587/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den BM für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Kinderbetreuungsgeld versus Karenzgeld
Für Geburten ab l. l .2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld das bisherige
Karenzgeld. Sucht man jedoch unter http://www.bmsg.gv.at/
nach dem Schlagwort Karenzgeld bekommt man folgende Auskunft:
Für Geburten ab 1.1.2002 wird das Karenzgeld durch das Kinderbetreuungsgeld
abgelöst.
Für Geburten zwischen dem 1.7.2000 und 31.12.2001 gibt es, sofern
Karenzgeldanspruch besteht, Übergangsbestimmungen.
Für Fragen zum Karenzgeld ist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit zuständig
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten
an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie
viele Personen befanden sich mit Stichtag 1.1.2003 in einer
Karenzgeld - Übergangsregelung?
2. Wie
viele Personen davon befanden sich in einer Teilzeitkarenz-
Übergangsregelung?
3. Wie viele Personen
befanden sich am 1.1.2003 in Teilzeit (Recht vor
1.7.2000)
4. Wie viele Personen bezogen zum Stichtag 1.1.2003 eine Teilzeitbeihilfe?
5. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Karenzgeldbezug?
6. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Teilzeitkarenzgeld?
7. Welche Konsequenzen zieht bei Teilzeitkarenz die
Entscheidung
zwischen
halben Karenzgeldbezug oder dem vollen Bezug unter
Beachtung
der Zuverdienstgrenze nach sich?
8. Welche
Konsequenzen zieht bei Teilzeitkarenz - Übergangsregelung die
Entscheidung zwischen
halben Karenzgeldbezug oder dem vollen
Bezug unter Beachtung der Zuverdienstgrenze nach sich?
9. Konnte durch die
Verlängerung des Karenzgeldbezugs eine stärkere
Inanspruchnahme durch Väter verzeichnet werden? Wie viele Väter
haben jeweils in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 Elternkarenz in
Anspruch genommen?
10.Sind aus Sicht
des Ressorts die arbeitsrechtlichen Begleitgesetze für
Elternkarenz im Zusammenhang mit dem maximalen
Kinderbetreuungsgeldbezug ausreichend?
11 .Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen hat die
Karenzgeldbezugs Verlängerung im Vergleich der Jahre
1999, 2000, 2001
und 2002?
a) hinsichtlich als in Beschäftigung stehender Personen?
b) hinsichtlich der
Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach dem Bezug
von Karenzgeld?