557/J XXII. GP

Eingelangt am 18.06.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Entsendung von BotschafterInnen

Im April hat Bundespräsident Klestil auf Grund Ihres Vorschlages der Entsendung
von österreichischen BotschafterInnen zugestimmt. Wie Berichten der Tageszeitung
„Die Presse" zu entnehmen ist, gab es jedoch dabei seitens Bundespräsident Klestil
Bedenken hinsichtlich der Qualifikation einzelner MitarbeiterInnen und ihrer
Entsendung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Welche Voraussetzungen müssen MitarbeiterInnen Ihres Ressorts erfüllen, um
mit der Leitung einer österreichischen Vertretungsbehörde betraut zu werden?

2.                  Welche Kriterien müssen erfüllt werden (bitte präzise Darlegung)?

3.                  Haben sich die Kriterien in den letzten fünf Jahren verändert, wenn ja wie?

4.                  Durch wen werden die Kriterien definiert?

5. Laut Mitteilungen in der Tageszeitung „Die Presse" wurde einem Mitarbeiter
Ihres Kabinetts von Bundespräsident Klestil mangels Erfahrung zunächst die
Akkreditierung verwehrt. Welche Qualifikationen wurden nicht erfüllt?

6.               Wie viele BotschafterInnen wurden in den letzten fünf Jahren ernannt, die zuvor
noch in keiner ausländischen Vertretung tätig waren?

7.               An welche Botschaften wurden diese Personen entsendet?

8.               Wie viele BotschafterInnen, die in den letzten fünf Jahren ernannt wurden, waren
unmittelbar davor in Kabinetten von BundesministerInnen tätig?

9.               An welche Botschaften wurden diese Personen entsendet?