484/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Videoüberwachung in Österreich

Das Thema „Videoüberwachung" sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum wird
politisch ein immer sensibleres Thema. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bleiben oft auf
der Strecke. Vieles spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab. Nicht nur die
Sicherheitsbehörden, sondern zunehmend auch Gebietskörperschaften, Unternehmen (z.B.
Berufsdetektive) und Private (z.B. Bürgerwehr) führen Videoüberwachungen durch. So hat
auch die Bundesregierung Schüssel II in ihrem Regierungsprogramm eine gesetzliche
Neuregelung angekündigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie stellt sich für das Bundesministerium für Inneres die gegenwärtige österreichische
Rechtslage im Bereich Videoüberwachung (öffentlicher und privater Raum) dar?

2.   Welche konkreten Gesetzesinitiativen planen Sie im Bereich Videoüberwachung
gerade bezugnehmend auf die Ankündigung im Regierungsprogramm?

3.   Welchen Inhalt werden diese Gesetzesinitiativen haben?

Mit welchen Ressorts muss diesbezüglich noch Einvernehmen hergestellt werden?

4.   Welche Formen der Videoüberwachungen nehmen Ihr Ressort bzw. ihre
nachgeordneten Dienststellen gegenwärtig vor?

5.   Wo sind diese Videokameras installiert?
Wie werden mobile Videokameras eingesetzt?
Wie viele befinden sich im Einsatz?

6.   Was ist jeweils Zweck einer Videoüberwachung durch das BMI?

7.   Was passiert mit dem dabei gewonnenen Bildmaterial?

 

8.   Welche Auswertungen werden vorgenommen?
Wie wird dieses Material verwendet?

9.   Wird dieses Material digitalisiert? Wenn ja, zu welchem Zweck?

10. Wie lange werden diese Bilddaten gespeichert?
Wann erfolgt die Löschung?

11. Verfügen Sie über Programme, die solche Aufnahmen auf gewisse Merkmale hin
auswerten kann (Kfz-Nummern, Gesichtserkennung, Irisscreening etc.)?

12. Was ist die Rechtsgrundlage für jede einzelne Videoüberwachung und für die Bearbeitung
von Daten durch Ihr Ressort?

13. Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften kommen dabei zur Anwendung?

14. In wie vielen Fällen wurde 2002 ein kleiner Spähangriff (§ 149d Abs. l Z 2 StPO) mit
Videoaufnahmen durchgeführt?
Wie viele dieser waren erfolgreich?

15. In wie vielen Fällen wurde 2002 ein großer Spähangriff (§ 149d Abs. 1 Z 3 StPO) mit
Videoaufnahmen durchgeführt?
Wie viele davon waren erfolgreich?

16. In wie vielen Fällen wurde 2002 nach § 16 Abs. 2 und 3 SPG eine Videoüberwachung
durchgeführt?
Wie viele davon waren erfolgreich?

17. Unter welchen Voraussetzungen dürfen andere Gebietskörperschaften, z.B. Überwachung
öffentlicher Plätze, Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren und sie in
Betrieb setzen?

Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

 

18. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen in ihrem Betrieb und ihren

Verkaufsstätten, z.B. zur Zutrittskontrolle, Überwachungskameras (Videoüberwachung)

installieren und sie in Betrieb setzen?

Sind dafür Genehmigungen notwendig?

Welche und wie viele Anwendungsbereiche im betrieblichen Bereich sind Ihnen bekannt?

19. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Berufsdetektive bei ihrer gewerblichen Tätigkeit Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche überhaupt
verwenden?

Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche durch Berufsdetektive sind Ihnen bekannt?

20. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Private (z.B. Bürgerwehr) Überwachungskameras
(Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

21. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Veranstalter von Events, Sportveranstaltungen
etc. Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

22. Können die Länder nach landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Veranstaltungsgesetze)
eine Videoüberwachung anordnen?

23. Welche EU-Mitgliedsländer verfugen über eine diesbezügliche gesetzliche Regelung?

24. Wie ist diese jeweils in diesen Ländern geregelt?

25. Unter welchen Voraussetzungen werden diese durch Ihr Ressort erfassten Bilddaten an
Sicherheitsstellen anderer EU-Mitgliedsstaaten übermittelt?

26. Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?