623/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Anti-Korruptions-Konvention der UNO bzw. OECD
Im Rahmen der Vereinten Nationen wird
derzeit an einer Konvention gegen
Korruption gearbeitet. Im Rahmen des Entwurfs für diese Konvention wurden auch
Regeln gegen die Korruption in öffentlichen Ämtern entworfen. Diese Regeln
sollen
alle öffentlichen Positionen der Exekutive, Legislative bzw. der Justiz
betreffen.
Der „Spiegel" berichtete in seiner Ausgabe vom 23. Juni 2003 darüber, dass
die
Bundesrepublik
Deutschland
bislang Einwände gegen die
Einbeziehung der
legislativen Ämter in diese Konvention geltend gemacht habe:
„Für den Verein Transparency International (Tl), der gegen Durchstechereien
aller
Art kämpft, ein Skandal. Nur in Österreich und Liechtenstein seien
Mandatsträger
ähnlich unberührbar." (Der Spiegel,
Nr. 26/03, 23.6.03).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Einwände wurden
bisher von Vertretern der Republik Österreich im
Rahmen des Entwurfs für eine Korruptions-Konvention der UNO geltend
gemacht?
2. Gab es von Seiten der
österreichischen Vertreterinnen Einwände gegen die
Einbeziehung von legislativen oder exekutiven Ämtern in Regeln gegen
Korruption?
3. 1997 bzw. 1998 hat die Republik Österreich die
Anti-Korruptions-Konvention
der OECD unterzeichnet bzw. gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, um
die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Im Jahr 2002 hat die OECD die
österreichischen Umsetzungsmaßnahmen überprüft. Welche Mängel wurden
dabei festgestellt bzw. bis wann werden diese Mängel behoben?