637/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Wittmann und Genossinnen und Genossen an den
Bundesminister für Inneres betreffend die Bundespolizeidirektion Wiener
Neustadt

Seit dem Jahre 2000 ist kein behördenbezogener Stellenplan für die Polizei
mehr veröffentlicht worden. Es ist aber für die

Sicherheitsverantwortlichen von grundlegender Bedeutung die Anzahl der
Sicherheitsorgane gegliedert nach Verwendungszweigen zu kennen, gerade in
Bezug auf das Problem der Überalterung der Beamtinnen. Daher stellen sich
folgende Fragen:

ANFRAGE

1) Bis wann wird ein neuer behördenbezogener Stellenplan für die Polizei
veröffentlicht werden?

2) Wie hoch ist der gegenwärtige effektive Sollstand der Exekutivplanstellen
in der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt, aufgeschlüsselt nach
einzelnen Wachkörpern?

3) Inwieweit deckt sich der Sollstand mit dem Habenstand der
Exekutivplanstellen in der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt? Wenn es
Differenzen gibt, wie stellen sich diese dar?

4) Mit wie vielen Exekutivplanstellen hat die Bundespolizeidirektion Wiener
Neustadt in den Jahren 2004 und 2005 zu rechnen (die Anzahl der
Sicherheitsorgane und des Personals gegliedert nach Verwendungszweigen)?

5) Bis wann wird die Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt mit
Personalneuaufnahmen in den Polizeidienst rechnen dürfen?

6) Die eingeschlagene Personalpolitik bei der Polizei führt zur Überalterung

des Personals der Sicherheitsorgane. Welche Handlungen und Strukturmaßnahmen

werden Sie setzen um diesem Problem entgegenzuwirken?