558/J XXII. GP
Eingelangt am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Videoüberwachung in Osterreich
Das Thema „Videoüberwachung" sowohl im öffentlichen wie auch im
privaten Raum wird
politisch ein
immer sensibleres Thema. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bleiben oft auf
der Strecke.
Vieles spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab. Nicht nur die
Sicherheitsbehörden,
sondern zunehmend auch Gebietskörperschaften, Unternehmen (z.B.
Berufsdetektive)
und Private (z.B. Bürgerwehr) fuhren „Videoüberwachungen" durch.
So hat auch die Bundesregierung Schüssel n in ihrem Regierungsprogramm
eine gesetzliche
Neuregelung
angekündigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Wie
stellt sich für das Bundeskanzleramt (Verfassungsdienst) die gegenwärtige
österreichische
Rechtslage im Bereich Videoüberwachung (öffentlicher und privater Raum) dar?
2. Planen
Sie eine Gesetzesinitiative im Rahmen des Datenschutzgesetzes gerade
bezugnehmend auf die
Ankündigung im Regierungsprogramm?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, welchen Inhalt wird diese Gesetzesinitiative haben?
Mit welchen Ressorts muss diesbezüglich noch Einvernehmen hergestellt werden?
4. Welche
konkreten datenschutzrechtlichen Bestimmungen kommen bei einer Videoüberwachung
bzw.
bei
Videoaufnahmen derzeit zur Anwendung?
5. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen derzeit Gebietskörperschaften (z.B. Überwachung
öffentlicher Plätze), Überwachungskameras installieren und sie in
Betrieb setzen?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und
wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen in ihrem Betrieb und ihren
Verkaufsstätten, z.B. zur Zutrittskontrolle, Überwachungskameras (Videoüberwachung)
installieren und sie in Betrieb setzen?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche im betrieblichen Bereich sind Ihnen bekannt?
7. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Berufsdetektive bei ihrer gewerblichen Tätigkeit
Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche überhaupt
verwenden
(zB. Observation)?
Sind dafür
Genehmigungen notwendig?
Welche und
wie viele Anwendungsbereiche durch Berufsdetektive sind Ihnen bekannt?
8. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Private (z.B. eine sog. Bürgerwehr) Überwachungskameras
(Videoüberwachung)
installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
9. Unter welchen Voraussetzungen
dürfen Veranstalter von Events, Sportveranstaltungen
etc. Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür
Genehmigungen notwendig?
Welche und
wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?
10. Können die Länder nach
landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Veranstaltungsgesetze)
eine
Videoüberwachung anordnen?
11. Welche EU-Mitgliedsländer
verfügen über eine diesbezügliche gesetzliche Regelung?
Welche Erfahrungswerte liegen international vor?
12. Wie und in welchen Rechtsmaterien ist diese jeweils in diesen Ländern geregelt?