558/J XXII. GP

Eingelangt am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Videoüberwachung in Osterreich

Das Thema „Videoüberwachung" sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum wird
politisch ein immer sensibleres Thema. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bleiben oft auf
der Strecke. Vieles spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab. Nicht nur die
Sicherheitsbehörden, sondern zunehmend auch Gebietskörperschaften, Unternehmen (z.B.
Berufsdetektive) und Private (z.B. Bürgerwehr) fuhren „Videoüberwachungen" durch.

So hat auch die Bundesregierung Schüssel n in ihrem Regierungsprogramm eine gesetzliche
Neuregelung angekündigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Wie stellt sich für das Bundeskanzleramt (Verfassungsdienst) die gegenwärtige österreichische
Rechtslage im Bereich Videoüberwachung (öffentlicher und privater Raum) dar?

2.   Planen Sie eine Gesetzesinitiative im Rahmen des Datenschutzgesetzes gerade bezugnehmend auf die
Ankündigung im Regierungsprogramm?
Wenn nein, warum nicht?

3.   Wenn ja, welchen Inhalt wird diese Gesetzesinitiative haben?

Mit welchen Ressorts muss diesbezüglich noch Einvernehmen hergestellt werden?

4.         Welche konkreten datenschutzrechtlichen Bestimmungen kommen bei einer Videoüberwachung bzw.
bei Videoaufnahmen derzeit zur Anwendung?

 

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen derzeit Gebietskörperschaften (z.B. Überwachung
öffentlicher Plätze), Überwachungskameras installieren und sie in
Betrieb setzen?

Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen in ihrem Betrieb und ihren

Verkaufsstätten, z.B. zur Zutrittskontrolle, Überwachungskameras (Videoüberwachung)

installieren und sie in Betrieb setzen?

Sind dafür Genehmigungen notwendig?

Welche und wie viele Anwendungsbereiche im betrieblichen Bereich sind Ihnen bekannt?

7. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Berufsdetektive bei ihrer gewerblichen Tätigkeit
Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche überhaupt
verwenden (zB. Observation)?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche durch Berufsdetektive sind Ihnen bekannt?

8. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Private (z.B. eine sog. Bürgerwehr) Überwachungskameras
(Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

9. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Veranstalter von Events, Sportveranstaltungen
etc. Überwachungskameras (Videoüberwachung) installieren bzw. solche verwenden?
Sind dafür Genehmigungen notwendig?
Welche und wie viele Anwendungsbereiche sind Ihnen bekannt?

10. Können die Länder nach landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Veranstaltungsgesetze)
eine Videoüberwachung anordnen?

11. Welche EU-Mitgliedsländer verfügen über eine diesbezügliche gesetzliche Regelung?
Welche Erfahrungswerte liegen international vor?

12. Wie und in welchen Rechtsmaterien ist diese jeweils in diesen Ländern geregelt?