488/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Katharina Pfeffer und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vqrwurf der illegalen Flüchtlingsabweisung an der österreichisch-slowakischen

Staatsgrenze

Gemäß gültiger Rechtslage (Asylgesetz 1997) ist es verboten, dass Grenzgänger die bereits
österreichisches Staatsgebiet erreicht haben, wieder an die Grenze zurückgebracht und
abgewiesen werden. In der Sendung „Report" (27. Mai 2003) und der Tageszeitung „Der
Standard" (28. Mai 2003 - „Wie die Kittseer Kirche zur Staatsgrenze wurde") erhoben
ehemalige Assistenzsoldaten den Vorwurf, dass es während ihres Dienstes an der
burgenländisch-slowakischen Grenze sehr wohl zu illegalen Flüchtlingsabweisungen
gekommen ist.

So soll beispielsweise im Herbst 2001 beim so genannten Müllberg von Kittsee die Hälfte der
nach dem Übertritt aufgegriffenen Personen wieder zurück an die Grenze geleitet worden
sein. Ein anderer Soldat, der im April 2003 seinen Grenzdienst absolviert hat, berichtet
davon, dass nach Aufgreifen der Flüchtlinge die slowakischen Behörden verständigt wurden,
um die Personen abzuholen. Diese Vorfälle sollen bis zu 500 Meter hinter der Grenze
stattgefunden haben. Auch Flüchtlinge, die schon bis zur Ortschaft Kittsee vorgedrungen
sind, sollen auf Befehl des Zugkommandanten-Stellvertreters hin an die Grenze
zurückgebracht und abgewiesen worden sein.

Die ehemaligen Soldaten behaupten, der Grund dieser illegalen Abweisungen sei die von
jedem Kompaniekommandanten geführte Statistik, welche zwischen Abweisungen und
Aufgriffen unterscheidet. Nur um im Vergleich zu anderen Kompanien nicht schlecht
abzuschneiden habe es massiv Abweisungen gegeben, die eigentlich Aufgriffe waren.
Mittels falscher Orts- und Zeitangaben im Funkermeldebetriebsbuch konnte der Anschein
einer legalen Abweisung aufrecht erhalten werden.

Im Zusammenhang mit diesen aufklärungsbedürftigen Vorwürfen richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen die beschriebenen Gesetzesverstöße bekannt bzw. wurden Sie bereits
früher von ähnlichen Vorfällen informiert?

2.   Werden Sie den von ehemaligen Assistenzsoldaten erhobenen Vorwürfen
nachgehen?

3.   Gibt es eine Vorschrift, dass einzelne Kompanien Abweisungs- / Aufgriffs-Statistiken
führen müssen?

4.   Ist zwecks Aufklärung der Vorwürfe daran gedacht, die Staatsanwaltschaft
einzuschalten?

5.   Sollten sich die Aussagen bewahrheiten, dass diese illegale Praxis an der grünen
Grenze gängig ist - mit welchen Konsequenzen müssen die im Assistenzeinsatz
Involvierten rechnen?


6.   Was können Sie dem Argument entgegenhalten, dass diese illegale Praxis jetzt
durch die Regelung im neuen Asylgesetz legalisiert werden soll, wonach Personen,
die innerhalb von zehn Kilometern des Staatsgebietes aufgegriffen werden, wieder
verfahrensfrei über die Grenze geschickt werden können?

7.   Ist Ihrer Meinung nach die Definition von „10 Kilometern im Umkreis der
Grenzübergangsstelle" sachlich zu rechtfertigen?

8.   Wie beurteilen Sie die gegen die geplante Asylrechtsreform erhobenen Bedenken
des Verfassungsdienstes, dass es keine verfahrensfreie Zurückweisung geben darf?

9.   Nachdem das Burgenland ausschließlich aus Grenzkontrollbezirken besteht und an
sichere Drittstaaten grenzt: Ist nach in Kraft treten des neuen Asylgesetzes damit zu
rechnen, dass an der burgenländisch-slowakischen bzw. burgenländisch-ungarischen
Grenze Asylwerberinnen prinzipiell verfahrensfrei in die Slowakei bzw. nach Ungarn
zurückgewiesen werden?

10. Gibt es Schätzungen, wieweit sich diese neue Gesetzeslage auf die Zahl der
AsylwerberInnen bzw. Abgewiesenen auswirken wird?

11. Sind die slowakischen und ungarischen Behörden als sichere Drittstaaten über die
geplante Asylrechtsreform informiert und ist Ihnen bekannt, welche Vorkehrungen die
beiden Länder für den vermehrten Zustrom von „Abgewiesenen" treffen?

12. Welche Auswirkungen hat die geplante Asylrechtsnovelle auf den derzeitigen
Assistenzeinsatz an der burgenländischen Grenze?