479/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Benzin-Scooter
Auf den österreichischen Straßen sind immer mehr
Benzin-Scooter unterwegs. Durch diese
neuen Verkehrsteilnehmer kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bei
gleichzeitiger Lärmbelästigung. Offensichtlich wird von Seiten des
Handels auch der
Eindruck erweckt, dass es sich bei Benzin-Scootern quasi um motorisierte Roller
handelt, die
auch eine Radwegebenützung erlauben.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie sind Benzin-Scooter im Rahmen der StVO einzustufen?
2. Ist es Benzin-Scootern erlaubt, Fahrradwege zu benützen?
3. Welche
Teile des öffentlichen Verkehrsnetzes sind von Benzin-Scooter überhaupt zu
benutzen?
4. Welche
technischen Normen gelten als Mindestvoraussetzungen, auch hinsichtlich er
Lärmbelästigung und des Abgasverhaltens für Benzin-Scooter?
5. Halten Sie spezielle StVO-Bestimmungen für Benzin-Scooter für erforderlich?
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