511/J XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Gender Mainstreaming. Seit dem Amsterdamer Vertrag
(Inkrafttreten 1. Mai 1999) haben sich
die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet Maßnahmen
zu setzen um die
Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gesellschaft zu erreichen. Gender
Mainstreaming fordert eine geschlechterspezifische Sichtweise auf allen
politischen Ebenen.
Egal welche Entscheidungen getroffen werden, welche Maßnahmen gesetzt
werden, es muss
immer die geschlechtsspezifische Sichtweise miteinbezogen werden.
Die österreichische Bundesregierung hat im Jahre 2000 und
2002 Ministerratsvorträge
beschlossen, in denen vorgesehen ist in allen Ressorts auf Gender Mainstreaming
zu achten
und eine geschlechterneutrale Sprache zu implementieren.
Eine der Maßnahmen die gesetzt werden sollte, ist die
Schaffung der Position einer/s Gender
Mainstreaming Beauftragten in jedem Ministerium.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Gibt es eine/n Gender
Mainstreaming Beauftragte/n im Bundesministerium für
Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wer ist diese Person?
4. Wie sieht konkret der Tätigkeitsbereich dieser Person aus?
5. Verfügt diese/r Beauftragte über ein eigenes Budget?
6. Auf Europäischer Ebene ist eine
Koordinationsstelle für Gender Mainstreaming
geplant. Wie sehen dafür die Vorbereitungen im Bundesministerium für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz aus?
7. Welche unterstützenden Maßnahmen sind geplant?