493/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Doris Bures

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Wehrdienstleistung des Bundesministers für Finanzen

Auf der Homepage des Parlaments findet sich folgende Information:

Anschrift: BM für Finanzen, Himmelpfortgasse 8, 1011 Wien

Telefon: 01/51433-1100

Fax: 01/51262-00

E-Mail: post@bmf.gv.at

Homepage: http://www.bmf.gv.at

und http://www.karlheinzgrasser.at

Geb.: 2. 1.1969, Klagenfurt

Bundesminister für Finanzen

Volksschule, Allgemeinbildende höhere Schule (Matura mit Auszeichnung), Studium der

Angewandten Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkten im Bereich Steuern, Finanzen und

Marketing an der Universität Klagenfurt (Mag. rer. soc. oec. 1992), als Invitee der United

States of America Absolvent eines International Visitors Program mit wirtschaftlichen,

politischen und ethnokulturellen Schwerpunkten.

Parlamentarischer Mitarbeiter im Parlamentsklub der Freiheitlichen Partei 1992,
Generalsekretär der FPÖ 1993, Geschäftsführer der Politischen Akademie der FPÖ 1993,
Vice President für Human Resources und Public Relations bei Magna Europa 1998,
zusätzlich Geschäftsführer der zur Magna-Gruppe gehörenden Sport Management
International (SMI) 1999, Vorstandsmitglied der Sir Karl Popper Foundation bis 1999,
Österreichischer Gouverneur bei internationalen Finanzinstitutionen: Weltbank-Gruppe,
Asiatische Entwicklungsbank, Interamerikanische Investitions-Gcsellschaft, Afrikanische
Entwicklungsbank, Afrikanischer Entwicklungsfonds, Europäische Bank für Wiederaufbau


und Entwicklung, Europäische Investitionsbank.
Landeshauptmann-Stellvertreter von Kärnten 1994-1998.
Austritt aus der FPÖ am 30.0J.2003.

Bundesminister für Finanzen                                                                                       

Dem aufmerksamen, besorgten Leser fehlt ein wichtiger Meilenstein im Lebenslauf des unter
35-jährigen männlichen Staatsbürgers Mag. Karl - Heinz Grasser, nämlich die Absolvierung
des Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes (Zivildienst).

Im "Profil", Nr. 12/03 vom 17.03.2003, war auf der Seite 19 zu lesen:

Welche Minister beim Heer waren.____

........... Finanzminister Karl-Heinz Grasser, parteilos: Wegen Gastritis einst vom

Präsenzdienst entbunden. Könnte theoretisch noch eingezogen werden, da er noch nicht 35
Jahre alt ist."

Nachdem der Herr Finanzminister am 2.1.1969 geboren wurde, stellt sich daher die dringliche
Frage, wann er seiner Staatsbürgerpflicht nachkommen und den Grundwehrdienst oder den
Wehrersatzdienst antreten wird.
Im Paragraph 20 des Wehrgesetzes ist normiert:

Grundwehrdienst und Truppenübungen
§ 20.

(1) Zur Leistung des Grundwehrdienstes sind alle Wehrpflichtigen
verpflichtet. Der Zeitpunkt, an dem dieser Präsenzdienst erstmalig
anzutreten ist, hat vor Vollendung des 35. Lebensjahres des
Wehrpflichtigen zu liegen............."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende

Anfrage:

1.      Stimmt es, daß Mag. Karl-Heinz Grasser wegen Gastritis einst vom Präsenzdienst
entbunden wurde?

2.      Wurde Mag. Karl-Heinz Grasser neuerlich militärärztlich untersucht?

a)    Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis?

b)   Wenn nein, warum nicht?


3.         Ist dieser medizinische Befreiungsgrund (Gastritis) bei Mag. Karl-Heinz Grasser
weggefallen?

4.         Könnte Mag. Karl-Heinz Grasser theoretisch noch eingezogen werden, da er noch
nicht 35 Jahre alt ist?

5.         Wird Mag. Karl-Heinz Grasser seiner Staatsbürgerverpflichtung - zur Ableistung des
Grundwehrdienstes oder des Wehrersatzdienstes (Zivildienst) - nachkommen?

a)   Wenn ja, wann?

b)   Wenn nein, warum nicht?