit falscher Unterschrift unterzeichne!!!)
Honorarabrechnungen zu den diversen Events !!! Die Geschäftsführung (GF) wollte
die Leute, die uns da vor Ort unterstützt haben nicht anmelden!!! und haben in
Kooperation mit der Wirtschaftstreuhandkanzlei ****, ca. 3 - 5 mal die Honorarnoten
hin und her geschickt, bis sie endlich finanzsteuermäßig so unter dem waren, dass
sie nicht "AUFFALLEN" bei einer Steuerprüfung. Wie gesagt ich persönlich!!! Ich
selbst habe diese honorarnoten jedesmal selbst mit falscher Unterschrift
unterzeichnet!!!"

****) Name der Wirtschaftstreuhandkanzlei kann bei Bedarf an das BMSG durch die
Grünen weitergegeben werden

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie lautet konkret der Vertrag, der mit der Argentur Communit abgeschlossen
wurde?

2.  Sind Sie bereit, dieses Vertragswerk der Anfragenbeantwortung in vollem
Umfang beizulegen?
Wenn nein: Was ist der Grund dafür?

3.  Sind Ihnen die angeblichen „Vorfälle" bei Communit bekannt?
Wenn ja: Was haben Sie dagegen konkret unternommen?
Wenn nein: Wie überprüfen Sie die Richtigkeit der zur Abrechnung
vorgelegten Unterlagen durch Communit?

4.  Was werden Sie bis wann konkret tun, um diese angeblichen Fälschungen
der Honorarverträge zu überprüfen?

5.   Wie werden Sie sicherstellen, dass Communit ihren gesetzlichen

      Verpflichtungen, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerzahlungen (auch für
MitarbeiterInnen, die nur fallweise und nur für kurze Zeit für Communit
arbeiten), an die Gebietskrankenkasse bzw. an das Finanzamt in vollem
Ausmaß zu entrichten, auch nachkommen?

6.  Glauben Sie auch, dass eine Überprüfung der Argentur Communit durch das
Finanzamt bzw. durch die GKK mehr als angebracht erscheint?
Wenn ja: Werden Sie diese Überprüfungen veranlassen?
Wenn nein: Warum nicht?

7.  Sind Sie auch der Meinung, dass bis zur Aufklärung dieser angeblichen
Missstände der Vertrag mit Communit unterbrochen werden muss und alle
noch eingereichten Abrechnungen von Communit nicht ausbezahlt werden
sollen ?

Wenn ja: Wann werden Sie diesen Vertrag stoppen?
Wenn nein: Warum nicht?

 

8. Welche Leistungen der am 17. 11.03 durchgeführten Veranstaltung wurden
von Communit an Ihr Ministerium weiterverrechnet?

(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl. Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)

9. Welche Veranstaltungen wurden von Communit seit 17.11.03 noch
durchgeführt und wie hoch waren die dafür angefallenen Kosten)
(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl. Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)

10. Welche Kosten sind bereits für die web. site, die von Communit zum

Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung erstellt wurde, angefallen?
(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl. Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)

11. Wie hoch ist jener Betrag, der seit 17.11.03 insgesamt an Communit
ausbezahlt wurde?

12. Wie hoch ist jener Betrag, der seit 17.11.03 durch Communit an Ihr
Ministerium weiterverrechnet, jedoch noch nicht ausbezahlt wurde?

13.  Was werden Sie konkret tun, sollten sich die angeblichen Missstände und
 Abgabenhinterziehungen bei Communit als richtig erweisen?