611/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend die
Bewerbung eines als Medikament nicht zugelassenen Produkts mit
gesundheitsbezogenen Angaben durch ein Mitglied der Bundesregierung
In einer über
den Pressedienst des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen am 14.
Mai dieses Jahres verbreiteten Presseaussendung des Staatssekretärs im
Gesundheitsministeriums wird der Eindruck erweckt, dass durch die Einnahme
eines ganz
bestimmten Mittels, nämlich eines Basenpulvers der Fa. Dr. Auer Erkrankungen
wie etwa
"chronische und akute Gastritis, Gicht, Osteoporose, Bluthochdruck,
Schlaganfall,
Immunschwäche und chronische
Schmerzzustände'' sowie "Übergewicht, Diabetes mellitus,
Bluthochdruck und viele andere mehr verhindert werden" könnten.
In der
Aussendung heißt es wortwörtlich:" Die meisten Therapiemethoden versagen,
wenn
es nicht zur Neutralisation überschüssiger Säuren komme. Hierfür sei die
gezielte Zufuhr
bestimmter Basenstoffe nötig, so der Staatssekretär. Das Basenpulver enthalte
Salze
natürlicher Fruchtsäuren, die man ebenso in Obst und Gemüse finden könne. Durch
die
Einnahme von Basenpulver werde auf einfachem Wege die Stoffwechselbilanz der
Säure-
und Basenbildner zugunsten der Basen verschoben."
Und weiter:
"Im vom Forschungsförderungsfonds der Bundesregierung gefördertem Projekt,
so Waneck, werden am Institut für technische Pharmazie und Biopharmazie
spezielle
Basenpulver mit selektiver präventiver Wirkung entwickelt. Zusammen mit dem Dr.
Auer
Forschungsteam werde man im Rahmen dieses Projektes ein Diagnostikum
entwickeln, das
einen einfachen Selbsttest ermögliche, gab Waneck bekannt."
Tatsache ist
aber, dass die Wirkung von Dr. Auers Basenpulver die behauptete Wirkung
nicht hat und als Arzneimittel nicht zugelassen ist. Der Verein für
Konsumenteninformation
VKI hat den Hersteller daher wegen irreführender Werbung mit
gesundheitsbezogenen
Aussagen, die nach dem Arzneimittelgesetz verboten sind, erfolgreich geklagt.
Dem
Unternehmen wurde untersagt, sein Produkt mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu
bewerben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche
Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz gegen die Bewerbung nicht als
Medikamente zugelassener Mittel mit gesundheitsbezogenen Angaben?
2. Auf
welche Weise wird das Bundesministerium für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz sicherstellen, dass Dr. Wanecks
wissenschaftlich nicht haltbaren Behauptungen Menschen in diesem Land falsche
Hoffnungen macht, sie verunsichert, zu sinnlosen Geldausgaben verleitet und in
der Konsequenz das Vertrauen in den Rat von Medizinerinnen untergräbt?