567/J XXII. GP
Eingelangt am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds und ähnliche Maßnahmen
In den letzten
Jahren wurden eine ganze Reihe so genannter „Härte-, oder
„Unterstützungsfonds" sowie befristete Unterstützungsleistungen
geschaffen.
Darüber hinaus gibt es vermutlich auch eine Reihe von Fonds,
Unterstützungsleistungen und ähnlichen Maßnahmen, die bereits seit längerer
Zeit
existieren, der großen Mehrheit der möglichen Unterstützen jedoch unbekannt
ist.
Diese Maßnahmen
heben sich von einer zielführenden Sozialpolitik im Sinne der
Betroffenen insofern ab, als sie - abgesehen von der Tatsache, dass sie
Aktivität der
Regierung im sozialpolitischen Bereich zu imaginieren erlauben - keinen
Rechtsanspruch auf Unterstützung sozial benachteiligter Menschen vorsehen und
somit diese zu AlmosenempfängerInnen degradieren. Derartige Konstruktionen, die
statt verbindlicher Rechtsansprüche und/oder Versicherungsleistungen auf
Gewährung nach dem Bedürftigkeitsprinzip abstellen, erschweren auf Grund der
Tatsache, dass sie kaum bekannt sind, den Zugang zu den Unterstützungsmitteln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es
bzw. gab es im Zeitraum seit dem 1.1. 2000 im Bereich Ihres Ressorts,
seinen nachgelagerten bzw. von Ihnen beaufsichtigten Dienststellen und
Einrichtungen Härtefonds, Unterstützungsfonds und/oder andere
Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von Unterstützung nach dem
Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen?
Wenn ja:
1.1.welche sind dies (ich ersuche um detaillierte namentliche Anführung)?
1.2.Seit wann existieren diese bzw. in welchem Zeitraum haben diese existiert?
2. Auf
welcher gesetzlichen Grundlage arbeiten diese Fonds bzw. nach welchen
gesetzlichen Grundlagen werden Unterstützungsleistungen gewährt
(aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und der jeweiligen rechtlichen
Grundlagen, die zur Anwendung gelangen)?
3. Nach
welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds jeweils bzw. nach
welchen Grundsätzen werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben
(aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und den jeweiligen Grundsätzen, die zur
Anwendung gelangen)?
4.
Welches Budget stand bzw. steht für die einzelnen Fonds bzw. jeweiligen
Unterstützungsleistungen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Jahren seit
Beginn des Jahres 2000)?
5.
In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze ausgeschöpft? Was
passierte mit etwaigen Überschüssen?
6.
Wie viele Personen haben in den einzelnen Jahren seit 2000 Leistungen
aus den
jeweiligen Fonds bzw. Unterstützungsleistungen erhalten (aufgeschlüsselt
jeweils
nach Fonds bzw. Unterstützungsleistungen und Jahren)?
7.
Wie viele Personen sind mit der Administration bzw. Kontrolle der
einzelnen
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen befasst (aufgeschlüsselt jeweils nach
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?
8. Wer besorgt die Kontrolle der
einzelnen Fonds (aufgeschlüsselt jeweils nach
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?