507/J XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
Gender Mainstreaming. Seit dem Amsterdamer Vertrag (Inkrafttreten 1. Mai
1999) haben sich
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet Maßnahmen zu
setzen um die
Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gesellschaft zu erreichen. Gender
Mainstreaming fordert eine geschlechterspezifische Sichtweise auf allen
politischen Ebenen.
Egal welche Entscheidungen getroffen werden, welche Maßnahmen gesetzt werden,
es muss
immer die
geschlechtsspezifische Sichtweise miteinbezogen werden.
Die österreichische Bundesregierung hat im Jahre 2000 und 2002
Ministerratsvorträge
beschlossen, in denen vorgesehen ist in allen Ressorts auf Gender Mainstreaming
zu achten
und eine
geschlechterneutrale Sprache zu implementieren.
Eine der Maßnahmen die gesetzt werden sollte, ist die Schaffung der
Position einer/s Gender
Mainstreaming
Beauftragten in jedem Ministerium.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Gibt es eine/n Gender Mainstreaming Beauftragte/n im
Bundesministerium für
Inneres?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wer ist diese Person?
4. Wie sieht konkret der Tätigkeitsbereich dieser Person aus?
5. Verfügt diese/r Beauftragte über ein eigenes Budget?
6. Auf Europäischer Ebene ist eine
Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming
geplant. Wie sehen dafür die Vorbereitungen im Bundesministerium für Inneres
aus?
7. Welche unterstützenden Maßnahmen sind geplant?