586/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den BM für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Auswirkungen der Umsetzung der Regierungsvorlage 80 d.B
Die WKÖ bejubelt auf ihrer homepage (http://portal.wko.at)
„WKÖ: Maßgeschneiderte
Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten erreicht"
Im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss
wurde heute, Mittwoch, das neue
Öffnungszeitengesetz (ÖZG 2003) beschlossen. "Damit ist ein weiterer
maßgeschneiderter
Liberalisierungsschritt der Ladenöffnungszeiten erreicht, der den Geschäften mehr
Spielraum
einräumt und auf örtliche Gegebenheiten durch Verordnung der Landeshauptmänner
flexibler
reagieren lässt ohne dass die Nahversorger unter die Räder kommen",
beurteilt WKÖ-
Generalsekretärstellvertreter und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, Reinhold
Mitterlehner. die Novelle
durchwegs positiv.
Weiters konnte durch eine Übergangsregelung
außer Streit gestellt werden, dass die in der
Regierungsvorlage vorgesehene Beschränkung der Verkaufsflächen auf Bahnhöfen
und
Flugplätzen auf 80 m2 für bestehende Läden bis zu einer Neuregelung durch den
zuständigen
Landeshauptmann nicht zur Anwendung kommen. "Damit fügt sich diese
Regelung
harmonisch in das neue System des ÖZG ein", erklären Leitl und
Mitterlehner. "Auch bisher
mögliche längere Verkaufszeiten etwa für Bäckereibetriebe, Blumengeschäfte,
Süßwaren
(Konditoren) sowie Obstverkaufsstellen bleiben erhalten."
Verschwiegen wird
dabei jedoch, dass zugleich eine massive Verschlechterung für die
Beschäftigten von den Regierungsparteien beschlossen wurde.
Es grenzt daher schon nahezu an Zynismus
gegenüber den betroffenen unselbständig
Beschäftigten, wenn ÖVP und FPÖ dann eine Ausschussfeststellung formulieren,
die
lautet:
Der Wirtschaftsausschuss geht davon aus, dass
korrespondierende arbeitsrechtliche
Konsequenzen und sonstige flankierende Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zwischen den Sozialpartnern verhandelt werden.
Weiters geht der
Ausschuss davon aus, dass die im Regierungsprogramm festgeschriebenen -
im Interesse der weiteren Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und
Familie gelegenen -
Maßnahmen rasch umgesetzt werden. "
Im Vorblatt der genannten Regierungsvorlage werden u.a. folgende Ziele
angegeben:
Stärkung des Wirtschaftstandortes Österreich
Schaffung von Arbeitsplätzen
Schaffung flexibler Einsatzmöglichkeiten für
Arbeitnehmer im Handel am Samstag
Nachmittag
Zu den Auswirkungen auf die Beschäftigung
und den Wirtschaftsstandort Österreich
werden konkrete Zielangaben verschwiegen, finanzielle Auswirkungen werden vom
Ressort keine erwartet.
Anders sieht dies der Rechnungshof in seiner Stellungnahme:
In den Erläuterungen wird hiezu ausgeführt,
dass durch die gesetzlichen Neuregelungen ein
Kaufkraftabfluss verhindert und der Wirtschaftsstandort
Österreich insgesamt gestärkt werden soll. Laut den Angaben im
Vorblatt zu den Erläuterungen seien mit dem Entwurf jedoch
keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
GZ 300.591/002-D2/03 Seite 2/2
Der Rechnungshof weist ausdrücklich darauf hin, dass
gemäß
§ 14 Abs. l Z l BHG aus einer Darstellung der erwarteten
finanziellen Auswirkungen auch hervorzugehen hat, ob und
inwiefern die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen
voraussichtlich Einnahmen für den Bund verursachen wird. Da
laut den Erläuterungen zum Entwurf die Neuregelungen der
Öffnungszeiten unter anderem zu einer verstärkten Kaufkraft
führen soll, wären auch die durch Mehrumsätze und
Gewinnzuwächse erwarteten positiven steuerlichen Auswirkungen
— und somit Einnahmen des Bundes — darzustellen gewesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit nachfolgende
ANFRAGE.
1. In der Anfragebeantwortung 311/AB
XXII. GP führen Sie aus: Die erwartete
Schaffung zusätzlicher Voll- und Teilzeitarbeitsplätze sowie die erwartete
Umsatzsteigerung können zahlenmäßig nicht abgeschätzt werden, da sie
von
zahlreichen Ungewissen Faktoren (wie insbesondere Konjunktur, tatsächliche
Öffnungszeiten, Konsumverhalten) abhängig sind. Auf welchen Annahmen
basiert
daher die Zielformulierung Schaffung von Arbeitsplätzen?
2. Auf welchen Annahmen basiert
daher die Zielformulierung Stärkung des
Wirtschaftstandortes Österreich?
3. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Deutschland in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfumeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
4. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Italien in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
5. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Slowenien in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
6. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Kroatien in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
7. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Ungarn in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
8. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Slowakei in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
9. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit Tschechien in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
10. Wie liegt Österreich im Preisvergleich mit der Schweiz in den Bereichen:
a) Lebensmittelhandel
b) Fotohandel
c) Handel mit optischen Geräten
d) Radio- u. Elektrowaren
e) Handel mit Drogerie und Parfümeriewaren,
f) Sportartikelhandel
g) Textilhandel
h) Schuhhandel
i) Möbel und Einrichtungsgegenstände
j) Spielwaren
k) Arzneimittel
l) Fahrzeughandel
11. Gibt es
gesicherte Daten über einen Österreichischen Kaufkraftabfluss in
Nachbarstaaten?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
12. Wenn es
gesicherte Daten über einen Österreichischen Kaufkraftabfluss in
Nachbarstaaten gibt wie hoch ist dieser
a) nach Deutschland?
b) nach Italien?
c) nach Slowenien?
d) nach Kroatien?
e) nach Ungarn?
f) in die Slowakei?
g) nach Tschechien?
h) in die Schweiz?
13. In der Anfragebeantwortung 311/AB XXII. GP geben Sie die Beschäftigtenzahlen wie
folgt an:
Demnach gab es in den
Wirtschaftsabteilungen „Handelsvermittlung und Großhandel
(ohne Handel mit KFZ)" (ÖNACE-51) und
„Einzelhandel (ohne Handel mit KFZ), Re-
paratur von Gebrauchsgütern"
(ÖNACE-52)
1996 95.221 Teilzeit- und 369.868 Vollzeitbeschäftigte.
1998 120.451 Teilzeit- und 351.720 Vollzeitbeschäftigte.
(Diese Zahlen beinhalten selbständig und unselbständig Beschäftigte.)
In der Beantwortung 2495/AB XXI.GP haben sie hingegen geschrieben:
Zur Beantwortung der Fragen nach Voll - und Teilzeit - Beschäftigungen wurden die
Ergebnisse des Mikrozensus der Statistik Austria (vormals ÖSTAT) auf der
Grundlage des "Lebensunterhaltskonzepts" (12 bis 35 Stunden) herangezogen,
nachdem das "Labour - Force - Konzept" des Mikrozensus Statistik Austria bereits eine
bezahlte Beschäftigung von lediglich einer Stunde pro Woche bzw. die Mitarbeit im
Familienbetrieb enthält. Laut dieser Erhebung betrug der Durchschnitt an
unselbständig Beschäftigten in den Jahren 1996 bzw. 2000 im Handel (inkl.
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen):
1996 2000
• Vollzeit (laut Mikrozensus): 391.800 368.800
• Teilzeit (laut Mikrozensus): 81.600 108.500
Die Zahl von geringfügig Beschäftigten wird vom Hauptverband der Sozialversiche -
rungsträger erhoben. Die jahresdurchschnittliche Zahl der geringfügig Beschäftigten
(ÖNACE Abschnitte 50 bis 52) - also inkl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz
(laut Hauptverband) beträgt:
1996 2000
28.547 41.642
Wie viele unselbständig Beschäftigte auf Vollzeitarbeitbasis gab es im Einzelhandel jeweils
im Jahr 1996, 1998, 2000 und 2002?
14. Wie viele unselbständig Teilzeitbeschäftigte gab es im Einzelhandel jeweils im Jahr 1996,
1998, 2000 und 2002?
15. Wie viele Personen waren im Einzelhandel (ÖNACE
Abschnitte 50 bis 52) jeweils im
Jahr 1996, 1998, 2000 und 2002 geringfügig beschäftigt?
16. Wie viele Lehrlinge wurden im Einzelhandel jeweils im
Jahr 1996, 1998, 2000 und 2002
ausgebildet?
17. Wie viele Ausbildungsbetriebe gab es im Einzelhandel
jeweils im Jahr 1996, 1998, 2000
und 2002?
18. Wie viele Handelsunternehmen gab es im Einzelhandel
jeweils im Jahr 1996, 1998, 2000
und 2002?
19. Wie viele von den Handelsunternehmen im Einzelhandel
waren jeweils im Jahr 1996,
1998, 2000 und 2002 Familienbetriebe?
20. Wie viele von den Handelsunternehmen m Einzelhandel
wurden jeweils im Jahr 1996,
1998, 2000 und 2002 in Franchising geführt?
21. Wie viele der Handelsunternehmen m Einzelhandel mit
über 200 Beschäftigten waren
jeweils im Jahr 1996, 1998, 2000 und 2002 im Besitz österreichischer
Unternehmerinnen?
22. Wie entwickelte sich die Anzahl der Unternehmen nach
Beschäftigtengrößenklassen.
