613/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend die Verhandlungen um eine bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung
bzw. Vereinbarung bei der Sozialhilfe

Seit mehr als einem Jahr steht das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und
Generationen in Verhandlung mit den Ländern hinsichtlich der Schaffung eines
Bundesrahmen-Sozialhilfegesetzes bzw. einer Vereinbarung nach Art.15a Abs.1 B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards in der
Sozialhilfe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

2.   Wann ist mit einem Ministerialentwurf zu rechnen?

3.   Wie lautet der Text des kürzlich vorgelegten Zwischenbericht der Verhandlungen
(Vorlage eines Exemplars erforderlich!)?

4.           Welche Position vertritt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz hinsichtlich der Höhe des Sicherungsniveaus, welches
durch ein bundeseinheitliches Sozialhilferahmengesetz gegeben sein soll?

5.           Welche Position vertreten die VertreterInnen der Bundesländer hinsichtlich der Höhe
des Sicherungsniveaus, welches durch ein bundeseinheitliches
Sozialhilferahmengesetz gegeben sein soll?

6.           Welche Position vertritt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz hinsichtlich der Abschaffung von die Reintegration in
Berufswelt, Gesellschaft und soziales Leben behindernden Regressmöglichkeiten in
der Sozialhilfe im Rahmen eines bundeseinheitlichen Sozialhilferahmengesetzes?

 

7.   Welche Position vertreten die VertreterInnen der Bundesländer hinsichtlich der
Abschaffung von die Reintegration in Berufswelt, Gesellschaft und soziales Leben
behindernden Regressmöglichkeiten in der Sozialhilfe im Rahmen eines
bundeseinheitlichen Sozialhilferahmengesetzes?

8.   Welche Position vertritt das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz hinsichtlich der Verankerung der Gleichbehandlung aller

sozial bedürftigen Menschen im Rahmen eines bundeseinheitlichen Sozialhilfe-
Rahmengesetzes unabhängig von der Staatsbürgerschaft der oder des Betroffenen?

9.           Welche Position vertreten die VertreterInnen der Bundesländer hinsichtlich der
Verankerung der Gleichbehandlung aller sozial bedürftigen Menschen im Rahmen
eines bundeseinheitlichen Sozialhilfe-Rahmengesetzes unabhängig von der
Staatsbürgerschaft der oder des Betroffenen?

10.           Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des Bundesministeriums für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz notwendig, um all jenen
Personen, die von sozialer Bedürftigkeit betroffen sind, Zugang zur Sozialhilfe zu
verschaffen?

11.           Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der VertreterInnen der Bundesländer
notwendig, um all jenen Personen, die von sozialer Bedürftigkeit betroffen sind,
Zugang zur Sozialhilfe zu verschaffen?

12. In welcher Weise wird in einem Bundessozialhilfe-Rahmengesetz sichergestellt sein,
dass sozial wie beruflich ausgegrenzte Menschen Zugang sowie individuelle
Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zum gesellschaftlichen Leben
erhalten?

13.           Welche Position vertritt das Bundesministeriums für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz hinsichtlich der Minimierung sozialer
Kontrolle und sozialer Ausgrenzung bzw. des Abbaus sozialer Hürden bei der
Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Verlagerung der Antragsstellung weg von
der Gemeinde hin zu einer anderen Stelle?

14.           Welche Position vertreten die Vertreterinnen der Bundesländer hinsichtlich der
Minimierung sozialer Kontrolle und sozialer Ausgrenzung bzw. des Abbaus sozialer
Hürden bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Verlagerung der
Antragsstellung weg von der Gemeinde hin zu einer anderen Stelle?

15. Bei welchen Verhandlungsgegenständen konnten bisher vollständige
Übereinstimmung unter den LändervertreterInnen sowie zwischen den
LändervertreterInnen einerseits und Ihrem Ministerium andererseits erreicht werden?

16. Bei welchen Verhandlungsgegenständen konnten bisher keine Übereinstimmung
unter den LändervertreterInnen sowie zwischen den LändervertreterInnen einerseits
und Ihrem Ministerium andererseits erreicht werden?