532/J XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Aufruf der Universitätsprofessoren zur Reform des Pensionssystems - Analyse der pensionsrechtlichen Bestimmungen für Universitätsprofessoren

In den Tageszeitungen am 7. Juni 2003 wurde ein Aufruf von Universitätsprofessoren als
Anzeige abgedruckt. In diesem Aufruf fordern die unterzeichnenden Professoren eine rasche
Beschlussfassung über die Reform unseres Pensionssystems.

Diese Beschlussfassung durch die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes bringt selbst für die niedrigsten PensionsbezieherInnen Kürzungen und
Nachteile. Der Lebensverlauf von vielen Frauen führt durch die Einführung der 45jährigen
Durchrechnung zu massiven Benachteiligungen von Frauen und Müttern.

In diesem Zusammenhang wäre es daher von öffentlichem Interesse, Kenntnis über die
Pensionsansprüche der den Aufruf unterzeichnenden Universitätsprofessoren zu haben. Es
soll hier auch noch erwähnt werden, dass der Vorkämpfer für Pensionskürzungen Univ.-Prof.
Tomandl laut Recherche von News 100 % des Letztbezuges plus ruhegenussfähige Zulagen -
also rund 6.000 Euro brutto - als Pension bekommt. Er meint dazu: „Immerhin bin ich seit
1968 Professor.“

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Wie sehen die geltenden Pensionssysteme für Universitätsprofessoren, die diesen
Aufruf (siehe Anlage) unterschrieben haben, aus?

2.   Wie hoch ist die durchschnittliche Pension eines Universitätsprofessors, der Ende des
Jahres 2002 emeritiert wurde im Verhältnis zu seinem Aktivbezug?


3.   Wie hoch ist die durchschnittliche Pension eines Universitätsprofessors, der Ende des
Jahres 2002 emeritiert wurde in Euro?

4.   Wie hoch ist im Vergleich dazu die Durchschnittspension in Österreich?

5.   Welche Änderungen im Pensionsrecht der Universitätsprofessoren wurden durch das
Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen?

6.   Halten Sie es für einen Zufall, dass dieser Aufruf nur von männlichen

Universitätsprofessoren unterschrieben wurde oder entspricht dies der Struktur auf den
österreichischen Universitäten?

7.   Wie hoch ist der Frauenanteil im Bereich der Professoren aufgegliedert nach
Universitäten?

8.   Welche Frauenförderungsprogramme gibt es auf den österreichischen Universitäten,
welche planen Sie und wie sehen die diesbezüglichen Entwicklungen aus?

9.   Waren Sie oder Vertreter Ihres Ressorts bzw. Ministerbüros in die Vorbereitungs-
arbeiten zur Formulierung dieses Aufrufes und Gestaltung der Inserate oder
Finanzierung dieser Inserate eingebunden? Wenn ja, wie? Wenn ja, in welcher Höhe
haben Sie die Finanzierung der Inserate aus Mitteln Ihres Ressorts unterstützt?