481/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zuständigkeiten Passwesen
Mit der Novelle zum Passgesetz wurden die Zuständigkeiten für das
Passwesen geändert und
die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. in den Landeshauptstädten der jeweilige
Bürgermeister
mit der Vollziehung beauftragt. Allerdings gab es davon Ausnahmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Mit welcher Begründung wurde das Passwesen auf Bürgermeister
von Gemeinden im
Bereich von
Bundespolizeibehörden übertragen, obwohl sonst hiefür die
Bezirksverwaltungsbehörde
zuständig ist?
2. Ist dies als erster Schritt in Richtung einer
Aufgabenverlagerung von den
Bezirksverwaltungsbehörden
auf die Gemeinden zu sehen?
3. Wird bei künftigen Übertragungen von Agenden weg von
den Bundespolizeibehörden
(Sicherheitsverwaltung) ähnlich vorgegangen werden?