517/J XXII. GP

Eingelangt am 11.06.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Datenschutz bei Versicherungen

Der Zeitschrift des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in
Versicherungsangelegenheiten (2/03) enthält auf Seite 8 den Artikel „Makler sorgen sich um
Datenschutz".

Darin wird u.a. dargestellt, dass einige Versicherungsunternehmen die datenschutzrechtlich
notwendige Zustimmung zur Auskunftseinholung (z.B. Ärzte, Sozialversicherungsträger) mit
der Zustimmung zur Weitergabe von Kundendaten an andere Konzern- und
Partnerunternehmen unmittelbar verbinden, damit diese den Antragsteller per Post, Fax oder
e-mail ihre Produkte anbieten können, ohne dass sich der Kunde aktiv dafür interessiert hat.
Dies ist datenschutzrechtlich unzulässig.

Als vorbildlich werden die Anträge der Nürnberger und der Wiener Städtischen eingestuft,
nicht jedoch die Anträge der anderen Versicherungsunternehmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.      Verstößt diese geschilderte Praxis gegen die gültigen Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes 2002?

2.      Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie zur Durchsetzung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes ergreifen?