529/J XXII. GP
Eingelangt am 13.06.2003
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A n f r a g e
der Abgeordneten Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Freigang von gefährlichen Häftlingen
Nach
Medienberichten hat ein 28-jähriger Häftling, der in der Justizanstalt Wels
wegen Sittlichkeitsdelikten eine Freiheitsstrafe verbüßte, eine 21-jährige Frau
in
seine Gewalt gebracht und mehrfach vergewaltigt. Der Mann war angeblich als
Freigänger außerhalb der Justizanstalt tätig und nützte diesen Umstand zu
seiner Flucht.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Wurde die
Gefährlichkeit des Strafhäftlings geprüft, bevor ihm Freigang
gewährt wurde?
2. Wurde dabei
insbesondere auch auf den Umstand einer Verurteilung wegen
Sittlichkeitsdelikten Bedacht genommen?
3. Welche
Überwachungsmaßnahmen wurden hinsichtlich des Freigängers
gesetzt?
4. Welche
Maßnahmen werden Sie setzen, dass gerade bei Sittlichkeitstätern
Freigänge nur nach besonderer Gefährlichkeitsprüfung bzw. nur unter
verstärkten Sicherheitsbedingungen gewährt werden?