472/J XXII. GP
Eingelangt am 03.06.2003
Anfrage
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Honorarabrechnungen
Argentur Communit
Das
BMSG hat mir der Argentur Communit zum Europäischen Jahr der Menschen
mit
Behinderung 2003, einen Vertrag mit dem BMSG über die geplante
Öffentlichkeitsarbeit
zu diesem Jahr abgeschlossen.
Von
der EU wurden für Österreich ein Betrag von € 332.000,00 bereitgestellt. Die
Mittelverwendung
obligt dem BMSG.
Wie
sich jetzt schon zeigt, gibt es bereits die ersten „Ungereimtheiten". Dem
BMSG
werden
vom Vertragspartner Communit Honorarrechnungen zur Abrechnung
vorgelegt,
die nicht der Realität entsprechen. Diese Honorarrechnungen betreffen
kurzzeitbeschäftigte
MitarbeiterInnen, die von Communit angeworben und vom
BMSG
aus den Mitteln der € 332.000,00, die von der EU bereitgestellt wurden,
finanziert.
Wie
uns berichtet wurde, hat die Geschäftsführung von Communit angeblich unter
anderem
auch bei der sgn. Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen Jahr der
Menschen
mit Behinderung 2003, am 15. November 2002 im Crowne Plaza Vienna
Hotel,
Wagramer Straße 21, 1220 Wien, Menschen auch für diesen einen Tag
beschäftigt.
Mit
den KurzzeitmitarbeiterInnen wurde von Communit ein pro geleistete
Arbeitsstunde
ein NETTOHONORAR vereinbart.
Da
jedoch der Tagesverdienst so hoch war, dass er über der täglichen
Geringfügigkeitsgrenze
lag, hätten diese ArbeitnehmerInnen zur Pflichtversicherung
bei
der zuständigen Gebietskrankenkasse durch die Argentur Communit angemeldet
werden
müssen. Für den Tagesverdienst hätte Communit Lohnsteuer an das
zuständige
Finanzamt abführen müssen.
Um
diesen Abgaben zu entgehen, wurde angeblich der tatsächliche Tagesverdienst
auf
mehrere Tage aufgeteilt (gestreckt), um somit wieder in den Rahmen der
Geringfügigkeitsgrenze
zu fallen, obwohl nur an einem Tag die Arbeitsleistung
erbracht
und das Einkommen erzielt wurde.
Durch
diese Vorgangsweisen sind den Sozialversicherungsträgern und dem
Finanzamt
Einnahmen entgangen, die noch nicht beziffert werden können.
Damit
diese angeblichen Vorgangsweisen bei einer Überprüfung nicht auffallen, hat
die Argentur Communit eigenständig neue Honorarabrechnungen erstellt, welche
den Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung standhalten könnten.
Diese
angeblich gefälschten Honorarabrechnungen sind aber nicht mehr mit der
Unterschrift der HonorarnehmerInnen unterzeichnet, sondern MitarbeiterInnen von
Communit haben unter diese Honorarabrechnungen unterschrieben, jedoch nicht mit
dem persönlichen Namen, sondern mit dem Namen der tatsächlichen
HonorarnehmerInnen.
Die uns vorliegende Information enthält
konkret folgende Sätze: "
Es
gibt gefälschte (von mir selbst mit falscher Unterschrift unterzeichne!!!)
Honorarabrechnungen zu den diversen Events !!! Die Geschäftsführung (GF) wollte
die Leute, die uns da vor Ort unterstützt haben nicht anmelden!!! und haben in
Kooperation mit der Wirtschaftstreuhandkanzlei ****, ca. 3 - 5 mal die
Honorarnoten
hin und her geschickt, bis sie endlich finanzsteuermäßig so unter dem waren,
dass
sie nicht "AUFFALLEN" bei einer Steuerprüfung. Wie gesagt ich
persönlich!!! Ich
selbst habe diese honorarnoten jedesmal selbst mit falscher Unterschrift
unterzeichnet!!!"
****)
Name der Wirtschaftstreuhandkanzlei kann bei Bedarf an das BMSG durch die
Grünen weitergegeben werden
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie lautet konkret der Vertrag, der mit der Argentur Communit
abgeschlossen
wurde?
2.
Sind Sie bereit, dieses Vertragswerk der Anfragenbeantwortung in vollem
Umfang beizulegen?
Wenn nein: Was ist der Grund dafür?
3.
Sind Ihnen die angeblichen „Vorfälle" bei Communit bekannt?
Wenn ja: Was haben Sie dagegen konkret unternommen?
Wenn nein: Wie überprüfen Sie die Richtigkeit der zur Abrechnung
vorgelegten Unterlagen durch Communit?
4.
Was werden Sie bis wann konkret tun, um diese angeblichen Fälschungen
der Honorarverträge zu überprüfen?
5. Wie werden Sie sicherstellen,
dass Communit ihren gesetzlichen
Verpflichtungen,
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerzahlungen (auch für
MitarbeiterInnen, die nur fallweise und nur für kurze Zeit für Communit
arbeiten), an die Gebietskrankenkasse bzw. an das Finanzamt in vollem
Ausmaß zu entrichten, auch nachkommen?
6.
Glauben Sie auch, dass eine Überprüfung der Argentur Communit durch das
Finanzamt bzw. durch die GKK mehr als angebracht erscheint?
Wenn ja: Werden Sie diese Überprüfungen veranlassen?
Wenn nein: Warum nicht?
7.
Sind Sie auch der Meinung, dass bis zur Aufklärung dieser angeblichen
Missstände der Vertrag mit Communit unterbrochen werden muss und alle
noch eingereichten Abrechnungen von Communit nicht ausbezahlt werden
sollen ?
Wenn
ja: Wann werden Sie diesen Vertrag stoppen?
Wenn nein: Warum nicht?
8. Welche Leistungen der am 17. 11.03
durchgeführten Veranstaltung wurden
von Communit an Ihr Ministerium weiterverrechnet?
(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl.
Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)
9. Welche Veranstaltungen wurden von
Communit seit 17.11.03 noch
durchgeführt und wie hoch waren die dafür angefallenen Kosten)
(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl. Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)
10. Welche Kosten sind bereits für die
web. site, die von Communit zum
Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderung erstellt wurde, angefallen?
(Konkrete zahlenmäßige Abrechnung inkl. Originalrechnungen in Kopie, sowie
inhaltliche Darstellung der Leistung für diese Veranstaltung)
11. Wie hoch ist jener Betrag, der seit
17.11.03 insgesamt an Communit
ausbezahlt wurde?
12. Wie hoch ist jener Betrag, der seit
17.11.03 durch Communit an Ihr
Ministerium weiterverrechnet, jedoch noch
nicht ausbezahlt wurde?
13.
Was werden Sie konkret tun, sollten sich die angeblichen Missstände und
Abgabenhinterziehungen bei
Communit als richtig erweisen?