638/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Posch
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend fragwürdige Vorgangsweisen des BMI im Begutachtungsverfahren am Beispiel
von Amnesty International
Ein sinnvoll gestaltetes Begutachtungsverfahren ist eine
wichtige Voraussetzung für einen an
sachlichen Kriterien orientierten Gesetzwerdungsprozess.
Seit Beginn der schwarz/blauen Bundesregierung im Jahr
2000 wurden das
Begutachtungsverfahren im Gesetzwerdungsprozess zurückgedrängt: wesentliche
Materien
wurden ohne vorherige Begutachtung im Nationalrat behandelt,
Begutachtungsfristen wurden
zum Teil so drastisch gekürzt, dass eine seriöse Beantwortung nicht oder nur
unter größten
Schwierigkeiten möglich war, etc.
Eine weitere Möglichkeit zur Einschränkung des offenbar
„lästigen"
Begutachtungsverfahrens besteht anscheinend auch darin, gewisse Stellen, von
denen man
ohnehin nur kritische Stellungnahmen erwartet, gar nicht mehr aktiv ins
Begutachtungsverfahren einzubeziehen.
Ein Beispiel:
Früher wurde Amnesty International traditionell bei
einschlägigen Gesetzesentwürfen des
Innenministeriums zu einer Stellungnahme eingeladen. Amnesty International
genießt seit
Jahrzehnten für den unermüdlichen Einsatz für die Menschenrechte - oft
unter schwierigsten
Bedingungen - in höchstem Maße nationales und internationales Ansehen.
Nichts desto trotz hat sich das Innenministerium Amnesty
International beim jüngsten
Entwurf für die Asylgesetz-Novelle 2003 nicht aktiv in die Begutachtung
einbezogen, wobei
anzumerken ist, dass das Asylgesetz eine Materie ist, die für Amnesty
International eine hohe
Bedeutung hat und bei der diese Organisation ohne jeden Zweifel auch eine hohe
Expertise
aufzuweisen hat.
Für die unterzeichneten Abgeordneten scheint es auch
bemerkenswert, dass auf der
betreffenden Begutachtungsliste zum Asylgesetz zwar die
Autofahrerorganisationen ÖAMTC
und ARBÖ (wogegen nichts spricht) zu finden sind, Amnesty International
aber nicht.
Nun weiß man, dass im Zeitalter der elektronischen
Vernetzung natürlich jeder Staatsbürger
und jede Organisation das Recht und die Möglichkeit hat, bei Gesetzesentwürfen
dem
zuständigen Bundesministerium eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
Es ist aber erstaunlich, dass im vorliegenden Fall das
Innenministerium offenbar kein
Interesse an einer Stellungnahme von Amnesty International an den Tag gelegt
hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Bedeutung messen Sie dem Begutachtungsverfahren im
Gesetzwerdungsprozess zu?
2. Nach welchen
Kriterien werden Organisationen vom Bundesministerium für Inneres
im Begutachtungsverfahren zu Stellungnahmen eingeladen?
3. Gibt es bei der
Liste der begutachteten Stellen Kontinuität oder wird diese - wenn ja,
nach welchen Kriterien -verändert?
4. Nach welchen
Kriterien wurde bei der Asylgesetz-Novelle 2003 die Liste der in den
Begutachtungsprozess eingebundenen Stellen verfasst?
5. Warum wurde
Amnesty International von Ihrem Ressort nicht aktiv zu einer
Stellungnahme bei der Asylgesetz-Novelle 2003 eingeladen?
6. Erachten Sie es
als Ausdruck besonderer politischer Kultur, dass Organisationen, von
denen man eine kritische Stellungnahme erwarten darf, erst gar nicht
aktiv in den
Begutachtungsprozess eingebunden werden?