624/J XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Beratung bei Privatisierung des Österreichischen Bundesverlages ÖBV
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der
Artothek und der Tätigkeit des
Steuerberaters Pultar bzw. seines Vereines „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung von Kulturgütern" wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt
mit
Christian Pultar auch einen Vertrag zur Beratung bei der Privatisierung des
Österreichischen Bundesverlages (ÖBV) abgeschlossen hatte. Mittlerweile ist die
Privatisierung des ÖBV ebenso abgeschlossen wie die Ausgliederung der Artothek.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie lautete der
Beratungsvertrag mit Christian Pultar bzw. der WWV Partner
SteuerberatungsGmbH des Christian Pultar betr. Privatisierung des ÖBV?
2. Welche Ziele bzw. Interessen wurden mit dem Beratungsvertrag verfolgt?
3. Wurden diese Ziele bzw. Interessen erreicht?
4. Nach einer Meldung des
„Standard" vom 31.7.02 soll Staatssekretär Morak
dafür eingetreten sein, dass
„österreichische Interessen" gewahrt bleiben.
Worin besteht die Wahrung
„österreichischer Interessen" bei der erfolgten
Privatisierung
5. Wann wurde dieser
Beratungsvertrag abgeschlossen und wann wurde er
beendet?
6. Welche Kosten sind im
Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag
angefallen?
7. Wurden auch Mitarbeiterinnen
Ihres Ressorts mit der Privatisierung des ÖBV
befasst?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Der Bundesminister für Finanzen hat in Beantwortung der
Anfrage 3459/J -
XXI.GP erklärt: „Da mit der Vorbereitung der genannten Veräußerung
ausschließlich die KPMG Corporate Finance GmbH beauftragt wurde, ist im
Hinblick auf die gesetzlich normierte Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen zur Veräußerung der Bundesanteile an der österreichischen
Bundesverlag GmbH eine Koordinierung mit etwaigen anderen
Beratungsunternehmen weder erforderlich noch möglich".
a) Falls der Beratungsvertrag
nur eine Beratung des Staatssekretärs bzw.
des BKA beinhaltet hat: wie wurden die Ergebnisse an das BMF bzw.
KPMG weitervermittelt?
b) Hat eine Kooperation Ihres
Konsulenten mit dem BMF bzw. der KMPG
stattgefunden?
c) Worauf bezieht sich die
Feststellung des BMF, dass eine
Koordinierung mit etwaigen anderen Beratungsunternehmen weder
erforderlich noch möglich" war?
9. Wurden die mit dem Verein
„Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung
des Kulturguts" vertraglich
vereinbarten Ziele und Bedingungen bei der
Ausgliederung der Artothek
eingehalten?
10.Wurde das mit dem Verein
„Gesellschaft zur Förderung..." vereinbarte
Honorar bzw. Entgelt eingehalten?
11. Welche Beträge bzw.
Entgelte wurden bisher im Zusammenhang mit der
Ausgliederung der
Artothek an Hm. Christian Pultar, die WWV Partner
SteuerberatungsGmbH
oder den Verein „Gesellschaft zur Förderung der
Digitalisierung..." vom BKA ausbezahlt (bitte nach Jahren und
Vertragspartnern
detaillieren)?
12. Welche Beratungsverträge
oder sonstigen Verträge wurden seitens Ihres
Ressorts seit 2000
noch mit Christian Pultar bzw. der WWV abgeschlossen
und mit welchen
Kosten?