624/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Beratung bei Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages ÖBV

Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Artothek und der Tätigkeit des
Steuerberaters Pultar bzw. seines Vereines „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung von Kulturgütern" wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt mit
Christian Pultar auch einen Vertrag zur Beratung bei der Privatisierung des
Österreichischen Bundesverlages (ÖBV) abgeschlossen hatte. Mittlerweile ist die
Privatisierung des ÖBV ebenso abgeschlossen wie die Ausgliederung der Artothek.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie lautete der Beratungsvertrag mit Christian Pultar bzw. der WWV Partner
SteuerberatungsGmbH des Christian Pultar betr. Privatisierung des ÖBV?

2.  Welche Ziele bzw. Interessen wurden mit dem Beratungsvertrag verfolgt?

3.  Wurden diese Ziele bzw. Interessen erreicht?

4. Nach einer Meldung des „Standard" vom 31.7.02 soll Staatssekretär Morak
 dafür eingetreten sein, dass „österreichische Interessen" gewahrt bleiben.
 Worin besteht die Wahrung „österreichischer Interessen" bei der erfolgten
 Privatisierung

5. Wann wurde dieser Beratungsvertrag abgeschlossen und wann wurde er
 beendet?

6. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag
 angefallen?

7. Wurden auch Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts mit der Privatisierung des ÖBV
befasst?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

 


8.  Der Bundesminister für Finanzen hat in Beantwortung der Anfrage 3459/J -
XXI.GP erklärt: „Da mit der Vorbereitung der genannten Veräußerung
ausschließlich die KPMG Corporate Finance GmbH beauftragt wurde, ist im
Hinblick auf die gesetzlich normierte Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen zur Veräußerung der Bundesanteile an der österreichischen
Bundesverlag GmbH eine Koordinierung mit etwaigen anderen
Beratungsunternehmen weder erforderlich noch möglich".

a) Falls der Beratungsvertrag nur eine Beratung des Staatssekretärs bzw.
des BKA beinhaltet hat: wie wurden die Ergebnisse an das BMF bzw.
KPMG weitervermittelt?

b) Hat eine Kooperation Ihres Konsulenten mit dem BMF bzw. der KMPG
stattgefunden?

c) Worauf bezieht sich die Feststellung des BMF, dass eine
Koordinierung mit etwaigen anderen Beratungsunternehmen weder
erforderlich noch möglich" war?

9. Wurden die mit dem Verein „Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
 des Kulturguts" vertraglich vereinbarten Ziele und Bedingungen bei der
 Ausgliederung der Artothek eingehalten?

10.Wurde das mit dem Verein „Gesellschaft zur Förderung..." vereinbarte
 Honorar bzw. Entgelt eingehalten?

11. Welche Beträge bzw. Entgelte wurden bisher im Zusammenhang mit der
    Ausgliederung der Artothek an Hm. Christian Pultar, die WWV Partner
    SteuerberatungsGmbH oder den Verein „Gesellschaft zur Förderung der
    Digitalisierung..." vom BKA ausbezahlt (bitte nach Jahren und
    Vertragspartnern detaillieren)?

12. Welche Beratungsverträge oder sonstigen Verträge wurden seitens Ihres
    Ressorts seit 2000 noch mit Christian Pultar bzw. der WWV abgeschlossen
    und mit welchen Kosten?