527/J XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend krebserregende Substanzen in Futtermitteln für Puten

In der Putenmast wurde Nifursol bis vor kurzem noch prophylaktisch als
Futtermittelzusatzstoff zur Vermeidung der Schwarzkopfkrankheit eingesetzt. Seit
1.4.2003 ist es EU weit verboten, da es in Verdacht steht, krebserregend und
erbgutschädigend zu sein.

Nach unseren Informationen hat ein OÖ Futtermittelhersteller im Internet unter der
Bezeichnung Putenanfangmast, LIKRA P 24 noch im Juni (Stand 6.Juni 2003) ein
Putenmastfutter angeboten, welches Nifursol enthält. Dieses Futtermittel P 24 wurde
von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN am 8. Mai 2003 noch käuflich
erworben. Der Futtermittelsack weist die Bezeichnung Alleinfuttermittel auf und
enthält bei den Inhaltsstoffen den Vermerk Zusatzstoff-Vormischung. Eine von VIER
PFOTEN in einem deutschen, akkreditierten Labor in Auftrag gegebene
Untersuchung des am 8. Mai gekauften LIKRA Futtermittelsackes brachte folgendes
Ergebnis (Analysennr. L03-03585): Arzneimittelrückstände HPL ca. 12 mg/kg
Nifursol!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Haben nach dem EU-Verbot von Nifursol per 1.4.2003 entsprechende
Futtermittelkontrollen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn
nein, warum nicht?

2. Welche Ergebnisse haben die Nifursoluntersuchungen der letzen Jahre
gebracht bzw. mit welcher Methodik wurde untersucht?

3. Welche Menge an Nifursol wurde in den letzten Jahren in Österreich für
welche Zwecke eingesetzt?

4.  Wie viele Kontrollen gibt es jährlich bei den Futtermittelherstellern, wie viele
       Beanstandungen gab es, was war der Grund der Beanstandungen und was
       waren die Konsequenzen?

 


5.  Wie lautet der Kontrollplan für Futtermitteluntersuchungen für die Jahre 2000
bis 2003?

6.  Wie viele Finanzmittel wurden seit 2000 für Futtermitteluntersuchungen
aufgewendet?

7.  Wie sieht die finanzielle, personelle und technische Ausstattung für

Futtermitteluntersuchungen nach der Gründung der Ernährungsagentur aus
im Vergleich zu früher?

8. Welche Maßnahmen wird es seitens Ihres Ministeriums geben, um
Konsumentinnen- und Tierschutz-Sicherheit am Futtermittelsektor zu
gewährleisten?

9.  Welche Maßnahmen wird es seitens Ihres Ministeriums geben, um den
Landwirtinnen die Sicherheit zu geben, auch wirklich einwandfreie Produkte
einzusetzen?

10. Wie ist es zu erklären, dass bei dem derzeitigen Kontrollsystem verbotene
Substanzen in Futtermitteln vorzufinden sind?

11. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um
ausreichende Absetzfristen und deren Kontrolle zu gewährleisten?

12. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Konsumentinnen bzw. Tiere
vor dem Einsatz von krebserregenden bzw. erbgutschädigenden Substanzen
zu schützen?

13. Wird aufgrund dieses Vorfalles eine Ausdehnung der Überprüfung auf
gefährliche Substanzen im Sinne des Konsumenten- und Tierschutzes
stattfinden? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, wenn nein, warum
nicht?