485/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Anita Fleckl, Gerhard Reheis,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend den Jahresbericht 2002 der Bundesheer-Beschwerdekommission
Vor wenigen Wochen wurde allen Abgeordneten zum
Nationalrat der Jahresbericht 2002 der
Bundesheer-Beschwerdekommission übermittelt. In diesem Bericht findet sich im Kapitel III.
(„Beispiele für Beschwerdefälle") auf Seite 20 folgender Sachverhalt:
„II.3.
Körperliche Misshandlungen
Ein Vizeleutnant schlug einem Grundwehrdiener mit der
Faust in die
Magengrube sowie mit der Handfläche in das Genick, weil der
Grundwehrdiener über einen Witz des Vizeleutnants nicht gelacht habe; des
weiteren versetzte er ihm mit der Kante eines Telefonbuches einen Schlag
auf den Hinterkopf. (GZ 10/095-BK/02)"
Die unterfertigten Abgeordneten sind über diesen Umstand
empört und richten daher an den
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
dieser Sachverhalt bekannt?
2. Ist dieser Fall seitens Ihres
Ressorts bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige
gebracht worden?
2.a. Falls ja, zu
welchem Ergebnis hat diese Anzeige geführt (Vorerhebung, Untersuchung,
Anklage, Zurücklegung)?
2.b.
Falls nein, warum nicht?
3. Wurde
das Verhalten des beschwerdebezogenen Vizeleutnants disziplinär geahndet?
3.a. Falls
ja, zu welchem Ergebnis hat diese Disziplinaranzeige geführt?
3.b. Falls
nein, warum nicht?
4. Wurde der beschwerdebezogene
Vizeleutnant auf Grund dieses Gewaltdelikts einer
psychologischen Untersuchung unterzogen?
4.a. Falls ja, zu
welchem Ergebnis hat diese Untersuchung geführt?
4.b.
Falls nein, warum nicht?
5. Ist seit diesem Vorfall der beschwerdebezogene
Vizeleutnant weiterhin mit der Ausbildung von Grundwehrdiener
betraut?
5.a. Falls
ja, wie haben Sie sichergestellt, dass nicht auch andere (unschuldige)
Grundwehrdiener
weiteren Gewaltakten des beschwerdebezogenen Vizeleutnants ausgesetzt
sind?
6. Welche Möglichkeiten (Supervision, Seminare für
Führungskräfte) werden den mit der
Ausbildung von Grundwehrdienern befassten Heeresangehörigen zur
Verfügung gestellt?
7. Wurde
der Beschwerdeführer seitens Ihres Ressorts betreut?
7.a. Falls
ja, wie?
7.b. Falls
nein, warum nicht?
8. Hat
der Beschwerdeführer für die erlittene Gewalt eine Entschädigung gemäß den
Bestimmungen des
Heeresversorgungsgesetzes oder anderer gesetzlicher Bestimmungen
erhalten?
8.a. Falls ja, wie
hoch war der Entschädigungsbetrag?
8.b. Falls nein,
warum nicht?