529/J XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2003
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A n f r a g e

der Abgeordneten Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Freigang von gefährlichen Häftlingen

Nach Medienberichten hat ein 28-jähriger Häftling, der in der Justizanstalt Wels
wegen Sittlichkeitsdelikten eine Freiheitsstrafe verbüßte, eine 21-jährige Frau in
seine Gewalt gebracht und mehrfach vergewaltigt. Der Mann war angeblich als
Freigänger außerhalb der Justizanstalt tätig und nützte diesen Umstand zu
seiner Flucht.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.  Wurde die Gefährlichkeit des Strafhäftlings geprüft, bevor ihm Freigang
gewährt wurde?

2.  Wurde dabei insbesondere auch auf den Umstand einer Verurteilung wegen
Sittlichkeitsdelikten Bedacht genommen?

3.  Welche Überwachungsmaßnahmen wurden hinsichtlich des Freigängers
gesetzt?

4.  Welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass gerade bei Sittlichkeitstätern
Freigänge nur nach besonderer Gefährlichkeitsprüfung bzw. nur unter
verstärkten Sicherheitsbedingungen gewährt werden?