499/J XXII. GP
Eingelangt am 05.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Büro für interne Angelegenheiten (BIA) - Aufgaben und Kompetenzen
Die Gründung des Büros für interne Angelegenheiten (BIA)
als Sonderorganisation erfolgte
bereits 2000. Mit 1. Jänner 2001 wurde die Arbeit aufgenommen. Wenngleich außer
Streit
stehen sollte, dass eine derartige Organisation eine sinnvolle
Einrichtung darstellt, ist in der
Öffentlichkeit kaum etwas über dessen Aufgaben, Kompetenzen und
„Erfolge" bekannt.
Verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich nicht
unproblematisch scheinen allerdings der
zugeteilte Aufgabenbereich (sicherheitspolizeiliche und kriminalpolizeiliche
Ermittlungen)
und die Arbeitsweise (z.B. Methoden) des BIA zu sein, wie mehrere Beispiele bereits
zeigten.
Absolut nicht nachvollziehbar ist die in der letzten
Woche abgegebene Äußerung des Leiters
des BIA, Mag. Martin Kreutzer, dass das „BIA eine weisungsfreie und unabhängige
Behörde
in Wien sei". Diese Aussage steht nicht nur im Widerspruch zur Anfragebeantwortung
3553/AB, XXI. GP, sondern auch den Fragestellern ist keine diesbezügliche
Regelung
bekannt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde das BIA von Ihnen gegründet?
2. Wie sieht der gesetzlich gedeckte Aufgabenbereich des BIA aus?
3. Welche
konkreten Kompetenzen hat das BIA (Aufschlüsselung der einzelnen
Kompetenzen)?
4. In welchen
Verordnungen, Erlässen und Dienstanweisungen ist die Tätigkeit des BIA
bzw. der Mitarbeiterinnen des BIA jeweils geregelt?
Wie lauten diese im Wortlaut?
5. Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen diese jeweils?
6. Handelt es sich bei
dem BIA tatsächlich um eine weisungsfreie Behörde im Sinne
von Art. 20 Abs. 2 B-VG?
7. Wenn ja, wo ist dies gesetzlich geregelt?
8. Welcher
Organisationseinheit im BMI ist das BIA untergeordnet?
Wer ist jeweils Vorgesetzter (Sektionsleiter) des Leiters des BIA?
9.
Kann der zuständige Sektionsleiter dem Leiter des BIA in allen dem BIA
zugeteilten
Zuständigkeiten Weisungen
(Aufträge) erteilen?
Wenn nein, warum nicht? In welchen Bereichen nicht?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
10. Welche konkreten
Kompetenzen besitzt der Leiter des BIA insbesondere gegenüber
den Mitarbeiterinnen des BIA (Aufschlüsselung der einzelnen Kompetenzen)?
11. Haben Sie selbst oder
Mitarbeiterinnen Ihres Ministerbüros jemals eine Weisung an
den zuständigen Sektionsleiter oder Leiter des BIA oder Mitarbeiterinnen des
BIA
erteilt, gegen Mitarbeiterinnen anderer Organisationseinheiten des BMI zu
ermitteln?
12. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Was waren jeweils die Gründe dafür?
13. Werden Weisungen, Anzeigen
oder Meldungen zu bearbeiten bzw. gegen bestimmte
Personen zu ermitteln, schriftlich oder mündlich erteilt?
14. Wie müssen Weisungen durch
den Weisungsgeber bzw. Weisungsempfänger (wie
beispielsweise Sektionsleiter oder Leiter des BIA oder Mitarbeiterinnen
des BIA)
dokumentiert werden?
15. Gibt es eine
institutionalisierte Berichtspflicht an den Sektionsleiter oder an das
Ministerbüro oder an Sie durch den Leiter des BIA?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wenn ja, in welcher Form erfolgen diese Berichte?
Sind dies Fallberichte, Tagesberichte, Wochenberichte,
Monatsberichte oder ist es
nur ein Jahresbericht?
18. Kann der Sektionsleiter
aufgrund derartiger Berichte Weisungen erteilen?
