619/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ahndung von Vergehen gegen das Lebensmittelrecht

Wiederholt wurde von ExpertInnen auf Vollzugsdefizite im Lebensmittelrecht
hingewiesen. Im sogenannten Schweinemastskandal 2001 (Bezirk Braunau und
Ried in OÖ) wurden aufwendige Sachverhaltdarstellungen gegen die
Hauptverdächtigen an die Justiz im Sommer 2002 weitergeleitet. Bis heute warten
diese Akten auf eine Aufarbeitung durch Staatsanwalt und Landesgericht Ried i.
Innkreis. Frühestens 2004 soll es zur Anklage kommen. In der Zwischenzeit wurde in
München bereits ein Hauptbeteiligter verurteilt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welcher Stand der Verfahren in München bzw. Bayern im Zuge des

Schweinemastskandals 2001 ist Ihnen bekannt? Wieviele Verurteilungen gab
es, wie hoch sind die Strafen?

2.      Aus welchen Gründen verzögert sich die gerichtliche Aufarbeitung der Vorwürfe
im Zuge des Schweinemastskandals in Oberösterreich so sehr?

3.      Aus welchen Gründen wurden die Anklagen im Zusammenhang mit dem
Schweinemastskandal nicht prioritär behandelt?

4.      Wieviel Betriebe wurden in Oberösterreich im Zuge des Schweinemastskandals
gesperrt, wie viele wurden wann wieder geöffnet?

5.       Gegen wie viele Betriebe sind die Verfahren eingestellt worden?

6.       Gegen wie viele Betriebe gibt es laufende Verfahren?

7.       Welche Schritte werden Sie zur Beschleunigung des Verfahrens unternehmen?

8.      Für die Aufarbeitung der Umweltkriminalität im Zusammenhang mit der Kiener-
Deponie wurde ein Staatsanwalt extra für diesen Fall freigestellt. Aus welchen
Gründen wurde auf eine Freistellung eines Staatsanwalts/Richters in diesem
Fall verzichtet?

 

9.      Wann und in welcher Form werden Konsequenzen aus den Empfehlungen der
parlamentarischen Enquete-Kommission „Die Reaktionen auf strafbares
Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre
Ausgewogenheit" (Mai, Juni 2002) zur Verbesserung der Effizienz des
Lebensmittelrechts gezogen?

10.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Verstöße gegen das Lebensmittel- und
Veterinärrecht in Zukunft vorrangig strafrechtlich behandelt werden, da eine
rasche Ahndung die Zahl der Verstöße reduzieren könnte und damit ein
wesentlicher Beitrag im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung geleistet
würde?