479/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Benzin-Scooter

Auf den österreichischen Straßen sind immer mehr Benzin-Scooter unterwegs. Durch diese
neuen Verkehrsteilnehmer kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen bei
gleichzeitiger Lärmbelästigung. Offensichtlich wird von Seiten des Handels auch der
Eindruck erweckt, dass es sich bei Benzin-Scootern quasi um motorisierte Roller handelt, die
auch eine Radwegebenützung erlauben.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Wie sind Benzin-Scooter im Rahmen der StVO einzustufen?

2.      Ist es Benzin-Scootern erlaubt, Fahrradwege zu benützen?

3.       Welche Teile des öffentlichen Verkehrsnetzes sind von Benzin-Scooter überhaupt zu
benutzen?

4.      Welche technischen Normen gelten als Mindestvoraussetzungen, auch hinsichtlich er
Lärmbelästigung und des Abgasverhaltens für Benzin-Scooter?

5.      Halten Sie spezielle StVO-Bestimmungen für Benzin-Scooter für erforderlich?