587/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an den BM für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Kinderbetreuungsgeld versus Karenzgeld

Für Geburten ab l. l .2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld das bisherige

Karenzgeld. Sucht man jedoch unter http://www.bmsg.gv.at/

nach dem Schlagwort Karenzgeld bekommt man folgende Auskunft:

Für Geburten ab 1.1.2002 wird das Karenzgeld durch das Kinderbetreuungsgeld

abgelöst.

Für Geburten zwischen dem 1.7.2000 und 31.12.2001 gibt es, sofern

Karenzgeldanspruch besteht, Übergangsbestimmungen.

Für Fragen zum Karenzgeld ist das Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit zuständig

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

ANFRAGE:

1. Wie viele Personen befanden sich mit Stichtag 1.1.2003 in einer
Karenzgeld - Übergangsregelung?

2. Wie viele Personen davon befanden sich in einer Teilzeitkarenz-
Übergangsregelung?

3. Wie viele Personen befanden sich am 1.1.2003 in Teilzeit (Recht vor
1.7.2000)

4. Wie viele Personen bezogen zum Stichtag 1.1.2003 eine Teilzeitbeihilfe?

5. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Karenzgeldbezug?

6. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Teilzeitkarenzgeld?

7. Welche Konsequenzen zieht bei Teilzeitkarenz die Entscheidung
    
zwischen halben Karenzgeldbezug oder dem vollen Bezug unter
    
Beachtung der Zuverdienstgrenze nach sich?

 


8. Welche Konsequenzen zieht bei Teilzeitkarenz - Übergangsregelung die
Entscheidung  zwischen halben Karenzgeldbezug oder dem vollen
Bezug unter Beachtung der Zuverdienstgrenze nach sich?

9. Konnte durch die Verlängerung des Karenzgeldbezugs eine stärkere
Inanspruchnahme durch Väter verzeichnet werden? Wie viele Väter
haben jeweils in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 Elternkarenz in
Anspruch genommen?

10.Sind aus Sicht des Ressorts die arbeitsrechtlichen Begleitgesetze für
Elternkarenz im Zusammenhang mit dem maximalen
Kinderbetreuungsgeldbezug ausreichend?

11 .Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen hat die

Karenzgeldbezugs Verlängerung im Vergleich der Jahre 1999, 2000, 2001
und 2002?

a) hinsichtlich als in Beschäftigung stehender Personen?

b) hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach dem Bezug
von Karenzgeld?