485/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anita Fleckl, Gerhard Reheis,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend den Jahresbericht 2002 der Bundesheer-Beschwerdekommission

Vor wenigen Wochen wurde allen Abgeordneten zum Nationalrat der Jahresbericht 2002 der
Bundesheer-Beschwerdekommission übermittelt. In diesem Bericht findet
sich im Kapitel III.
(„Beispiele für Beschwerdefälle") auf Seite 20 folgender Sachverhalt:

„II.3. Körperliche Misshandlungen

Ein Vizeleutnant schlug einem Grundwehrdiener mit der Faust in die
Magengrube sowie mit der Handfläche in das Genick, weil der
Grundwehrdiener über einen Witz des Vizeleutnants nicht gelacht habe; des
weiteren versetzte er ihm mit der Kante eines Telefonbuches einen Schlag
auf den Hinterkopf. (GZ 10/095-BK/02)"

Die unterfertigten Abgeordneten sind über diesen Umstand empört und richten daher an den
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.      Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

2.      Ist dieser Fall seitens Ihres Ressorts bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige

gebracht worden?
2.a.    Falls ja, zu welchem Ergebnis hat diese Anzeige geführt (Vorerhebung, Untersuchung,

Anklage, Zurücklegung)?

2.b.   Falls nein, warum nicht?

3.      Wurde das Verhalten des beschwerdebezogenen Vizeleutnants disziplinär geahndet?

3.a.   Falls ja, zu welchem Ergebnis hat diese Disziplinaranzeige geführt?

3.b.   Falls nein, warum nicht?

 

4.      Wurde der beschwerdebezogene Vizeleutnant auf Grund dieses Gewaltdelikts einer

psychologischen Untersuchung unterzogen?
4.a.    Falls ja, zu welchem Ergebnis hat diese Untersuchung geführt?

4.b.   Falls nein, warum nicht?

5.      Ist seit diesem Vorfall der beschwerdebezogene Vizeleutnant weiterhin mit der Ausbildung von Grundwehrdiener betraut?

5.a.   Falls ja, wie haben Sie sichergestellt, dass nicht auch andere (unschuldige) Grundwehrdiener
weiteren Gewaltakten des beschwerdebezogenen Vizeleutnants ausgesetzt sind?

6.      Welche Möglichkeiten (Supervision, Seminare für Führungskräfte) werden den mit der
Ausbildung von Grundwehrdienern befassten Heeresangehörigen zur Verfügung gestellt?

7.      Wurde der Beschwerdeführer seitens Ihres Ressorts betreut?

7.a.   Falls ja, wie?

7.b.   Falls nein, warum nicht?

8.      Hat der Beschwerdeführer für die erlittene Gewalt eine Entschädigung gemäß den

Bestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes oder anderer gesetzlicher Bestimmungen
erhalten?

8.a.   Falls ja, wie hoch war der Entschädigungsbetrag?

8.b.   Falls nein, warum nicht?