Wenn ja, wie viele wurden bislang erteilt?
19. Können Sie bzw. Ihr
Ministerbüro aufgrund derartiger Berichte weitere Weisungen
erteilen?
Wenn ja, wie viele wurden bislang erteilt?
20. Gibt es eine
institutionalisierte Berichtspflicht durch Mitarbeiterinnen des BIA an
den Leiter des BIA?
Wenn ja, in welcher Form erfolgen diese Berichte?
Sind dies Fallberichte, Tagesberichte, Wochenberichte,
Monatsberichte oder ist es
nur ein Jahresbericht?
21. Wann muss Ihnen bzw. dem
Ministerbüro ein Bericht durch das BIA vorgelegt
werden?
22. Müssen Weisungen -
gleichgültig wer sie erteilt hat - im Ermittlungsakt des BIA
nachvollziehbar dokumentiert sein?
Wenn nein, warum nicht?
23. Ist es zulässig, dass
Mitarbeiterinnen des BIA im Ausland operieren und
beispielsweise Zielpersonen im Ausland (z.B. mit Auto) observieren?
24. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage arbeitet das BIA mit Organisationseinheiten von
Innenministerien anderer EU-Mitgliedstaaten zusammen?
25. Kann gegen
Lebenspartnerinnen von Mitarbeiterinnen des BMI durch das BIA
ermittelt (z.B. observiert) werden?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
26. Hat das BIA jemals mit Privatdetektiven zusammengearbeitet?
27. Wenn ja, aufgrund welcher
Rechtsgrundlage?
Was waren jeweils die Gründe dafür?
28. Was ergaben die
Ermittlungen des BIA bei der WEGA hinsichtlich des in Medien
geschilderten Anabolikamissbrauches (z.B. profil)?
Welche Ergebnisse wurden bei diesen Ermittlungen erzielt
und welche Maßnahmen
vom Ressort ergriffen?
29. Wurde durch das BIA bereits
gegen Gewerkschaftsfunktionäre und/oder
Personalvertreter des BMI ermittelt (z.B. Observation, Einvernahmen)?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Gab es diesbezügliche Weisungen?
Wenn ja, von wem und wie lauteten diese?
Was waren die konkreten Verdachtsgründe?
Wie lauten jeweils die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt?
Wann wurden die Betroffenen über die Einstellung informiert?
30. Wer trifft letztendlich die Entscheidung gegen diese Personengruppe zu ermitteln?
31. Gibt es eine Kompetenz des
BIA gegen Mitarbeiterinnen anderer Bundesministerien,
von Gebietskörperschaften, ausgegliederten Unternehmungen etc. zu
ermitteln?
32. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
33. Wer trifft letztendlich die Entscheidung gegen diese Personengruppe zu ermitteln?
34. Wurde bereits ermittelt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Gab es diesbezügliche Weisungen?
Wenn ja, von wem und wie lauteten diese?
Was waren die konkreten Verdachtsgründe?
Wie lauten jeweils die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt?
Wann wurden die Betroffenen über die Einstellung informiert?
35. Wer trifft letztendlich die Entscheidung gegen diese Personengruppe zu ermitteln?
36. Aufgrund welcher
Rechtsgrundlage wird nun gegen Beamte von Landesregierungen
im Zuge des sog. Frächterskandals ermittelt?
37. Gibt es eine Kompetenz des BIA gegen gewählte „Politikerinnen" zu ermitteln?
38. Wurde bereits gegen
Politikerinnen ermittelt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Gab es diesbezügliche Weisungen?
Wenn ja, von wem und wie lauteten diese?
Was waren die konkreten Verdachtsgründe?
Wie lauten jeweils die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt?
39. Wer trifft letztendlich die Entscheidung gegen Politiker zu ermitteln?
40. In wie vielen Fällen
gerieten gewählte Politikerinnen im Zuge von Ermittlungen (z.B.
Observation, Telefonüberwachung) durch das BIA (zufällig) in das
Fadenkreuz der
Ermittler des BIA?
