532/J XXII. GP
Eingelangt am 13.06.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Aufruf der Universitätsprofessoren zur Reform des Pensionssystems - Analyse der pensionsrechtlichen Bestimmungen für Universitätsprofessoren
In den Tageszeitungen am 7. Juni 2003 wurde ein Aufruf von
Universitätsprofessoren als
Anzeige abgedruckt. In diesem Aufruf fordern die unterzeichnenden Professoren
eine rasche
Beschlussfassung
über die Reform unseres Pensionssystems.
Diese Beschlussfassung durch die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten im Rahmen
des
Budgetbegleitgesetzes
bringt selbst für die niedrigsten PensionsbezieherInnen Kürzungen und
Nachteile. Der Lebensverlauf von vielen Frauen führt durch die Einführung der
45jährigen
Durchrechnung
zu massiven Benachteiligungen von Frauen und Müttern.
In diesem Zusammenhang wäre es daher von öffentlichem Interesse,
Kenntnis über die
Pensionsansprüche der den Aufruf unterzeichnenden Universitätsprofessoren zu
haben. Es
soll hier auch noch erwähnt werden, dass der Vorkämpfer für Pensionskürzungen
Univ.-Prof.
Tomandl laut Recherche von News 100 % des Letztbezuges plus ruhegenussfähige
Zulagen -
also rund
6.000 Euro brutto - als Pension bekommt. Er meint dazu: „Immerhin bin ich seit
1968
Professor.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Wie sehen die geltenden Pensionssysteme für
Universitätsprofessoren, die diesen
Aufruf (siehe Anlage) unterschrieben haben, aus?
2. Wie hoch ist die durchschnittliche Pension eines
Universitätsprofessors, der Ende des
Jahres 2002 emeritiert wurde im Verhältnis zu seinem Aktivbezug?
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Pension eines
Universitätsprofessors, der Ende des
Jahres 2002
emeritiert wurde in Euro?
4. Wie hoch ist im Vergleich dazu die Durchschnittspension in Österreich?
5. Welche Änderungen im Pensionsrecht der
Universitätsprofessoren wurden durch das
Budgetbegleitgesetz
2003 beschlossen?
6. Halten Sie es für einen Zufall, dass dieser Aufruf nur von männlichen
Universitätsprofessoren unterschrieben wurde oder entspricht dies der
Struktur auf den
österreichischen Universitäten?
7. Wie hoch ist der Frauenanteil im Bereich der
Professoren aufgegliedert nach
Universitäten?
8. Welche Frauenförderungsprogramme gibt es auf den
österreichischen Universitäten,
welche planen Sie und wie sehen die diesbezüglichen Entwicklungen aus?
9. Waren Sie oder Vertreter Ihres Ressorts bzw.
Ministerbüros in die Vorbereitungs-
arbeiten zur Formulierung dieses Aufrufes und Gestaltung der Inserate oder
Finanzierung dieser Inserate eingebunden? Wenn ja, wie? Wenn ja, in welcher
Höhe
haben Sie die
Finanzierung der Inserate aus Mitteln Ihres Ressorts unterstützt?