517/J XXII. GP
Eingelangt am 11.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Datenschutz bei Versicherungen
Der Zeitschrift des Fachverbandes der Versicherungsmakler
und Berater in
Versicherungsangelegenheiten (2/03) enthält auf Seite 8 den Artikel „Makler sorgen
sich um
Datenschutz".
Darin wird u.a. dargestellt, dass einige
Versicherungsunternehmen die datenschutzrechtlich
notwendige Zustimmung zur Auskunftseinholung (z.B. Ärzte,
Sozialversicherungsträger) mit
der Zustimmung zur Weitergabe von Kundendaten an andere Konzern- und
Partnerunternehmen unmittelbar verbinden, damit diese den Antragsteller
per Post, Fax oder
e-mail ihre Produkte anbieten können, ohne dass sich der Kunde aktiv
dafür interessiert hat.
Dies ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Als vorbildlich werden die Anträge der Nürnberger und der
Wiener Städtischen eingestuft,
nicht jedoch die Anträge der anderen Versicherungsunternehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Verstößt diese
geschilderte Praxis gegen die gültigen Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes 2002?
2. Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie zur Durchsetzung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes ergreifen?