41. In wie vielen Fällen gerieten Rechtsanwälte im Zuge von Ermittlungen (z.B.
Observation, Telefonüberwachung) durch das BIA (zufällig)
in das Fadenkreuz der
Ermittler des BIA?
42. In wie vielen Fällen
gerieten Gewerkschaftsfunktionäre oder Personalvertreter im
Zuge von Ermittlungen (z.B. Observation, Telefonüberwachung) durch das
BIA
(zufällig) in das Fadenkreuz der Ermittler des BIA?
43. Hat das BIA 2001, 2002 oder
2003 gegen Bundespolizeidirektoren ermittelt?
Wenn ja, in wie vielen Fälle?
Gab es diesbezügliche Weisungen?
Wenn ja, von wem und wie lauteten diese?
Was waren jeweils die konkreten Verdachtsgründe?
Was waren die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt?
Wann wurden die Betroffenen über die Einstellung informiert?
44. Wer traf die Entscheidung gegen diese zu ermitteln?
45. Hat das BIA 2001, 2002 oder
2003 gegen Landesgendarmeriekommandanten
ermittelt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Gab es diesbezügliche Weisungen?
Wenn ja, von wem und wie lauteten diese?
Was waren jeweils die konkreten Verdachtsgründe?
Was waren die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt?
Wann wurden die Betroffenen über die Einstellung informiert?
46. Wer traf die Entscheidung gegen diese zu ermitteln?
47. Wie viele Mitarbeiterinnen
waren bei dem BIA jeweils im Jahr 2001 und im Jahr
2002 (lt. Dienststellenplan) beschäftigt (jeweils Aufschlüsselung auf
Zahl,
Geschlecht und jeweils Jahre)?
Wie viele
MitarbeiterInnen waren von anderen Dienststellen des BMI jeweils im Jahr
2001 und im Jahr 2002 dienstzugeteilt (jeweils Aufschlüsselung auf Zahl,
Geschlecht
und jeweils die Jahre)?
48. Wie vielen waren es jeweils mit Stichtag l. Juni 2003?
49. Wurden in den letzten
Jahren die dem BIA dienstzugeteilten -jedoch vor Ort
fehlenden - Beamtinnen vor Ort ersetzt?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum nicht?
50. Wie hoch waren die gesamten
Personalkosten des BIA (systemisierte Planstellen
inkl. der dienstzugeteilten Mitarbeiterinnen) in den Jahren 2001 und 2002
(jeweils
Aufschlüsselung auf die beiden Jahre)?
51. Wie viele systemisierte Planstellen sind im Endausbau bei dem BIA vorgesehen?
52. In welchem Gehaltsschema befinden sich mit Stichtag l. Juni 2003 die
Mitarbeiterinnen des BIA (inkl. dienstzugeteilter
Beamtinnen) bzw. wie ist die
Wertigkeit ihrer Arbeitsplätze (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Mitarbeiterinnen)?
53. Welche Zulagen können für
diese Tätigkeit Mitarbeiterinnen des B1A (inkl. der
dienstzugeteilten Beamtinnen) bezahlt werden (ersuche um Aufschlüsselung der
möglichen Zulagen)?
54. Ist es richtig, dass
Mitarbeiterinnen des BIA (inkl. dienstzugeteilter Beamtinnen)
monatlich bis 100 Überstunden verrechnen können?
Wenn ja, warum?
Müssen diese jeweils nachgewiesen werden?
55. Wie viele Überstunden
wurden 2002 durch Mitarbeiterinnen des BIA (inkl. der
dienstzugeteilten Mitarbeiterinnen) erbracht?
Wie viele Stunden wurden davon ausbezahlt?
Wie viele in Freizeit ausgeglichen?
56. Nach welchen Kriterien
wurden und werden die Mitarbeiterinnen für das BIA
ausgewählt? .
57. Gab bzw. gibt es eine
interne Ausschreibung?
Gab bzw.
gibt es eine öffentliche Ausschreibung?
Wenn nein, warum gab es kein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren?
58. Wie viele Personen
haben sich freiwillig gemeldet?
Wie viele Bewerbungen mussten abgelehnt werden?
