521/J XXII. GP
Eingelangt am 12.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Fahrtechnikzentrum und Restaurant in Marchtrenk/OÖ
Von
der Firma Test & Training GesmbH wird ein Projekt für ein
Fahrtechnikzentrum
in der Gemeinde Marchtrenk betrieben.
Nach dem von der Firma Test & Training
Fahrtechnikzentren und
Sicherheitstraining GesmbH mit dem Sitz in Wien, FN 51624 HG Wien,
vorgelegten Projekt soll das Fahrtechnikzentrum Marchtrenk der
Veranstaltung
von Fahrtechnikkursen, Präsentationen, Automobilvergleichstests und vielen
anderen PR-Aktivitäten der Automobilindustrie von Zulieferern und diversen
anderen Branchen im Rahmen von Veranstaltungen dienen. Die Anlage soll
aus der Fahrtechnikpiste 1 mit Hydraulikplatte, der Fahrtechnikpiste 2 Kurve-
Kreisbahn, der Fahrtechnikpiste 3 PKW/LKW-Hügel, der Fahrtechnikpiste 4
Dynamikfläche (inklusive Längsaquaplaning), der Fahrtechnikpiste 5 PKW-
Hügel, des Handlingskurses, einer Mehrzweckfläche (nunmehr
Veranstaltungsfläche genannt) sowie eines Motorradslalomparcours (MSP)
sowie einem Verkehrsübungsplatz (VÜP) bestehen. Es sollen auch
verschiedene Betriebsgebäude errichtet werden, und zwar Garagen, Büros,
Seminarräume, Lagerräume und ein Restaurant. Weiter soll eine
Flutlichtanlage sowie ein Parkplatz mit 104 PKW-Abstellflächen, 20 Motorrad-
und 4 LKW-Parkplätzen errichtet werden.
Die gesamte Grundstücksgröße des umgewidmeten Bereiches
Grünland
Sondernutzung
Fahrtechnikzentrum, auf der die Anlage errichtet werden soll,
beträgt 118.750 m2. Davon sollen rund 45 %, nämlich 54.173 m2
befestigt
werden, im übrigen sollen Anschüttungen für die Hügelpisten und
dergleichen
mehr bis zu 9 m im Gelände vorgenommen werden.
Zunächst
wurde neben der bau- und wasserrechtlichen Genehmigung auch um eine
gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung angesucht. Laut Auskünften der
Bürgerinitiative wird jetzt jedoch von einer gewerberechtlichen Prüfung des
Projekts
Abstand genommen, da das Vorhaben als Fahrschule deklariert wird und damit
unter
das Privatunterrichtsgesetz falle. Da auch kein ordentliches Bauverfahren
durchgeführt, gibt es kein behördliches Verfahren, das den Immissionsschutz der
Nachbarn gewährleisten würde.
Abgesehen
davon, dass nach Ansicht der Unterzeichneten das Projekt einer UVP-
Einzelfallprüfung zu unterziehen wäre (siehe UVP-RL Art 4 iVm Anhang II Zif 11 a
und VwGH ZI 2001/07/0171), ist nicht nachvollziehbar, warum das Projekt keiner
gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung bedürfen sollte. Der
Projektträger
ist ein auf Gewinn gerichtetes Unternehmen, eine Ausnahme nach § 2 GewO liegt
nicht vor und die Betriebsanlage ist geeignet, die Gesundheit der Nachbarn und
deren Eigentum zu beeinträchtigen (§74 Abs 1 und 2 GewO). Es ist das
ordentliche
Genehmigungsverfahren durchzuführen, da keine Bagatellanlage vorliegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. a. Welche Ansuchen bzw Anzeigen nach dem gewerberechtlichen
Betriebsanlagenrecht
wurden bei der Behörde in Zusammenhang mit dem
Projekt Fahrtechnikzentrum Marchtrenk eingereicht, von wem und wann
wurden diesen Anbringen gemacht und was war Gegenstand des
Ansuchens bzw der Anzeige?
b) Welches dieser Verfahren ist noch anhängig?
c) Aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt?
d) Welche sonstige Erledigung fanden die oben
angeführten Ansuchen oder
Anzeigen?
2. Aus welchen rechtlichen Gründen sollte das
Projekt bzw Teilaspekte des
Projekts nicht dem gewerberechtlichen Betriebsanlagenrecht unterliegen?
3. Wird der Bundesminister für Arbeit und Soziales soweit wie möglich
sicherstellen,
dass der Genehmigungsvorbehalt für das gegenständliche
Projekt nach der Gewerbeordnung und damit der Schutz der Nachbarn vor
beeinträchtigenden Immissionen beachtet wird?