541/J XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Mag. Gaßner,

Dipl.-lng. Kummer

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung Saatgutgesetz"

Mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
und dem Bundesamt für Ernährungssicherheit soll durch die Konzentration
der bereits vorhandenen Ressourcen (z. B. Untersuchungsanstalten) im
Lebensmittel -, Veterinär - und Futtermittelbereich (agrarisches
Betriebsmittelrecht) eine umfassende Produktionskontrolle vom Feld bis
auf den Ladentisch erfolgen. Dies sollte für die Konsumentinnen - nach
Ansicht der Blau-Schwarzen Mehrheit des Parlaments - maximale
Sicherheit gewährleisten.

Dieses Bundesgesetz wurde aber von vielen Experten abgelehnt. Kritisiert
wurde unter anderem die Kompetenzteilung, die Weisungsgebundenheit
der beiden Geschäftsführer, der Einfluss des Landwirtschaftsressorts auf
Lebensmitteluntersuchungen, die fehlende Darstellung der finanziellen
Auswirkungen sowie verfassungsrechtliche Bedenken und die damit
erfolgte Neuzentralisierung. Insgesamt entstand der Eindruck, dass damit
die Strukturschwäche und Kontrolldefizite im Bereich des
Landwirtschaftsressorts kaschiert und verdeckt werden sollen. Es wurde
auch die Gefahr gesehen, dass durch Umschichtung, Neustrukturierung
und Zusammenfassung verschiedener Abteilungen, die derzeit gut


funktionierenden Strukturen im Bereich der Lebensmittelaufsicht zerstört
werden.

Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet eine Übersicht über die
Vollzugstätigkeiten im Lebensmittelrecht, Veterinärrecht sowie im
Agrarischen Betriebsmittelrecht zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2001
und 2002 durch die Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in
Österreich überprüft (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und auf
die einzelnen Bundesländer)?

2.  In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden
2001 und 2002 wie viele Proben durch die Aufsichtsorgane gezogen
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die
einzelnen Bundesländer)?

3. Wie viele Proben wurden 2001 und 2002 auf Bauernhöfen durch die
Aufsichtsorgane gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer)?

4. Wie viele Proben wurden 2001 und 2002 insgesamt durch die
einzelnen zuständigen Bundesanstalten untersucht (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten).

5. Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private
Proben (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen


Bundesanstalten und Jahre).

6. Welche Einnahmen wurden durch die privaten

Probenuntersuchungen, 2001 und 2002 erzielt (ersuche um
Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Bundesanstalten
und Jahre).

7. Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden
2001 und 2002 in Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen
verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

8. Wie viele Organmandate wurden 2001 und 2002 in Österreich
verhängt (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

9.  In wie vielen Fällen wurde 2001 und 2002 deswegen

Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

10. In wie vielen Fällen wurde 2001 und 2002 ein

Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz rechtskräftig
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

11. In wie vielen Fällen wurde 2001 und 2002 ein

Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung etc.
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

12. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2001 und 2002 eine Einstellung
vom Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS)?
In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung


(Aufschlüssung auf UVS)?

13. In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2001 und 2002 eine
rechtskräftige Entscheidung erst durch den VwGH?

14. Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2001 und 2002 erzielt
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie wurden die Einnahmen aus Organmandaten bzw.
Straferkenntnissen nach Verstößen gegen Bestimmungen dieses
Bundesgesetzes bislang verwendet?

15. Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es durch die
zuständigen Behörden in den Jahren 2001 und 2002? Wie viele
Anzeigen wurden zurückgelegt? Wie viele Verfahren wurden
eingestellt? Zu wie vielen Verurteilungen kam es (jeweils
Aufschlüsselung auf die Jahre)?

16. Wurden die Kontrollergebnisse der Aufsichtsbehörden und der
Bundesanstalten in Österreich in den o.g. Jahren jeweils in einem
Bericht veröffentlicht?

17. Wenn ja, wo ist dieser zugänglich?

18. Wenn nein, weshalb nicht?

19. Werden Sie in Zukunft die Erstellung eines derartigen Berichtes
veranlassen?

20. Wenn nein, weshalb nicht?

21. Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2001 und 2002 in den einzelnen
dafür zuständigen Bundesanstalten (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesanstalten und Jahre)?


22. Wie viele Beschäftigte waren mit Stichtag 30.12.2002 in den dafür
zuständigen Bundesanstalten beschäftigt (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesanstalten)?

23. Wie hoch waren 2001 und 2002 in jeder dieser Bundesanstalten die
Personalkosten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesanstalten und Jahre)?