59. Welche besonderen
Qualifikationen müssen Mitarbeiterinnen der BIA erfüllen?
Über welche Sonderausbildung müssen Mitarbeiterinnen des BIA verfugen?
Wie sieht das Anforderungsprofil für diese Tätigkeit aus?
60. Wie viele
Mitarbeiterinnen des BIA stammen aus dem Planstellenbereich des BMLV
und waren dort beschäftigt?
61. Wie hoch war der
Sachaufwand für das BIA in den Jahren 2001 und 2002
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
Mit welcher Summe ist dieser für 2003 und 2004 veranschlagt?
62. Wie sieht die Kosten- und
Leistungsrechnung unter Einbeziehung der Leistungen
anderer Organisationseinheiten des BMI für das BIA aus (ersuche um detaillierte
Ausführung)?
63. Wie hoch war das Budget des
BIA jeweils in den Jahren 2001 und 2002?
Wie hoch wird es jeweils 2003 und 2004 sein?
64. Welche anderen
Organisationseinheiten des BMI können bei Ermittlungen des BIA
zur Unterstützung (z.B. zur Observation) herangezogen werden?
65. Sind andere
Organisationseinheiten des BMI in den Jahren 2001 und 2002 bereits zur
Unterstützung der Ermittlungen des BIA herangezogen worden?
Wenn ja, welche und unter welchen Voraussetzungen?
Was war jeweils die Rechtsgrundlage dafür?
Welche Kosten sind dabei angefallen?
66. In wie vielen Fällen wurden
aufgrund von Meldungen, die im Jahr 2002 erfolgten,
die Ermittlungen eingestellt, da sich die Meldung von einer
Organisationseinheit des
BMI als haltlos, unbegründet etc. herausgestellt hat (Stichtag l
.6.2002)?
Wie viele davon waren anonyme Meldungen?
Wie viele waren Meldungen von anderen
Organisationseinheiten des BMI?
Wie viele Mitarbeiterinnen des BMI waren davon insgesamt betroffen?
67. In wie vielen Fällen wurden
nach Erhebungen seit 2001 die Ermittlungen durch das
BIA eingestellt (1.6.2003)?
68. Wer haftet für persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Nachteile, die
Mitarbeiterinnen anderer Organisationseinheiten des BMI
dadurch erleiden (bzw.
erlitten haben), dass gegen sie durch das BIA aufgrund von Anzeigen zwar
ermittelt,
die Ermittlungen jedoch wegen Haltlosigkeit der Vorwürfe eingestellt wurden?
69. Wurden diesbezügliche
Verfahren nach dem AHG bereits angekündigt bzw. geführt?
Was war das Ergebnis dieser Verfahren?
70. Welche Maßnahmen können gegen Personen (z.B. Mitarbeiterinnen des BMI)
ergriffen werden, deren Meldungen sich nach Ermittlungen
des BIA als willkürlich,
wissentlich falsch und/oder politisch missbräuchlich herausgestellt haben?
71. Wurden bereits gegen
Mitarbeiterinnen des BMI, denen dies nachgewiesen wurde,
Maßnahmen ergriffen?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen?
72. Erfüllt eine wissentlich
falsche Anzeige an das BIA durch Mitarbeiterinnen des BMI
den strafrechtlichen Tatbestand der „Verleumdung"?
Wenn nein, warum nicht?
73. Ist es richtig, dass
Mitarbeiterinnen von Organisationseinheiten des BMI, gegen die
ein Disziplinarverfahren läuft, von Bewerbungen für Planstellen bzw.
Dienstposten
ausgeschlossen sind?
74. Wenn nein, räumen Sie
diesen unter diesen Bedingungen eine realistische Chance
ein, dass einer diesbezüglichen Bewerbung entsprochen werden kann?
75. Schließen Sie aus, dass
Meldungen an das BIA deswegen erfolgen, um mögliche
Konkurrenten für Dienstposten/Führungsposten im Rahmen der
Zusammenlegung
von Gendarmerie und Kripo (z.B. LKA) auszuschließen?
