573/J XXII. GP

Eingelangt am 18.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gradwohl, Mag. Gaßner,

Dipl.-lng. Kummerer

und Genossen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung Weingesetz"

Zu einem Funktionieren der österreichischen Weinwirtschaft gehören nicht
nur die Winzer, Weinhandel und die Winzergenossenschaften, sondern
auch die Konsumenten und vor allem eine umfassende und
funktionierende Weinkontrolle.

Die bedeutende Rolle der Weinaufsicht spiegelt sich auch im
österreichischen Weingesetz und dessen Novellen seit 1985 wider.

So hat im Rahmen der Novelle 1991 die überwältigende Mehrheit im
österreichischen Nationalrat einer Verländerung der
Bundeskellereiinspektion eine klare Absage erteilt.

Auch die Novelle 2002 brachte eine weitere Stärkung der
Bundeskellereiinspektoren im Weingesetz, da die Führung des
Betriebskatasters, die bisher bei den Bezirksverwaltungsbehörden
erfolgte, der Weinaufsicht übertragen wurde.

Das österreichische Weingesetz muss daher auch in Zukunft laufend den
neuen Herausforderungen - vor allem auch auf der Kontrollebene - immer
wieder angepasst werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Betriebe wurden 2001 und 2002 durch die

Bundeskellereiinspektion aufgrund des Weingesetzes in Österreich
überprüft ?

2.   In wie vielen Betrieben wurden 2001 und 2002 wie viele Proben
durch die Aufsichtsorgane gezogen?

3.   In welchen Bundesanstalten wurden diese Proben untersucht?

4.        Wieviele Proben wurden 2001 und 2002 beanstandet?

5.  In wie vielen Fällen wurde 2001 und 2002 deswegen

Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren eingeleitet ?

6.  In wie vielen Fällen wurden 2001 und 2002

Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren rechtskräftig
abgeschlossen ?

7.        Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2001 und 2002 erzielt ?

8.   Wie wurden die Einnahmen aufgrund von Verstößen gegen
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bislang verwendet?

9.    Wie viele private Proben wurden 2001 und 2002 in den

Bundesanstalten untersucht?(ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesanstalten und Jahre).

 

10.Welche Einnahmen wurden durch die privaten

Probenuntersuchungen, 2001 und 2002 erzielt (ersuche um
Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Bundesanstalten
und Jahre).

11.Wie viele Beschäftigte arbeiteten 2001 und 2002 in den einzelnen
dafür zuständigen Bundesanstalten (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesanstalten und Jahre)?

12.Wie hoch waren 2001 und 2002 in jeder dieser Bundesanstalten die
Personalkosten (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesanstalten und Jahre)?

13.Wie viele Planstellen wurden in den Jahren 2001 und 2002 (bis
31.12.02) nicht nachbesetzt?

14.Werden in Zukunft in diesen Bundesanstalten bei Pensionierungen
oder Kündigungen die freiwerdenden Planstellen wieder besetzt
oder soll weiter eingespart werden (ersuche um Aufschlüsselung der
Zahlen auf die einzelnen Bundesanstalten)?

15. Wie hoch waren 2001 und 2002 in jeder der zuständigen

Bundesanstalten die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter
Probe)?

16. In welchen Mitgliedsstaaten der EU sind dafür zuständige
Untersuchungsanstalten aus der öffentlichen Verwaltung
ausgegliedert (ersuche um Darstellung der Situation in den
einzelnen Mitgliedsstaaten)?

17.Wurden in den EU Mitgliedsstaaten dafür zuständige
Untersuchungsanstalten privatisiert?

 

18.Wenn ja, in welchen EU Mitgliedsstaaten (ersuche um Darstellung
der Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten)?

19.Wie viele Personen waren 2001 uns 2002 als      Aufsichtsorgane
zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern
tätig?

20.Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für
ausreichend?

21. Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?

22.Sind bei Verstößen gegen EU-rechtlichen Bestimmungen die
bestehenden nationalen Strafbestimmungen dieses
Bundesgesetzes ausreichend ?

23.An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und
Kontrollprojekten hat Österreich in den Jahren 2001 und 2002
mitgearbeitet?

24.Was waren die Ergebnisse?