584/J XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend EU-Verfassung und gemeinsame Handelspolitik

Der EU-Konvent hat seinen Vorschlag für die EU-Verfassung vorgelegt. Die Staats- und
Regierungschefs haben am 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki festgelegt, dass der Vertrag
über die Verfassung von den EU-Mitgliedstaaten so bald wie möglich nach dem 1. Mai 2004
unterzeichnet wird. Damit könnte die EU-Verfassung rechtskräftig sein, bevor die laufende
WTO-Verhandlungsrunde abgeschlossen ist und die Verträge ratifiziert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Änderungen ergeben sich durch eine EU-Verfassung, in der derzeit

vorliegenden Form für WTO-Verhandlungen und Ratifizierung von neuen Verträgen?

2.   Wird das EU-Parlament, das einzige direkt demokratisch gewählte Gremium der EU
über WTO-Verträge entscheiden oder weiterhin nur der EU-Ministerrat?

3.   Wird es Bereiche in den verhandelten neuen WTO-Verträgen geben, über die der
österreichische Nationalrat entscheidet?