1995 - 2002 im Einzelhandel?
23. Wie entwickelte sich die Erlöse und Erträge nach
Beschäftigtengrößenklassen, 1995 -
2002 im Einzelhandel?
24. In der Anfragebeantwortung 2135/AB XXI.GP führten
Sie zum Schutz der
Handelsangestellten aus:
Arbeitsrechtliche Maßnahmen zum Schutz von
Handelsangestellten wurden bereits
durch die letzte Novelle des Arbeitsruhegesetzes (BGBl. I Nr. 5/1997)
im § 22 d ge-
schaffen.
Dieser sieht vor, dass für Arbeitnehmer, die
an einem Samstag nach 13 Uhr
beschäftigt werden, der folgende Samstag zur Gänze arbeitsfrei zu sein
hat. Diese
Bestimmung wird durch den zur Begutachtung gestellten Entwurf die geplante
Novelle nur insoweit geändert, als nun nicht mehr jeder zweite Samstag
freizugeben
ist, sondern es haben innerhalb eines Kalenderjahres 26 Samstage zur Gänze
arbeitsfrei zu bleiben. Das jährliche Höchstausmaß der Beschäftigung am Samstag
Nachmittag bleibt gegenüber der derzeitigen Rechtslage somit
unverändert.
Die Flexibilität der Neuregelung wird auch Vorteile für Arbeitnehmer
bringen, weil es
nunmehr bei entsprechender Verteilung des Arbeitsanfalls auch möglich ist,
mehrere
arbeitsfreie Wochenenden hintereinander zu konsumieren.
In 311/AB XXII GP hingegen meinen Sie lakonisch:
Flankierende Maßnahmen auf gesetzlicher
Ebene für die Arbeit am Samstagnach-
mittag
erscheinen deshalb nicht erforderlich, weil auch ohne eine ausdrückliche ge-
setzliche
Regelung durch Kollektivvertrag allfällige Nachteile für die betroffenen Ar-
beitnehmer/innen
durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Der
Handels-KV sieht bereits derartige Regelungen vor, für die handelsähnlichen
Dienstleistungsbetriebe
können gleichartige Regelungen abgeschlossen werden.______
Wie erklären Sie diesen Sinneswandel als zuständiger Minister?
25. Wie viele Kollektivverträge gibt es derzeit für
a) Friseure
b) Kosemetiksalons
c) Reisebüros
d) Fotografen
e) Schuhservice
f) Coppy-Shops
g) Banken
h) Wechselstuben
26. Bisher waren die Schutzinteressen der
Arbeitnehmerinnen in den im Vorblatt
aufgezählten Dienstleistungsbranchen durch das ARG hinsichtlich der
Wochenendruhe
gewahrt. Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen und Sie
argumentieren mit der
Möglichkeit kollektivvertraglicher Regelungen!
Ist in allen bestehenden Kollektivverträgen der
betroffenen Branchen geregelt, dass für
Arbeitnehmer, die an einem Samstag nach 13 Uhr beschäftigt werden, der
folgende Samstag
zur Gänze arbeitsfrei zu sein hat ?
27. Wie verantworten Sie als zuständiger Bundesminister
gegenüber den betroffenen
Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der normativen Wirkung des
gesetzlichen
Stufenbaues, die ersatzlose Streichung einer Schutzbestimmung und damit eine
Schlechterstellung der Normunterworfenen gegenüber der bisherigen Rechtslage?
28. Durch welche gesetzliche Schutzvorschriften ist
sichergestellt, dass ein Arbeitnehmer/
eine Arbeitnehmerin eine Arbeit wochentags nach 18 Uhr und samstags nach
13 Uhr ablehnen
kann, wenn berücksichtigungswürdigende Gründe (z.B. Betreuung von Kindern,
keine
öffentlichen Verkehrsmittel usw.) entgegenstehen?
29. Durch welche gesetzlichen Maßnahmen ist
sichergestellt, dass die Qualität der
betrieblichen Mitbestimmung verbessert wird?
30. Durch welche gesetzlichen Maßnahmen ist ein
individueller Arbeitszeitschutz vor
einseitigen flexiblen Arbeitszeitformen sichergestellt?
31. Durch welche Maßnahmen planen Sie Verstöße gegen das
Arbeitszeitgesetz
einzudämmen?
32. Wie viele Überprüfungen und Verstöße hinsichtlich der
Aufzeichnung der Arbeitszeiten
für Vor- und Nacharbeiten wurden im Handel im Jahr 2002 festgestellt.
33. Warum wurde die Regierungsvorlage für einen
Rechtsanspruch auf Teilzeit für Eltern
von Kindern bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres bei gleichzeitigem Recht auf
Rückkehr in
Vollzeitbeschäftigung dem Parlament noch nicht zugeleitet?
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