623/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Anti-Korruptions-Konvention der UNO bzw. OECD

Im  Rahmen der Vereinten Nationen wird derzeit an einer Konvention gegen
Korruption gearbeitet. Im Rahmen des Entwurfs für diese Konvention wurden auch
Regeln gegen die Korruption in öffentlichen Ämtern entworfen. Diese Regeln sollen
alle öffentlichen Positionen der Exekutive, Legislative bzw. der Justiz betreffen.
Der „Spiegel" berichtete in seiner Ausgabe vom 23. Juni 2003 darüber, dass die
Bundesrepublik   Deutschland   bislang   Einwände   gegen   die   Einbeziehung   der
legislativen Ämter in diese Konvention geltend gemacht habe:
„Für den Verein Transparency International (Tl), der gegen Durchstechereien aller
Art kämpft, ein Skandal. Nur in Österreich und Liechtenstein seien Mandatsträger
ähnlich unberührbar." (Der Spiegel, Nr. 26/03, 23.6.03).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Einwände wurden bisher von Vertretern der Republik Österreich im
Rahmen des Entwurfs für eine Korruptions-Konvention der UNO geltend
gemacht?

2. Gab es von Seiten der österreichischen Vertreterinnen Einwände gegen die
Einbeziehung von legislativen oder exekutiven Ämtern in Regeln gegen
Korruption?

3.  1997 bzw. 1998 hat die Republik Österreich die Anti-Korruptions-Konvention
der OECD unterzeichnet bzw. gesetzgeberische Massnahmen ergriffen, um
die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Im Jahr 2002 hat die OECD die
österreichischen Umsetzungsmaßnahmen überprüft. Welche Mängel wurden
dabei festgestellt bzw. bis wann werden diese Mängel behoben?