622/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anti-Korruptions-Konvention der UNO bzw. OECD
Im Rahmen der Vereinten Nationen wird derzeit an einer Konvention gegen
Korruption gearbeitet. Im Rahmen des Entwurfs für diese Konvention wurden auch
Regeln gegen die Korruption in öffentlichen Ämtern entworfen. Diese Regeln
sollen
alle öffentlichen Positionen der Exekutive, Legislative bzw. der Justiz
betreffen.
Der „Spiegel" berichtete in seiner Ausgabe vom 23. Juni 2003 darüber, dass
die
Bundesrepublik
Deutschland
bislang Einwände gegen die
Einbeziehung der
legislativen Ämter in diese Konvention geltend gemacht habe:
„Für den Verein Transparency International (Tl), der gegen Durchstechereien
aller
Art kämpft, ein Skandal. Nur in Österreich und Liechtenstein seien
Mandatsträger
ähnlich unberührbar." (Der Spiegel,
Nr. 26/03, 23.6.03).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihr Ressort in die Erarbeitung der österreichischen
Position für diese UNO-
Konvention eingebunden?
2. Sehen Sie einen
Anpassungsbedarf für das österreichische Strafrecht oder
sonstige Gesetze, wenn der derzeit diskutierte Entwurf beschlossen würde?
3. Viele Länder haben in den
letzten Jahren strafrechtliche Massnahmen gegen
Korruption, im besonderen auch gegen Korruption in öffentlichen Ämtern,
gesetzt. Plant Ihr Ressort, in dieser Legislaturperiode diesbezügliche
Reformen?
4. 1997 bzw. 1998 hat die Republik Österreich die Anti-Korruptions-Konvention
der OECD unterzeichnet bzw. gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, um
die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Im Jahr 2002 hat die OECD die
österreichischen Umsetzungsmaßnahmen überprüft. Sind von Seiten Ihres
Ressorts nach der Überprüfung noch gesetzliche Anpassungen notwendig?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?