653/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Puswald, Mag. Moser
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte
Diversen Medienberichterstattungen zufolge sind eine
Milliarde Euro an Gegengeschäften für
die Eurofighter unter Dach und Fach.
Ein Jahr nach der Typenentscheidung sollen nach Angaben
von Wirtschaftsminister
Bartenstein Aufträge für Eurofighter-Gegengeschäfte im Wert von einer Milliarde
Euro
bereits „unterschrieben, unterschriftsreif oder unmittelbar vor
Abschluß" stehen (Der
Standard am 4. Juli 2003).
Dennoch ist bis zum heutigen Tag nicht nachvollziehbar,
welche Firmen tatsächlich in den
Genuß von Gegengeschäften gekommen sind bzw. ob derartige Geschäfte tatsächlich
in
einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Kauf der teueren Kampfflugzeuge
stehen.
Skepsis ist immerhin angebracht, weil immer wieder
Vermutungen geäußert werden, dass
Geschäfte, die auch ohne Eurofighter-Ankauf zustande gekommen wären, vom
Wirtschaftsminister den Gegengeschäften zugerechnet werden. Dies wird
teilweise auch von
Aussagen einzelner bisher genannter Firmen gestützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht es
den Tatsachen, dass sog. Eurofighter-Gegengeschäfte im Ausmaß von
einer Milliarde Euro bereits unterschrieben, unterschriftsreif oder
unmittelbar vor
dem Abschluß stehen? Wenn nein, wie hoch ist die bisherige Summe der
Gegengeschäfte dann?
2. Wie verteilt
sich die Gesamtsumme jeweils auf bereits unterschriebene,
unterschriftsreife und unmittelbar vor dem Abschluß stehende Geschäfte?
3. Auf wie viele
Einzelgeschäfte verteilt sich die Gesamtsumme, gegliedert jeweils nach
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und
unmittelbar vor dem
Abschluß stehende Geschäfte?
4. Welche Firmen
(Name und Sitz) profitieren von diesen Gegengeschäften, jeweils in
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und
unmittelbar vor dem
Abschluß stehende Geschäfte?
5. Wie verteilt
sich die Gesamtsumme der Eurofighter-Gegengeschäfte auf die in Pkt. 4
angesprochenen Firmen?
6. Welche Firmen (Name und Sitz) haben bzw. werden daher aus heutiger Sicht mit
welchen Vertragspartnern (Name und Sitz) mit welchen
Vertragssummen im Rahmen
der Eurofighter-Gegengeschäfte Geschäfte abgeschlossen, gegliedert
jeweils nach
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und unmittelbar vor
dem
Abschluß stehende Geschäfte?
7. Wie können Sie
im Einzelfall nachweisen, dass das Geschäft nicht auch ohne Ankauf
der Eurofighter zustande gekommen wäre, bzw. das Geschäft nur durch den
Eurofighter-Kauf zustande gekommen ist?