522/J XXII. GP
Eingelangt am 12.06.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Anna Franz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Maßnahmen gegen den zunehmenden Flugverkehr über Vorarlberg
Die
Regionalplanungsgemeinschaft Bregenzerwald weist auf die Zunahme des gewerblichen
Flugverkehrs über das Vorarlberger Landesgebiet und auf die Besteuerung
von
Flugzeugtreibstoffen hin.
Die Zunahme wird
insbesondere auf die Verschiebung, Verbreiterung und Neuerrichtung von
Luftverkehrsstraßen über Vorarlberger Gebiet als auch auf die
internationale steuerliche
Besserstellung von Flugzeug-Treibstoffen zurückgeführt. Die
Mitgliedstaaten der EU sind
aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet, Flugtreibstoffe von der
Mineralölsteuer zu
befreien. Aus Sicht der Ferien- und Urlaubsdestination Vorarlberg
stellt diese steuerliche
Besserstellung eine nicht nachvollziehbare Wettbewerbsverzerrung
zugunsten anderer
Urlaubsziele außerhalb von Mitteleuropa dar. Die zahlreichen Gründungen
von
Billigflugunternehmen sprechen eine klare Sprache.
Darüber hinaus ist
auch die Annahme, dass die Reduzierung der erlaubten An- und Abflüge
von und nach Zürich-Kloten über süddeutsches Gebiet durch die
Bundesrepublik Deutschland
zu einer Erhöhung der Überflüge über Vorarlberg führt, berechtigt.
Während Staaten auf die
An- und Abflugverfahren jedoch Einfluss nehmen können, besteht diese
Möglichkeit bei
Überflügen aufgrund verschiedener internationaler Abkommen nicht.
Der Vorarlberger
Landtag hat bereits im Jahre 1996 die österreichische Bundesregierung
aufgefordert, sich bei der EU für eine generelle Aufhebung der
Mineralölsteuerbefreiung für
den internationalen Flugverkehr einzusetzen. Dementsprechende
österreichische Initiativen
wurden auch tatsächlich gesetzt - bislang ohne Erfolg.
Aus diesem Grund richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie
folgende
ANFRAGE
1. Können Sie
uns verlässliche Zahlen zur
Verfügung
stellen, die die langfristige
Entwicklung des Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar
dokumentieren?
2. Wirken Sie auf die Firma AUSTRO-CONTROL
dahingehend ein, dass die Überflüge
über Vorarlberg auf
ein notwendiges und nicht vermeidbares Mindestmaß eingeschränkt
werden und kein
Umwegflugverkehr über Vorarlberg zugelassen wird?
3. Werden Sie Maßnahmen treffen, damit das
neue An- und Abflugreglement in Zürich-
Kloten keinen
zusätzlichen Flugverkehr über Vorarlberg zur Folge hat?
4. Welche
Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass Luftverkehrsstraßen in den
vergangenen Jahren
über Vorarlberger Gebiet verschoben, verbreitert und neu errichtet
wurden bzw. warum
sind die Änderungen einseitig zu Lasten Österreichs und Vorarlbergs
erfolgt?
5. Werden Sie bei den zuständigen
internationalen Organisationen dafür eintreten, dass diese
Flugstraßen in der
ursprünglichen Entfernung bzw. Dimension anzuordnen sind?
6. Wie
stehen Sie zur Forderung des Vorarlberger Landtages, sich bei der EU für eine
generelle Aufhebung
der Mineralölsteuerbefreiung für den internationalen Flugverkehr
einzusetzen? l