518/J XXII. GP
Eingelangt am 11.06.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Datenschutz bei Versicherungen
Der Zeitschrift des Fachverbandes der Versicherungsmakler
und Berater in
Versicherungsangelegenheiten
(2/03) enthält auf Seite 8 den Artikel „Makler sorgen sich um
Datenschutz".
Darin wird u.a. dargestellt, dass einige
Versicherungsunternehmen die datenschutzrechtlich
notwendige
Zustimmung zur Auskunftseinholung (z.B. Arzte, Sozialversicherungsträger) mit
der Zustimmung zur Weitergabe von Kundendaten an andere Konzern- und
Partnerunternehmen
unmittelbar verbinden, damit diese den Antragsteller per Post, Fax oder
e-mail ihre Produkte anbieten können, ohne dass sich der Kunde aktiv dafür
interessiert hat.
Dies
ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Als vorbildlich werden die Anträge der Nürnberger und
der Wiener Städtischen eingestuft,
nicht
jedoch die Anträge der anderen Versicherungsunternehmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Verstößt diese
geschilderte Praxis gegen die gültigen Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes
2002?
2. Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie zur Durchsetzung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes ergreifen?
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