566/J XXII. GP
Eingelangt am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Justiz
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds
und ähnliche Maßnahmen
In
den letzten Jahren wurden eine ganze Reihe so genannter „Härte-„ oder
„Unterstützungsfonds" sowie befristete Unterstützungsleistungen
geschaffen.
Darüber hinaus gibt es vermutlich auch eine Reihe von Fonds,
Unterstützungsleistungen und ähnlichen Maßnahmen, die bereits seit längerer
Zeit
existieren, der großen Mehrheit der möglichen Unterstützen jedoch unbekannt
ist.
Diese
Maßnahmen heben sich von einer zielführenden Sozialpolitik im Sinne der
Betroffenen insofern ab, als sie - abgesehen von der Tatsache, dass sie Aktivität
der
Regierung im sozialpolitischen Bereich zu imaginieren erlauben - keinen
Rechtsanspruch auf Unterstützung sozial benachteiligter Menschen vorsehen und
somit diese zu AlmosenempfängerInnen degradieren. Derartige Konstruktionen, die
statt verbindlicher Rechtsansprüche und/oder Versicherungsleistungen auf
Gewährung nach dem Bedürftigkeitsprinzip abstellen, erschweren auf Grund der
Tatsache, dass sie kaum bekannt sind, den Zugang zu den Unterstützungsmitteln.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Gibt es bzw. gab es im Zeitraum seit dem 1.1. 2000 im Bereich Ihres
Ressorts,
seinen nachgelagerten bzw. von Ihnen beaufsichtigten Dienststellen und
Einrichtungen Härtefonds, Unterstützungsfonds und/oder andere
Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von Unterstützung nach dem
Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen?
Wenn
ja:
1.1
.welche sind dies (ich ersuche um detaillierte namentliche Anführung)?
1.2.Seit
wann existieren diese bzw. in welchem Zeitraum haben diese existiert?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeiten diese
Fonds bzw. nach welchen
gesetzlichen Grundlagen werden Unterstützungsleistungen gewährt
(aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und der jeweiligen rechtlichen
Grundlagen, die zur Anwendung gelangen)?
3. Nach welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds
jeweils bzw. nach
welchen Grundsätzen werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben
(aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und den jeweiligen Grundsätzen, die zur
Anwendung gelangen)?
4. Welches Budget stand bzw. steht für die einzelnen
Fonds bzw. jeweiligen
Unterstützungsleistungen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Jahren seit
Beginn des Jahres 2000)?
5. In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze
ausgeschöpft? Was
passierte mit etwaigen Überschüssen?
6. Wie viele Personen haben in den einzelnen Jahren seit 2000
Leistungen aus den
jeweiligen Fonds bzw. Unterstützungsleistungen erhalten (aufgeschlüsselt jeweils
nach Fonds bzw. Unterstützungsleistungen und Jahren)?
7. Wie viele Personen sind mit der Administration bzw.
Kontrolle der einzelnen
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen befasst (aufgeschlüsselt jeweils nach
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?
8. Wer besorgt die Kontrolle der einzelnen Fonds
(aufgeschlüsselt jeweils nach
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?