615/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend
die Ankündigung der Zusammenführung von Notstandshilfe und
Sozialhilfe in Regierungsprogramm sowie die drohende Umsetzung dieser Absicht
Im
Regierungsprogramm der Bundesregierung findet sich u.a. auch folgender
Passus:
Überführung der Notstandshilfe in eine
"Sozialhilfe neu": Es soll geprüft
werden
die Notstandhilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der Länder
zu
verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine durch ein
Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte
Regelung der gesamten "Sozialhilfe neu".
Gerade
in den letzten Wochen haben sich zahlreiche Gemeinden wie Bundesländer
gegen die Umsetzung dieser Absicht ausgesprochen, da diese einerseits Länder
wie
Gemeinden mit enormen Zusatzkosten belastet, das Niveau sozialer Sicherheit in
Österreich extrem reduziert und darüber hinaus Menschen, deren
Arbeitslosenanspruch erschöpft ist, den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich
erschwert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat die angekündigte Prüfung bereits stattgefunden?
2. Wenn ja:
2.1. Welche Personen oder Institutionen haben was genau nach welchen
Kriterien geprüft?
2.1. Zu welchem Ergebnis gelangten die überprüfenden Personen oder
Institutionen?
2.3.Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Prüfungsergebnis?
3. Wenn nein:
3.1. Wann ist mit der Durchführung der angekündigten Prüfung zu rechnen?
3.2..
Welche Personen oder Institutionen sollen was genau und nach
welchen Kriterien prüfen?
3.3.Wann ist mit einem Prüfungsergebnis zu rechnen?
4. Wurden
oder werden im Bereich Ihres Ministeriums Vorbereitungshandlungen
zur .Zusammenführung von Notstandshilfe und Sozialhilfe" getroffen.
5. Wenn
ja:
5.1 .Welcher Art sind diese Vorbereitungen?
5.2. Auf welche Weise werden die aus der
Arbeitslosenversicherung
resultierenden
Ansprüche von NotstandshilfeempfängerInnen gesichert
werden?
5.3.
Ist beabsichtigt, bei Notstandshilfe und Sozialhilfe ein einheitliches
Sicherungsniveau herzustellen?
5.4.
In welcher Weise ist eine Betreuung von EmpfängerInnen der
„zusammengeführten" Notstands- und Sozialhilfe durch das AMS sowie die
Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung vorgesehen?
5.5.
Auf welche Weise werden die durch „Zusammenführung" von Sozial- und
Notstandshilfe steigenden Kosten für Gemeinden und Länder abgedeckt
werden?
5.6.Welche
Institution oder Körperschaft wird für die Abwicklung des
Verfahrens in Zusammenhang mit der „zusammengeführten" Sozial- und
Notstandshilfe zuständig sein?
5.7.
Wann ist mit einem Ministerialentwurf in dieser Angelegenheit zu
rechnen?
6. Wenn nein:
6.1.Warum nicht?
6.2.
Wann ist mit einem Ministerialentwurf in dieser Angelegenheit zu
rechnen?
7. Warum
wollen Sie die Notstandshilfe einfach abschaffen und damit das
Niveau der sozialen Sicherheit in Österreich erheblich reduzieren?