653/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Puswald, Mag. Moser
und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Eurofighter-Gegengeschäfte

Diversen Medienberichterstattungen zufolge sind eine Milliarde Euro an Gegengeschäften für
die Eurofighter unter Dach und Fach.

Ein Jahr nach der Typenentscheidung sollen nach Angaben von Wirtschaftsminister
Bartenstein Aufträge für Eurofighter-Gegengeschäfte im Wert von einer Milliarde Euro
bereits „unterschrieben, unterschriftsreif oder unmittelbar vor Abschluß" stehen (Der
Standard am 4. Juli 2003).

Dennoch ist bis zum heutigen Tag nicht nachvollziehbar, welche Firmen tatsächlich in den
Genuß von Gegengeschäften gekommen sind bzw. ob derartige Geschäfte tatsächlich in
einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Kauf der teueren Kampfflugzeuge stehen.

Skepsis ist immerhin angebracht, weil immer wieder Vermutungen geäußert werden, dass
Geschäfte, die auch ohne Eurofighter-Ankauf zustande gekommen wären, vom
Wirtschaftsminister den Gegengeschäften zugerechnet werden. Dies wird teilweise auch von
Aussagen einzelner bisher genannter Firmen gestützt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende


Anfrage:

1.      Entspricht es den Tatsachen, dass sog. Eurofighter-Gegengeschäfte im Ausmaß von
einer Milliarde Euro bereits unterschrieben, unterschriftsreif oder unmittelbar vor
dem Abschluß stehen? Wenn nein, wie hoch ist die bisherige Summe der
Gegengeschäfte dann?

2.      Wie verteilt sich die Gesamtsumme jeweils auf bereits unterschriebene,
unterschriftsreife und unmittelbar vor dem Abschluß stehende Geschäfte?

3.      Auf wie viele Einzelgeschäfte verteilt sich die Gesamtsumme, gegliedert jeweils nach
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und unmittelbar vor dem
Abschluß stehende Geschäfte?

4.      Welche Firmen (Name und Sitz) profitieren von diesen Gegengeschäften, jeweils in
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und unmittelbar vor dem
Abschluß stehende Geschäfte?

5.      Wie verteilt sich die Gesamtsumme der Eurofighter-Gegengeschäfte auf die in Pkt. 4
angesprochenen Firmen?

6.      Welche Firmen (Name und Sitz) haben bzw. werden daher aus heutiger Sicht mit

welchen Vertragspartnern (Name und Sitz) mit welchen Vertragssummen im Rahmen
der Eurofighter-Gegengeschäfte Geschäfte abgeschlossen, gegliedert jeweils nach
den Kategorien bereits unterschriebene, unterschriftsreife und unmittelbar vor dem
Abschluß stehende Geschäfte?

7.      Wie können Sie im Einzelfall nachweisen, dass das Geschäft nicht auch ohne Ankauf
der Eurofighter zustande gekommen wäre, bzw. das Geschäft nur durch den
Eurofighter-Kauf zustande gekommen ist?