589/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an den BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Kinderbetreuungsgeld versus Karenzgeld

Für Geburten ab l. l .2002 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld das bisherige

Karenzgeld. Sucht man jedoch unter http://www.bmsg.gv.at/

nach dem Schlagwort Karenzgeld bekommt man folgende Auskunft:

Für Geburten ab l.l.2002 wird das Karenzgeld durch das Kinderbetreuungsgeld

abgelöst.

Für Geburten zwischen dem 1.7.2000 und 31.12.2001 gibt es, sofern

Karenzgeldanspruch besteht, Übergangsbestimmungen.

Für Fragen zum Karenzgeld ist das Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit zuständig

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
nachstehende

ANFRAGE:

1. Wie viele Personen befanden sich mit Stichtag l. l .2003 in einer
Karenzgeld - Übergangsregelung?

2. Wie viele Personen davon befanden sich in einer Teilzeitkarenz-
Übergangsregelung?

3. Wie viele Personen bezogen zum Stichtag 1.1.2003 eine Teilzeitbeihilfe?

4. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Karenzgeldbezug?

5. Bis zu welchem Stichtag gibt es in Zukunft noch Teilzeitkarenzgeld?

6. Welche Konsequenzen zieht bei Teilzeitkarenz - Übergangsregelung
   
die Entscheidung zwischen halben Karenzgeldbezug oder dem vollen
   
Bezug unter Beachtung der Zuverdienstgrenze nach sich?

7. Ist nach Meinung des Ressorts eine Inanspruchnahme der

    Karenzmöglichkeit zum Zwecke der Kinderbetreuung im Sinne der
   
Überwindung einer vaterlosen Gesellschaft und der Elternvorbildwirkung
   
erstrebenswert?

 


8. Konnte durch die Verlängerung des Karenzgeldbezugs/
Kinderbetreuungsgeld eine stärkere

Inanspruchnahme durch Väter verzeichnet werden? Wie viele Väter
haben jeweils in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 Elternkarenz in
Anspruch genommen?

9. Sind aus Sicht des Ressorts die arbeitsrechtlichen Begleitgesetze für
Elternkarenz im Zusammenhang mit dem maximalen
Kinderbetreuungsgeldbezug ausreichend?

10. Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen hat die

Karenzgeldbezugsverlängerung/Kinderbetreuungsgeld im Vergleich der
Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002?

11. Ist ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld im nachfolgend
 
geschildertem Fall gegeben?
 
Witwenpension brutto: € l .029,05
  Lohnsteuerbemessungsgrundlage: € 984,80
 
Nettoauszahlung: € 910,05

a) Wenn ja: Auf Grund welcher Grundlage?

b) Wenn nein : Warum nicht, da das

tatsächliche Bruttoeinkommen von EUR 14621,74
(EUR 1029,05 + EUR 15,36 x 14) deutlich

unter den berechneten Bruttoeinkünften nach der Berechnungsmethode
des Finanzministeriums liegt?