487/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der
Abgeordneten Katharina Pfeffer und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
Vorwurf der illegalen Flüchtlingsabweisung an der österreichisch-slowakischen
Staatsgrenze
Gemäß
gültiger Rechtslage (Asylgesetz 1997) ist es verboten, dass Grenzgänger die
bereits
österreichisches Staatsgebiet erreicht haben, wieder an die Grenze
zurückgebracht und
abgewiesen werden. In der Sendung „Report" (27. Mai 2003) und der
Tageszeitung „Der
Standard" (28. Mai 2003 - „Wie die Kittseer Kirche zur Staatsgrenze
wurde") erhoben
ehemalige Assistenzsoldaten den Vorwurf, dass es während ihres Dienstes an der
burgenländisch-slowakischen Grenze sehr wohl zu illegalen
Flüchtlingsabweisungen
gekommen ist.
So
soll beispielsweise im Herbst 2001 beim so genannten Müllberg von Kittsee die
Hälfte der
nach dem Übertritt aufgegriffenen Personen wieder zurück an die Grenze geleitet
worden
sein. Ein anderer Soldat, der im April 2003 seinen Grenzdienst absolviert hat,
berichtet
davon, dass nach Aufgreifen der Flüchtlinge die slowakischen Behörden
verständigt wurden,
um die Personen abzuholen. Diese Vorfälle sollen bis zu 500 Meter hinter der
Grenze
stattgefunden haben. Auch Flüchtlinge, die schon bis zur Ortschaft Kittsee
vorgedrungen
sind, sollen auf Befehl des Zugkommandanten-Stellvertreters hin an die Grenze
zurückgebracht und abgewiesen worden sein.
Die
ehemaligen Soldaten behaupten, der Grund dieser illegalen Abweisungen sei die
von
jedem Kompaniekommandanten geführte Statistik, welche zwischen Abweisungen und
Aufgriffen unterscheidet. Nur um im Vergleich zu anderen Kompanien nicht
schlecht
abzuschneiden habe es massiv Abweisungen gegeben, die eigentlich Aufgriffe
waren.
Mittels falscher Orts- und Zeitangaben im Funkermeldebetriebsbuch konnte der
Anschein
einer legalen Abweisung aufrecht erhalten werden.
Im
Zusammenhang mit diesen aufklärungsbedürftigen Vorwürfen richten die
unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die beschriebenen Gesetzesverstöße bekannt
bzw. wurden Sie bereits
früher von ähnlichen Vorfällen informiert?
2. Werden Sie den von ehemaligen Assistenzsoldaten
erhobenen Vorwürfen
nachgehen?
3. Gibt es eine Vorschrift, dass einzelne Kompanien
Abweisungs- / Aufgriffs-Statistiken
führen müssen?
4. Ist zwecks Aufklärung der Vorwürfe daran gedacht, die
Staatsanwaltschaft
einzuschalten?
5. Sollten sich die Aussagen bewahrheiten, dass diese
illegale Praxis an der grünen
Grenze gängig ist - mit welchen Konsequenzen müssen die im Assistenzeinsatz
Involvierten rechnen?
6. Was können Sie dem Argument entgegenhalten, dass diese
illegale Praxis jetzt
durch die Regelung im neuen Asylgesetz legalisiert werden soll, wonach
Personen,
die innerhalb von zehn Kilometern des Staatsgebietes aufgegriffen werden,
wieder
verfahrensfrei über die Grenze geschickt werden?
7. Wie ist sachlich zu rechtfertigen, dass aufgegriffene
Fremde innerhalb von „10
Kilometern
im Umkreis der Grenzübergangsstelle" verfahrensfrei abgewiesen werden
und nicht bspw. innerhalb von 500 Metern?
8. Wie beurteilen Sie die gegen die geplante
Asylrechtsreform erhobenen Bedenken
des Verfassungsdienstes, dass es keine verfahrensfreie Zurückweisung geben
darf?
9. Nachdem das Burgenland ausschließlich aus Grenzkontrollbezirken
besteht und an
sichere Drittstaaten grenzt: Ist nach in Kraft treten des neuen Asylgesetzes
damit zu
rechnen, dass an der burgenländisch-slowakischen bzw.
burgenländisch-ungarischen
Grenze Asylwerberinnen prinzipiell verfahrensfrei in die Slowakei bzw. nach
Ungarn
zurückgewiesen werden?
10. Gibt es Schätzungen, wieweit sich
diese neue Gesetzeslage auf die Zahl der
Asylwerberinnen bzw. Abgewiesenen auswirken wird?
11. Sind die slowakischen und ungarischen
Behörden als sichere Drittstaaten über die
geplante Asylrechtsreform informiert und ist Ihnen bekannt, welche Vorkehrungen
die
beiden Länder für den vermehrten Zustrom von „Abgewiesenen" treffen?