484/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Videoüberwachung in Österreich
Das Thema „Videoüberwachung" sowohl im öffentlichen wie auch im
privaten Raum wird
politisch ein
immer sensibleres Thema. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bleiben oft auf
der Strecke. Vieles spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab. Nicht nur die
Sicherheitsbehörden,
sondern zunehmend auch Gebietskörperschaften, Unternehmen (z.B.
Berufsdetektive)
und Private (z.B. Bürgerwehr) führen Videoüberwachungen durch. So hat
auch die Bundesregierung Schüssel II in ihrem Regierungsprogramm eine
gesetzliche
Neuregelung
angekündigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie stellt sich für das Bundesministerium für Inneres
die gegenwärtige österreichische
Rechtslage im Bereich Videoüberwachung (öffentlicher und privater Raum) dar?
2. Welche konkreten Gesetzesinitiativen planen Sie im
Bereich Videoüberwachung
gerade
bezugnehmend auf die Ankündigung im Regierungsprogramm?
3. Welchen Inhalt werden diese Gesetzesinitiativen haben?
Mit welchen Ressorts muss diesbezüglich noch Einvernehmen hergestellt werden?
4. Welche Formen der Videoüberwachungen nehmen Ihr
Ressort bzw. ihre
nachgeordneten
Dienststellen gegenwärtig vor?
5. Wo sind diese Videokameras installiert?
Wie werden
mobile Videokameras eingesetzt?
Wie viele
befinden sich im Einsatz?
6. Was ist jeweils Zweck einer Videoüberwachung durch das BMI?
7. Was passiert mit dem dabei gewonnenen Bildmaterial?
8. Welche Auswertungen werden vorgenommen?
Wie wird
dieses Material verwendet?
9. Wird dieses Material digitalisiert? Wenn ja, zu welchem Zweck?
10. Wie lange werden diese Bilddaten
gespeichert?
Wann erfolgt
die Löschung?
11. Verfügen Sie über Programme, die
solche Aufnahmen auf gewisse Merkmale hin
auswerten kann
(Kfz-Nummern, Gesichtserkennung, Irisscreening etc.)?
12. Was ist die Rechtsgrundlage für
jede einzelne Videoüberwachung und für die Bearbeitung
von Daten durch Ihr Ressort?
13. Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften kommen dabei zur Anwendung?
14. In wie vielen Fällen wurde 2002
ein kleiner Spähangriff (§ 149d Abs. l Z 2 StPO) mit
Videoaufnahmen
durchgeführt?
Wie viele
dieser waren erfolgreich?
15. In wie vielen Fällen wurde 2002
ein großer Spähangriff (§ 149d Abs. 1 Z 3 StPO) mit
Videoaufnahmen
durchgeführt?
Wie viele
davon waren erfolgreich?
16. In wie vielen Fällen wurde 2002
nach § 16 Abs. 2 und 3 SPG eine Videoüberwachung
durchgeführt?
Wie viele davon waren erfolgreich?
17. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen andere Gebietskörperschaften, z.B. Überwachung
öffentlicher Plätze, Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren und
sie in
Betrieb setzen?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie
viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
18. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen in ihrem Betrieb und ihren
Verkaufsstätten, z.B. zur Zutrittskontrolle, Überwachungskameras (Videoüberwachung)
installieren und sie in Betrieb setzen?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche im betrieblichen Bereich sind Ihnen bekannt?
19. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Berufsdetektive bei ihrer gewerblichen Tätigkeit Überwachungskameras
(Videoüberwachung) installieren bzw. solche überhaupt
verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie
viele Anwendungsbereiche durch Berufsdetektive sind Ihnen bekannt?
20. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Private (z.B. Bürgerwehr) Überwachungskameras
(Videoüberwachung)
installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür
Genehmigungen notwendig?
Welche und
wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
21. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Veranstalter von Events, Sportveranstaltungen
etc. Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür
Genehmigungen notwendig?
Welche und
wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
22. Können die Länder nach
landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Veranstaltungsgesetze)
eine
Videoüberwachung anordnen?
23. Welche EU-Mitgliedsländer verfugen über eine diesbezügliche gesetzliche Regelung?
24. Wie ist diese jeweils in diesen Ländern geregelt?
25. Unter welchen Voraussetzungen
werden diese durch Ihr Ressort erfassten Bilddaten an
Sicherheitsstellen anderer EU-Mitgliedsstaaten übermittelt?
26. Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?