584/J XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend EU-Verfassung und gemeinsame Handelspolitik
Der EU-Konvent hat seinen Vorschlag für die EU-Verfassung
vorgelegt. Die Staats- und
Regierungschefs haben am 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki
festgelegt, dass der Vertrag
über die Verfassung von den EU-Mitgliedstaaten so bald wie möglich nach
dem 1. Mai 2004
unterzeichnet wird. Damit könnte die EU-Verfassung rechtskräftig sein,
bevor die laufende
WTO-Verhandlungsrunde abgeschlossen ist und die Verträge ratifiziert
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Welche Änderungen ergeben sich durch eine EU-Verfassung, in der derzeit
vorliegenden Form für WTO-Verhandlungen und Ratifizierung von neuen Verträgen?
2. Wird das EU-Parlament, das
einzige direkt demokratisch gewählte Gremium der EU
über WTO-Verträge entscheiden oder weiterhin nur der EU-Ministerrat?
3. Wird es Bereiche in den
verhandelten neuen WTO-Verträgen geben, über die der
österreichische Nationalrat entscheidet?