24. Wie viele Planstellen wurden in den Jahren 2001 und 2002
(31.12.02) nicht nachbesetzt?

25. Werden in Zukunft in diesen Bundesanstalten bei Pensionierungen
oder Kündigungen die freiwerdenden Planstellen wieder besetzt
oder soll weiter eingespart werden (ersuche um Aufschlüsselung der
Zahlen auf die einzelnen Bundesanstalten bzw. AGES)?

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Wie hoch waren 2001 und 2002 in jeder der zuständigen

Bundesanstalt die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter
Probe)?

28. In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Produkten sollen
Kontrollen und Probenziehungen durch Aufsichtsorgane erweitert
oder reduziert werden?

29. In welchen Mitgliedsstaaten der EU sind dafür zuständige
Untersuchungsanstalten aus der öffentlichen Verwaltung
ausgegliedert (ersuche um Darstellung der Situation in den
einzelnen Mitgliedsstaaten)?

30. Wurden in den EU Mitgliedsstaaten dafür zuständige
Untersuchungsanstalten privatisiert?


31. Wenn ja, in welchen EU Mitgliedsstaaten (ersuche um Darstellung
der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)?

32. Wie viele Personen waren 2001 uns 2002 als      Aufsichtsorgane
zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig
(ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf Jahre und auf die
einzelnen Bundesländer)?

33. Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen
Vergleich (pro 1000 Einwohner) 2001 und 2002 gezogen (ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU - Mitgliedsstaaten)?

34. Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2003 pro 1000
Einwohner gezogen?

Wie sieht konkret der Proben- und Revisionsplan für dieses Jahr
aus?

35. Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für
ausreichend? Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?

36. Werden Sie eine dem § 25a LMG nachgebildete Regelung in eine
kommende Novelle aufnehmen?

37. In welcher Form wurden 2001 und 2002 Importe aus Drittstaaten
kontrolliert?

38. Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu in
den Jahren 2001 und 2002 statt (ersuche um Aufschlüsselung auf
die einzelnen Bundesländer)?


39. Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr
Bundesministerium in den Jahren 2001 und 2002 erlassen um eine
bessere Koordinierung zwischen den Untersuchungsanstalten des
Bundes und der Vollziehung insbesondere bei den
Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu erreichen?

40. Welche wurden 2003 bereits erlassen?

41. Sollen bei den Untersuchungen oder Forschungen durch diese
Bundesanstalten bzw. AGES nun einnahmenwirksame Maßnahmen
gesetzt werden?

42. Wenn ja, welche?

43. Welche EU-Richtlinien müssen zu dieser Rechtsmaterie noch
umgesetzt werden?

44. Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer
Ebene (z.B. RL, VO) geplant?

45. Wenn ja, welche? Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?

46. Sind bei Verstössen gegen EG-rechtlichen Bestimmungen die
bestehenden nationalen Strafbestimmungen dieses
Bundesgesetzes ausreichend oder müssten nicht klare gesetzliche
Festlegungen von Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und
ausreichend sind und im Bedarfsfall mit gerichtlichen Strafen
geahndet werden, normiert werden?

47. Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?

48. Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?


49. An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und
Kontrollprojekten hat Österreich in den Jahren 2001 und 2002
mitgearbeitet?
Was waren die Ergebnisse?

50. Welche konkreten Änderungen ergeben sich nun nach der

Einrichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH (AGES) und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit für
die Vollziehung (z. B. Überwachung, Untersuchungen) dieses
Bundesgesetzes?

51. Sehen Sie Probleme in der Vollziehung (z. B. Mittelbare

Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?

52. Wenn ja, welche?

53. Welche Anstalten sind nun nach dem Geschäftsplan der AGES für
die Untersuchung der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren
bzw. Produkte zuständig?

54. Wie viele Mitarbeiterinnen in der AGES bzw. im Bundesamt für
Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 01.07.03)?

55. Welche Organisationseinheit ist in der AGES bzw. dem Bundesamt
für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes dafür zuständig?

56. Wer sind die Ansprechpartner (Ersuche um Bekanntgabe von
Namen)?

57. Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Bundesministeriums bzw. von
nachgeordneten Dienststellen, die dieses Bundesgesetz bislang zu
vollziehen hatten, wurden von der AGES bzw. dem Bundesamt für
Ernährungssicherheit übernommen?


58. Treten Sie für eine einheitliche Terminologie im agrarischen
Betriebsmittelrecht sowie auch für einheitliche Strafdrohungen für
dieselben oder ähnliche Tatbestände ein?

59. Werden Sie für eine Änderung des Bundesministeriengesetzes
dahingehend eintreten, dass die Kompetenzen für das agrarische
Betriebsmittelrecht - so auch für dieses Bundesgesetz - der
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen übertragen werden?

60. Wenn nein, warum nicht?