76. Gegen wie viele Mitarbeiterinnen
von Organisationseinheiten des BMI wird mit
Stichtag 1.6.2003 ermittelt (Aufschlüsselung auf Zentralstellen, Wachkörper und
Bundesländer)?
77. Gegen wie viele
Mitarbeiterinnen anderer Gebietskörperschaften wird mit Stichtag
1.6.2003 durch das BIA ermittelt (Aufschlüsselung auf
Gebietskörperschaften)?
78. Ist es richtig, dass
Mitarbeiterinnen des BMI, gegen die durch das BIA ermittelt
wurde, ein Schweigegebot auferlegt wurde bzw. wird?
Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage?
Werden dabei auch dienstrechtliche Konsequenzen angedroht?
79. Welche Maßnahmen, die durch
Mitarbeiterinnen des BIA gegenüber anderen
Mitarbeiterinnen des BMI vorgenommen werden, sind nach dem
Personalvertretungsgesetz meldepflichtig?
80. Können Sie ausschließen, dass jemals Gewerkschaftsfunktionäre und/oder
Personalvertretungsorgane des BMI bzw. Telefonanschlüsse
derselben durch das BIA
abgehört wurden?
81. Wenn nein, warum nicht?
82. Wie viele
Meldeabfragen im ZMR wurden im Jahr 2002 und 2003 (l .6.2003) durch
Mitarbeiterinnen des BIA
durchgeführt (nach dem melderechtlichen Vorschriften ist
jeder Zugriff zu
dokumentieren)?
83. Sind eigene
Datenanwendungen durch das BIA von der Meldepflicht an die
Datenschutzkommission ausgenommen?
84. Wenn ja, mit welcher Begründung?
85. Zu welchen Datenbanken des BMI, von anderen Bundesministerien und
Gebietskörperschaften haben Mitarbeiterinnen des BIA
einen Zugriff (ersuche um
detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Datenbanken)?
86. Wird jeder Zugriff dokumentiert?
Wenn ja, in welcher Form?
87. Erfolgt eine Protokollierung jedes einzelnen Zugriffes?
88. Wenn nein, warum nicht?
89. Wenn ja, erfolgt diese
derart, dass feststellbar ist, ob Abfragen über Daten einer
bestimmten Personen getätigt wurden und wer diese Anfragen aus welchem
Anlass
vorgenommen hat?
90. Wurden durch das BMI bereits Überprüfungen auf mögliche
Abfragemissbrauchsfälle durch Mitarbeiterinnen des BIA durchgeführt?
91. Wenn nein, warum nicht?
92. Wenn ja, von wem?
Wer
kann diese anordnen?
Welche
Ergebnisse liegen dazu vor?
93. Welche Daten können
zwischen dem BIA und den Nachrichtendiensten des
Bundesheeres ausgetauscht werden?
Fallen auch sensible Daten darunter?
Welche Rechtsgrundlage liegt diesem Austausch zugrunde?
94. Welche Daten wurden konkret in den Jahren 2001, 2002 und 2003 (l .6.2003)
zwischen dem BIA und den Nachrichtendiensten des Bundesheeres ausgetauscht?
95. In wie vielen Fällen haben
seit 2001 Nachrichtendienste des Bundesheeres (z.B.
Heeresnachrichtendienst) die Ermittlungs- und Überwachungstätigkeit
(z.B.
Telefonüberwachung) des BIA direkt oder indirekt unterstützt?
96. Wie lautet die Rechtsgrundlage für diese Zusammenarbeit?
97. Ist es richtig, dass
der Leiter des BIA, Mag. Martin Kreutner, als Vorsitzender der
Disziplinaroberkommission des BMI fungiert?
98. Wenn ja, halten Sie das für richtig?
Stellt dies nicht einen offensichtlichen Verstoß gegen
die gebotene Trennung der
„Ankläger- und Richterfunktionen" (Anklageprinzip) und damit gegen
die MRK dar?
Handelt es sich dabei nicht um eine klassische Unvereinbarkeit?
99. Welcher demokratisch legitimierter Kontrolle unterliegt das BIA?