493/J XXII. GP
Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Doris Bures
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Wehrdienstleistung des Bundesministers für
Finanzen
Auf der Homepage des Parlaments findet sich folgende
Information:
Anschrift: BM für Finanzen, Himmelpfortgasse
8, 1011 Wien
Telefon: 01/51433-1100
Fax: 01/51262-00
E-Mail: post@bmf.gv.at
Homepage: http://www.bmf.gv.at
und http://www.karlheinzgrasser.at
Geb.: 2. 1.1969, Klagenfurt
Bundesminister für Finanzen
Volksschule, Allgemeinbildende höhere Schule
(Matura mit Auszeichnung), Studium der
Angewandten Betriebswirtschaftslehre mit
Schwerpunkten im Bereich Steuern, Finanzen und
Marketing an der Universität Klagenfurt
(Mag. rer. soc. oec. 1992), als Invitee der United
States of America Absolvent eines
International Visitors Program mit wirtschaftlichen,
politischen und ethnokulturellen Schwerpunkten.
Parlamentarischer Mitarbeiter im
Parlamentsklub der Freiheitlichen Partei 1992,
Generalsekretär der FPÖ 1993, Geschäftsführer der Politischen Akademie der FPÖ
1993,
Vice President für Human Resources und Public Relations bei Magna
Europa 1998,
zusätzlich Geschäftsführer der zur Magna-Gruppe gehörenden Sport
Management
International (SMI) 1999, Vorstandsmitglied der Sir Karl Popper Foundation bis
1999,
Österreichischer Gouverneur bei internationalen Finanzinstitutionen:
Weltbank-Gruppe,
Asiatische Entwicklungsbank, Interamerikanische
Investitions-Gcsellschaft, Afrikanische
Entwicklungsbank, Afrikanischer Entwicklungsfonds, Europäische Bank für
Wiederaufbau
und Entwicklung, Europäische
Investitionsbank.
Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten 1994-1998.
Austritt aus der FPÖ am 30.0J.2003.
Bundesminister für Finanzen
Dem aufmerksamen, besorgten Leser fehlt ein wichtiger
Meilenstein im Lebenslauf des unter
35-jährigen männlichen Staatsbürgers Mag. Karl - Heinz Grasser, nämlich die
Absolvierung
des Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes (Zivildienst).
Im
"Profil", Nr. 12/03 vom 17.03.2003, war auf der Seite 19 zu lesen:
„ Welche Minister beim Heer waren.____
........... Finanzminister Karl-Heinz Grasser,
parteilos: Wegen Gastritis einst vom
Präsenzdienst entbunden. Könnte theoretisch
noch eingezogen werden, da er noch nicht 35
Jahre alt ist."
Nachdem der Herr Finanzminister am 2.1.1969 geboren
wurde, stellt sich daher die dringliche
Frage, wann er seiner Staatsbürgerpflicht nachkommen und den Grundwehrdienst
oder den
Wehrersatzdienst antreten wird.
Im Paragraph 20 des Wehrgesetzes ist normiert:
„ Grundwehrdienst
und Truppenübungen
§ 20.
(1) Zur Leistung
des Grundwehrdienstes sind alle Wehrpflichtigen
verpflichtet. Der Zeitpunkt, an dem dieser Präsenzdienst
erstmalig
anzutreten ist, hat vor Vollendung des 35. Lebensjahres des
Wehrpflichtigen zu liegen............."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Stimmt es, daß
Mag. Karl-Heinz Grasser wegen Gastritis einst vom Präsenzdienst
entbunden wurde?
2. Wurde Mag. Karl-Heinz Grasser
neuerlich militärärztlich untersucht?
a)
Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis?
b)
Wenn nein, warum nicht?
3. Ist dieser medizinische
Befreiungsgrund (Gastritis) bei Mag. Karl-Heinz Grasser
weggefallen?
4. Könnte Mag. Karl-Heinz Grasser
theoretisch noch eingezogen werden, da er noch
nicht 35 Jahre alt ist?
5. Wird Mag. Karl-Heinz Grasser seiner
Staatsbürgerverpflichtung - zur Ableistung des
Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes (Zivildienst) - nachkommen?
a)
Wenn ja, wann?
b)
Wenn nein, warum nicht?